Wie der Meißenheimer Pfarrer zu Geld kam


pfarrerKleis, Georg: "ein brättig Huhn" - Wie der Meißenheimer Pfarrer zu Geld kam [mit Martin Frenk] (Der Altvater, 28.4.1990)


Wie die Meißenheimer Pfarrer im 15. und 16. Jahrhundert ihr Einkommen sicherten - auch das steht in der "Chronicon Meißenheimense", aus der wir im heutigen Altvater vorläufig zum letzten Mal zitieren.

Die Pfarrei hatte als "Pfarrkompetenz" (Einkommen der Pfarrei) auf verschiedenen "Gütern" und "Matten" sowohl am Heu als auch an diversen Früchten den sogenannten Zehnten. Unter anderem steht in der Meißenheimer Chronik: "... auch von dem 'widumgut' steht dem Pfarrer die Gütt zu; es ruht aber darauf die Last, 'die gemeinen Dorfeber' zu halten."

Daß ein Gut, das den Pfarreien zustand, mit der Pflicht belastet war, den Dorfeber zu halten, ist keine Seltenheit. Natürlich verlieh der Pfarrer dieses "Gut", verbunden mit der Pflicht der Eberhaltung, an einen Bürger.

Zum Früchtezehnten gehörten in Meißenheim unter anderem "Kursen" (Kirschen), Pflaumen, "öppel" (Äpfel), "Buren" (Birnen), "Kutten" (Quitten) und anderes "obs" (Obst) mehr. Darüberhinaus kam dann noch der sogenannte kleine Zehnten hinzu. Hierzu mußte jeder Bürger jährlich ein "brättig Huhn" oder sechs Pfennig an die Pfarrei abliefern. Von zehn jungen Gänsen stand dem Pfarrer eine zu. Ein Bauer mußte für jedes junge Kalb einen Pfennig, für jedes junge "Lamp" (Lamm) und "Füllen" (Fohlen) jeweils zwei Pfennige abführen. Außerdem stand dem Meißenheimer Pfarrer pro zehn "Fährlin" (Ferkel), von einem Wurf zum anderen gerechnet, ein Tier als Zehnter zu.

Diese Abgaben waren jedoch nicht irgendwann zu berappen, sondern es war festgelegt, daß alle Zehnten am Sonntag nach Martini zu entrichten waren.


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