Niedergang des Klosters Ettenheimmünster


Der Untergang des Benediktiner-Stifts Ettenheimmünster 1802 / 03 - Hermann Schmid - die Ortenau 1982 / 112 ff.

Das Kloster um 1800(1)

Wie etliche andere geistliche Korporationen der näheren und weiteren Umgebung, die nach dem Säkularisationssystem der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg für die Seelsorge als entbehrlich angesehen wurden, fiel auch die uralte, auf einen mehr als tausendjährigen Bestand zurückblickende Abtei Ettenheimmünster(2) dem badischen Klostersturm von 1802/03 zum Opfer(3). An Gesprächsstoff für die Zeitgenossen ließ es die Mönchsgemeinde zur Zeit ihrer Auflösung nicht mangeln. Zum einen fühlte sie sich ungeachtet der Kriegsdrangsale am Oberrhein dem seit vielen Jahrzehnten gepflegten Brauch verpflichtet, gegen den Landesherrn, den Bischof von Straßburg, zu opponieren und Prozesse zu führen, was aber nicht heißen soll, daß für zählebigen inneren Hader und die Bildung sich befehdender Gruppen im Konvent nicht Zeit und Energie übrig gewesen wäre. Zum andern zog das Kloster im allgemeinen wie eh und je auf Grund seines enormen Reichtums begehrliche Blicke seiner weltlichen Nachbarn auf sich und machte durch allerlei Transaktionen, die im Zusammenhang mit dem nahenden Ende zu sehen sind, von sich Reden.

Zwar sind nicht alle diesbezüglichen Unterlagen erhalten bzw. aufzufinden, aber die Aufzeichnungen, die für eine Auswertung zur Verfügung standen, machen deutlich, daß sich Ettenheimmünster in der Tat einen beträchtlichen Besitz an hoheitlichen und geldwerten Rechten sowie an Realitäten und Mobilien bis ins 19. Jahrhundert hinein erhalten hatte(4).

Hoheits- und Kirchenlehenrechte:

Im Verlauf ihrer langen Geschichte war es der Kommunität trotz zeitweilig überaus intensiven Anstrengungen nicht gelungen, irgendwo in der Ortenau und im Breisgau Landeshoheitsrechte zu erlangen. Insbesondere ihr zähes Ringen mit den Bischöfen von Straßburg um die Reichsunmittelbarkeit des Klostergebiets, das geradezu zu einem Bestandteil ihrer neuzeitlichen Existenz geworden war und enorme Geldmittel verschlungen hatte, blieb schließlich ohne Erfolg. War doch auch schon früher der Versuch gescheitert, die Vogtei der Herren von Geroldseck, die diese als Mannlehen des Bistums Straßburg innehatten, abzuschütteln.

Nach einem verlorenen Prozeß vor dem Reichshofrat in Wien erkannte Abt Augustin Dornblüth in einem am 3. / 5. Dezember 1740 mit dem Kardinal Armandus Gaston von Rohan-Soubise geschlossenen Vertrag(5) die Landeshoheit desselben im Münstertal und in weiteren vier abtsstäblichen Orten an unter dem Vorbehalt des Zwings und Banns, verschiedener Zölle und der niederen Herrlichkeiten, zu denen Gerichts- und Polizeirechte sowie Forst- und Fischgerechtigkeiten zählten. Damit waren auch endgültig die Ambitionen Ettenheimmünsters zu Grabe getragen, wenigstens Österreichischer Landstand unter der Hoheit des Hauses Habsburg zu werden. Die Zugehörigkeit zu den breisgauischen Landständen auf Grund des Riegelschen Anteils konnte für den Prälaten in dieser Hinsicht nur ein schwacher Trost sein. Besagter Vertrag vermochte aber die Nachfolger Augustins, die Äbte Fluem und Heisler, nicht daran zu hindern, die alten Bestrebungen zu reaktivieren und das Raisonnement wieder aufzunehmen, wovon insbesondere die Schriften P. Bulffers ein beredtes Zeugnis ablegen.

Gleichwohl blieben bis 1802 die Territorialverhältnisse in der straßburgischen Herrschaft Ettenheim stabil. Ettenmünster besaß demnach im obengenannten Umfang folgende "Dorfschaften" mit knapp 2400 Untertanen, von denen ihm die meisten leibeigen waren:

1. Das Pfarrdorf Münchweier(6) als ein bischöflich-straßburgisches Lehen.

2. Das Münstertal mit der gleichnamigen Pfarrei, das für sich keinen eigenen Ort bildete, sondern so nach dem Gotteshaus als ein in verschiedene Siedlungsstellen aufgeteiltes Tal bezeichnet wurde. Die bedeutendste Bebauung war die Abtei selbst. Als weitere sind zu nennen St. Landolin, Löhle und Lautenbach.

3. Das Pfarrdorf Schweighausen, ein uraltes Besitztum des Ordens im Schuttertal.

4. Desgleichen Dörlinbach, ein Filial der Pfarrei Schweighausen.

5. Wittelbach, ein weiteres Filial von Schweighausen, das völlig von der Grafschaft Hohengeroldseck umgeben war.

Schließlich hatte das Stift auch noch Territorialrechte im vorderösterreichischen Breisgau, und zwar im ritterschaftlichen Marktflecken Riegel. Die hoheitlichen Verhältnisse in diesem Ort waren so kompliziert, daß sie als treffendes Beispiel für die territoriale Zersplitterung des deutschen Südwestens am Ende des I. Kaiserreiches angeführt werden können. Nach einem Vertrag von 1726, durch den langjährigen Streitereien um Gerichts-, Zehnt- und andere Rechte ein Ende gesetzt worden war, besaßen von Riegel das fürstliche Haus Schwarzenberg 22/42 Teile, Ettenheimmünster, das hier schon kurz nach seiner Gründung Fuß gefaßt hatte, 11/42 und das gräfliche Haus Sickingen 9/42. Die Landeshoheit Habsburgs bzw. des Herzogs von Modena zwischen 1803 und 1805 war davon nicht berührt. Verwaltet wurde dieses recht ansehnliche Pfarrdorf zuletzt vom "gemeinteilherrlichen" Amtmann Johann von Müllern, der in allen Fragen nur nach Übereinstimmung aller drei Kondominatsbeteiligten tätig wurde. Alle Streitigkeiten zwischen den Untertanen und einem oder mehreren Teilherren mußten vor die vorderösterreichischen Landesstellen in Freiburg gebracht werden. Da Riegel als ritterschaftlicher Ort galt, war der Abt von Ettenheimmünster Mitglied des breisgauischen Ritterstands und steuerte diesem bei. Karl Friedrich von Baden konnte erst am 1. Mai 1803 die Nachfolge Abts Arbogast in Riegel antreten, nachdem seine Ansprüche von der vorderösterreichischen Regierung und dem ritterständischen Direktorium in Freiburg geprüft worden waren(7).

In wesentlich mehr Orten hatte sich der Orden im Laufe der Jahrhunderte in den Besitz des hochgeschätzten Kirchenpatronats gebracht, das mit dem Bezug des gesamten oder teilweisen Zehnten verbunden war. Gehalten werden konnten schließlich aber nur acht Pfarreien, alle in der Diözese Straßburg und im Landkapitel Lahr gelegen(8), sechs davon auch unter straßburgischer Landeshoheit:

1. Die Pfarrkirche St. Bartholomä in Ettenheim sowie eine Kaplanei, auf die der Abt den Pfarrer und Kaplan präsentierte. Zu unterhalten hatte er den Chor, Turm und die Sakristei der Kirche, das Pfarr- und das Kaplaneihaus.

2. Die Pfarrkirche Beatae Mariae Virginis Assumptae in Ettenheimmünster, die dem Stift inkorporiert war, mit der Kirche St. Landolin.

3. Die Pfarrkirche St. Jakob in Grafenhausen mit der Baupflicht am Kirchenchor und -turm und am Pfarrhof.

4. Die Pfarrkirche St. Moritz in Kippenheim, das zur altbadischen Herrschaft Mahlberg gehörte und gemischtkonfessionell war. Der Pfarrsatz alternierte mit dem Haus Baden.

5. Die Pfarrkirche St. Landolin in Münchweier. Sie war Ettenmünster einverleibt mit ihrer Tochterkirche St. Arbogast im benachbarten Wallburg, einem ritterschaftlich-ortenauischen Ort, der bis zum Reichsrezeß von 1803 dem Fürsten von Nassau-Usingen gehörte,

6. Die Pfarrkirche St. Johann Baptista in Ringsheim. Zu unterhalten hatte hier das Kloster den Chor und Turm der Kirche und die Behausung des Pfarrers.

7. Die Pfarrkirche St. Peter in Rust, einer ritterschaftlich-ortenauischen Ortschaft. Die Baulast war festgelegt wie die in Ringsheim. Im Rahmen eines Gütertauschs trat Baden 1803 das Patronat an den dortigen Grundherrn von Böcklin ab.

8. Die Pfarrkirche St. Roman in Schweighausen mit der Kapelle St. Johann Baptista in Dörlinbach und der Kirche St. Peter in Wittelbach.

Wie aufgezeigt, waren drei Pfarreien dem Stift inkorporiert. Nach dem kanonischen Recht galt der Abt als der jeweilige Pfarrer, der aus dem Konvent Vikare benannte und die Einkünfte der jeweiligen Pfarre bezog. In das ob seiner Ausdehnung als beschwerlich eingestufte Kirchspiel Schweighausen mit seinen Filialkirchen in Dörlinbach und Wittelbach waren drei Patres, einer als Pfarrer und zwei als Vikare, exponiert. Sie lebten im dortigen Pfarrhaus, das selbstverständlich vom Kloster unterhalten wurde. Nach Münchweier, wo sich jedoch kein eigentlicher Pfarrhof befand, waren zwei Religiosen abgestellt. Diese logierten mehr schlecht als recht, wie die badische Klosterkommission feststellte, in der einen Hälfte eines Bauernhauses, die das Kloster ehedem aus einer erbärmlichen Sparerey gekauft hat.

Ettenheimmünster und St. Landelin um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Kupferstich von Petrus Meyer, Freiburg, aus dem Jahr 1759 - vermutlich als Wallfahrtszettel unter die Leute gebracht. Im Pfarrarchiv Ettenheimmünster.
Ettenheimmünster und St. Landelin um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Kupferstich von Petrus Meyer, Freiburg, aus dem Jahr 1759 - vermutlich als Wallfahrtszettel unter die Leute gebracht. Im Pfarrarchiv Ettenheimmünster.
Realitäten:

Die wertvollsten Liegenschaften, die der Orden sein eigen nannte, befanden sich im Münstertal und dessen näherer Umgebung. Vorab sind zu nennen die Abteianlage selbst mit den sie umgebenden Feldern, Wäldern, Rebgärten sowie das Bad St. Landolin. Es verwundert nicht, daß Ettenmünster auch in seinen übrigen vier Stäben weltliche Besitztümer konzentrierte, so neben den schon angedeuteten niederen Regalien Realgerechtsame wie Erb- und Schupflehen, Grund und Boden, Bauernhöfe, Ökonomiegebäude, Trotten, Zehntscheuern und Mühlen. In Riegel befand sich unter anderem eine Klosterschaffnei, eine Trotte, eine Ziegelhütte, mehrere Scheunen und Erblehengüter sowie eine verpachtete Mahlmühle, letztere aber nur zu 11/42 Teilen, in Herbolzheim als eine kleine Besonderheit eine Kalkgrube. Überdies hatte das Stift zahlreichen Streubesitz in der Ortenau und im Breisgau, bestehend aus geldwerten Rechten, Grund und Boden und mitunter auch aus Baulichkeiten, auf deren detaillierte Aufzählung hier verzichtet wird. Im wesentlichen lag dieser in den Gemarkungen Altdorf, Bombach, Broggingen, Denzlingen, Endingen, Ettenheim, Ettenheimweiler, Grafenhausen, Herbolzheim, Kappel am Rhein, Kenzingen, Kippenheim, Nonnenweier, Orschweier, Ringsheim, Rust, Schmieheim, Wagenstadt, Tutschfelden und Wallburg.

Besondere Beachtung verdienen die Waldungen, die wohl den bedeutendsten der Ettenheimmünsterschen Aktivposten darstellten. Laut einer Aufstellung des ehemaligen straßburgischen Oberforstmeisters Ludwig Freiherrn von Müllenheim und eines Untergebenen vom Dezember 1802 für die neue Herrschaft nannte das Kloster 2705 Jauchert in 14 Distrikten sein eigen - alle im oder in der Nachbarschaft des Münstertals, in der Hauptsache südlich Unditz, auch Ettenbach genannt. (Zum Vergleich: Das wohlhabende Reichsstift Petershausen am Bodensee besaß zu jener Zeit 1812 Jauchert). Der jährliche Ertrag wurde auf über 6.700 Gulden geschätzt. Damit aber nicht genug: Der Mönchsgemeinde gehörten auch Anteile bzw. Nutzungsrechte am - allerdings verkommenen - Ettenheimer Genossenschaftswald auf einer Fläche von rund 14000 Jauchert, dessen Aufteilung vom Staat 1806 / 07 erzwungen wurde, um eine weitere Ausplünderung und Verwahrlosung zu verhindern(9).

Mobilien:

Über das fahrende Vermögen können keine zuverlässigen Angaben gemacht werden, da, wie schon angemerkt, die Aufzeichnungen der badischen Inventurkommission nicht auffindbar sind. Man wird nicht fehl gehen in der Annahme, daß dieses wie alle anderen reichen Klöster im deutschen Süden sehr solide, wenn nicht gar kostbar ausgestattet war. Relikte, die noch in unserem Jahrhundert in der Gegend aufgestöbert werden konnten, stützen diese Vermutung(10). Kleine Verluste könnten im Verlauf der kriegerischen Turbulenzen der 1790er Jahre eingetreten sein, als Teile des Konvents geflüchtet waren(11). In diese Zeit fällt auch der Verkauf von Pretiosen und des größeren Teils des Speise- und Kirchensilbers. An Baden gelangte dagegen kaum geschmälert das Archiv und die wertvolle Bibliothek, die auf Grund der weitbekannten Gelehrsamkeit etlicher Konventualen des 17. und 18. Jahrhunderts und der ständigen Prozessiererei exzellentes theologisches, historisches und juristisches Schrifttum enthalten haben dürfte. Der größte Teil dieser Büchersammlung wurde im Sommer 1806 nach Karlsruhe geschafft, ein weiterer, nicht unbedeutender mit Bücherschränken nach Lahr ins evangelische Pädagogium(12).

Schließlich ein Wort zum Gesamtvermögen: Nach einer Schätzung des Landvogts der badischen Herrschaft Mahlberg, Adam Freiherrn von Roggenbach, in dessen Zuständigkeit das straßburgische Oberamt Ettenheim kam, beliefen sich die Gesamteinkünfte auf 35.000 bis 40.000 fl., wobei offen ist, ob er den Nettowert nach Abzug der ständigen Lasten (Besoldungen, Baulasten usw.) nach Karlsruhe meldete. Bedient man sich der damals im Süddeutschen üblichen Taxationsmethode und betrachtet die Nettoeinkünfte als drei- bis vierprozentigen Zins des Totalvermögens, so belief sich dieses, nach dem Durchschnitt berechnet, auf etwa 1.100.000 fl. Da in Ettenmünster kurz vor der Säkularisation allerhand Manipulationen stattgefunden hatten - von denen noch die Rede sein wird - glaubt der Verfasser, die Aktiven wesentlich höher ansetzen zu müssen, etwa im Bereich zwischen 1.300.000 und anderthalb Millionen Gulden. Albert Kürzel, zeitweiliger Pfarrer von Ettenheimmünster und einer der fähigen schriftstellernden badischen Geistlichen des letzten Jahrhunderts, gibt die Einkünfte zur Zeit der Aufhebung mit 50.000 fl. an, ohne bedauerlicherweise seine Quellen zu nennen. Wenn er allerdings glaubte, Baden hätte in kürzester Zeit die ständigen Erträge verdoppelt, dann irrte er sich(13). Dieser Zuwachs erklärt sich aus einmaligen Veräußerungen.

Da Ettenheimmünster nur wenig verschuldet war, und dieses auch nur kriegsbedingt, gehörte es ohne allen Zweifel zu den ganz fetten Teilen der badischen Beute von 1802 / 03. Seine Ausleihungen allerdings an den letzten Fürstbischof von Straßburg, den bankrotten Prinzen Ludwig Renatus von RohanGuémené, waren für das Kurfürstentum verloren(14). Der Verfasser kommt an dieser Stelle nach eingehenden Studien hinsichtlich der Temporalien des Stifts nicht umhin festzustellen, daß dieselben nach heutigen Maßstäben mit Hunderten von Millionen Mark zu veranschlagen wären.

Die Aufhebung von Stift und Kommunität

Bekanntlich brachte die Annexionspolitik der französischen Republik gegenüber dem deutschen Reich seit 1793 / 94 und deren Bestätigung durch den Luneviller Frieden vom 9. Februar 1801 das Dach, das das geistliche Staatentum und den materiellen Besitz der Korporationen der katholischen Kirche in Deutschland schirmte, zum Einsturz. Durch die frühzeitige Billigung der gegnerischen Kriegsziele und den heimlichen Verrat am Reich gelang es Baden, sich beim Ausgleichungsgeschäft, das durch einen außerordentlichen Reichstagsausschuß in Regensburg in den Jahren 1802 / 03 besorgt wurde, eine überreiche "Entschädigung" für vergleichsweise geringfügige Verluste auf der linken Rheinseite zu sichern. Zu den bevorzugten Entschädigungsobjekten des protestantischen Markgrafen Karl Friedrich gehörte der rechtsrheinische Rest des Hochstifts Straßburg mit den Prälaturen Allerheiligen und Ettenheimmünster, welche ihm der § 5 des Reichsrezesses vom 25. Februar 1803 namentlich zuteilte. Der Vollzug dieser Maßgabe fand allerdings schon Monate vor der förmlichen Verkündung des Reichsabschieds statt.

Abt Arbogast Heisler, der spätestens zu Beginn des Jahres 1802 zu der Überzeugung gekommen war, daß für sein Stift ungeachtet der Tatsache, daß dieses ohne existenzgefährdende Schäden die beiden vorangegangenen Koalitionskriege überstanden hatte, keine Rettung zu hoffen war und daß es dem Zugriff des Hauses Baden zum Opfer fallen würde, machte sich Mitte September 1802 selbst auf den Weg nach Karlsruhe, um dem Markgrafen aufzuwarten und seine Unterwerfung zu erklären(15). Möglicherweise glaubte er, auf diese Weise etwas für den Fortbestand der Kommunität und gegen das Unheil tun zu können, das ihm bei der kommenden Staatsveränderung von der bisherigen fürstbischöflichen Oberamtsverwaltung Ettenheim und besonders von der straßburgischen und badischen Forstverwaltung drohte. In der Tat sah sich Arbogast bei der provisorischen Besitznahme der Abtei am 27. September des Jahres durch eine badische Kommission seitens des Oberforstmeisters Karl von Schilling hart attackiert, indem er sich vorwerfen lassen mußte, er hätte im voraus massenhaft Holz an eine Pforzheimer Handlung verkauft und dieses im Sommer schlagen lassen, womit gröblichst gegen die Forstökonomie verstoßen worden sei. Er versuchte sich zwar mit dem Hinweis auf den starken Geldbedarf seines Stifts, zurückzuführen auf je 10.000 fl. Kontribution an die Franzosen in den Jahren 1796 und 1800 und auf Quartierlasten, aus der Affäre zu ziehen, mußte sich aber doch die Einquartierung von vier Jägern gefallen lassen, die einen weiteren Raubbau verhindern sollten. Entgegen seiner sonstigen, im Einklang mit den Maßgaben der Reichsdeputation stehenden Übung griff das Haus Baden hier ganz offen schon im Stadium der vorläufigen Besitznahme in die Klosterökonomie ein, wobei es sich allerdings auf den Beschluß der Regensburger Versammlung stützen konnte, daß alle seit dem 24. August 1802 in den Entschädigungsgebieten vorgenommenen Veräußerungen, die nicht als Folgen der gewöhnlichen Verwaltung anzusehen waren, als ungültig betrachtet werden konnten.

Mitte Oktober wurden weitere Vorhaltungen aktenkundig. In einem eingehenden Bericht an Karl Friedrich über die hochstiftisch-straßburgischen Lande verdächtigte der schon erwähnte Geheimrat von Roggenbach zu Mahlberg die Klostervorstände umfangreicher Manipulationen am Güterstand im Angesicht des nahenden Untergangs der Korporation. Er beschrieb Heisler als einen Mann, der zahlreiche Feinde hätte unter seinen Mitbrüdern und auch außerhalb. Der Konvent sei gespalten: Eine Gruppe von etwa acht Geistlichen, zu denen vor allem Expositi gehörten, stützte den Abt. Die Gegenpartei würde angeführt von den P. P. Maurus Haus und Gregor Linz, von denen die Landesherrschaft möglicherweise Auskünfte über die Machenschaften des Abtes erlangen könnte. Im übrigen läge dieser auch mit dem Klosteramtmann Franz Reich im Streit. Eine der Hauptursachen des ganzen Haders sah Roggenbach im Hang Arbogasts zur Nepotenwirtschaft. So hätte dieser besagtem Reich, einem fähigen Juristen, eine Reihe von Kompetenzen entzogen und dieselben seinem Neffen, dem wenig erfahrenen Amtsassessor Ambrosius Schmid, übertragen. Auch sei es kein Zufall, daß es sich beim Stiftsphysikus Dr. Johann Schmid um einen weiteren Verwandten Arbogasts handelte.

Was über diesen sonst noch alles mündlich bei Hof verhandelt wurde, kann nur vermutet werden. Jedenfalls reichte es aus, Karl Friedrich zu veranlassen, gegen ihn anläßlich der endgültigen Okkupation des Stifts harte Maßnahmen zu ergreifen, wogegen er anfänglich vergeblich protestierte.

Im Auftrag Roggenbachs als Chef der Zivilbesitznahmekommission in der südlichen Ortenau hatte der bisherige Ettenheimer Oberamtmann und Hofrat Franz Stuber, nach Bernard Stöber ein abgesagter Feind von Stift und Prälat, die Formalitäten dieses Aktes zu erledigen. Vorab untersagte er im Rahmen einer feierlichen Erklärung dem Konvent und dessen Oberen jegliche Tätigkeit in politicis, jurisdictionalibus et cameralibus, setzte die bisherigen Haushälter ab und andere ein, änderte aber sonst an der Verfassung der Kommunität nichts. Sodann ließ er an allen wichtigen Gebäuden die provisorischen Besitznahmepatente durch die endgültigen ersetzen, alle Abtswappen, sofern sie nicht in Stein gehauen oder ausgesprochener Zierat waren, einsammeln und badische Hoheitszeichen am Gotteshaus selbst, am Zollstock in St. Landolin und in den Grenzorten Schweighausen, Dörlinbach und Wittelbach anbringen. Der bisherige Stiftskonsulent Reich wurde provisorisch als Amtmann des Klostergebiets bestätigt, hatte aber anstatt wie bisher an die hochstiftische Regierung in Ettenheim fortan an die provisorische badische Regierungskommission in Gengenbach zu berichten und den Untertanen die Appellation an die Reichsgerichte in Prozeßsachen zu untersagen, was mit der Erhebung Badens zum Kurfürstentum zusammenhing. Eingestellt war ab sofort jeglicher Holzhieb und -verkauf, bis eine landesherrliche Kommission unter dem Oberforstmeister von Müllenheim die betreffenden Transaktionen des Klosters untersucht hatte. Versiegelt wurde ferner das Archiv, das auf einer Empore im Münster untergebracht war, um unbefugte Hände von den Akten fernzuhalten, da eine eingehende Prüfung des Rechnungswesens vorgesehen war. Nachdem schließlich Stuber die Ettenheimmünsterschen Patronatspfarrer zur Anerkennung Karl Friedrichs als ihren Kirchenlehenherrn aufgerufen hatte, verpflichtete er die gesamte weltliche Dienerschaft auf denselben. Außer dem schon erwähnten gemeinteilherrlichen Amtmann von Müllern in Riegel, der sich hiermit noch fast ein halbes Jahr Zeit ließ, leisteten den geforderten Eid der Amtmann Reich, der Assessor Schmid, der Amtsschreiber Breitschmid, der Aktuar Pfisterer, der Physikus Dr. Schmid, der Apotheker Zwiebelhofer, ferner die Schaffner in Ettenheim, Kippenheim, Riegel, Kenzingen und Endingen, des weiteren die Vögte von Münchweier, Münstertal, Schweighausen, der Schultheiß von Dörlinbach und der Stabhalter von Wittelbach als herrschaftliche Ortsvorgesetzte und Hilfspersonen des bisherigen Klosteramtmanns. Schließlich schworen ein Chirurg, fünf Forst- und Jagdaufseher, vier Zöllner, ein Kanzlei- und ein Polizeidiener sowie drei Kiefer auf Baden. Vorläufig beibehalten, nämlich bis zur Aufhebung der Klosterökonomie, wurden insbesondere die bisherigen Klosterhandwerker, die zum Teil auf 20 Dienstjahre zurückblickten, so der Gärtner, Schlosser, Schreiner, Schmied, Salzmesser, Bäcker, Müller, zwei Säger, Dienstboten wie Fuhrknechte und Botengänger, insgesamt 28 Personen. Mit einem kleinen Handgeld entlassen wurde mit der Beendigung der Haushaltung vor allem das jüngere weibliche Gesinde, so die Näherin, die Köchinnen und Mägde, aber auch der Kutscher und der Roßknecht, zusammen elf Individuen. Schließlich kamen elf Dienstboten, zwischen 50 und 82 Jahre alt und alle mehr als 20 Jahre beim Stift, um ihre Stellung. Sie erhielten jährliche Unterstützungen zwischen 12 und 60 fl. und einige Zentner Korn. Die Härte dieser Maßnahme verdeutlicht das Beispiel des Klosterkochs (58 Jahre alt, 25 Jahre im Dienst, sechs Kinder), der eine Abfertigung von 89 fl., eine jährliche Zuwendung von 55 fl. und fünf Viertel Korn erhielt oder das des Sauhirten (50 Lebens- und 30 Dienstjahre, vier Kinder), der nicht mehr als 12 Gulden und zwei Viertel Korn Jahresbeihilfe bezog.

Die Abtei mit ihren Einrichtungen um 1800. Federzeichnung aus B. Stöbers "Monasterium D. Ettonis, 1796 - 1802.
Die Abtei mit ihren Einrichtungen um 1800. Federzeichnung aus B. Stöbers "Monasterium D. Ettonis, 1796 - 1802.

Eine Maßnahme Stubers traf den Prälaten besonders hart: die schon angedeutete Ernennung der ihm feindlich gesonnenen Patres Beda Petzelt und Ambrosius Mayer zu "Oberrezeptoren". Sie erhielten den Auftrag, vom 1. Dezember 1802 bis zur endgültigen Regelung der Verhältnisse den Klosterhaushalt zu verwalten. Außerordentliche Ausgaben durften sie nur mit Genehmigung der Regierung machen. Sie scheinen ganz im Sinne des Fiskus administriert zu haben, denn nach Beendigung ihrer Tätigkeit ernteten sie ein dickes Lob von dieser Seite. Noch vor Weihnachten mußten die Religiosen zu ihrem großen Leidwesen alle Bücher, die sie auf ihren Zimmern hatten, abgeben und durften fortan die Bibliothek nicht mehr betreten. Am 28. Dezember begann Stuber zusammen mit einem Schreiber, das fahrende und dann auch das liegende Vermögen Ettenmünsters aufzunehmen, eine Arbeit, die bis zum 12. Februar 1803 dauerte. Lassen wir einen Augenzeugen, den Konventualen Stöber, über das Vorgehen des Kommissars hinsichtlich der Fahrnisse reden(16):

Er schrieb auf alles Weißzeug, Better, Sessel, Stühle, Tische, Bettstäbe, Kästen, Spiegel, Gemälde, Bilder, derer viele von keinem großen Werth waren. Er schrieb auf alles Schiff und Geschirr, was immer dem Kloster zugehörte bis auf die verbrannten Kochlöffel der Küche und zerbrochenen Trinkgläser in dem Speisezimmer der Religiosen. Er schrieb auf alles Silbergeschirr, alles Weißzeug, alle Ornäte, alles, was immer in den Sakristeyen in dem Kloster und zu St. Landelin war, alles, was auf den Altären beeder Kirchen zu finden bis auf die Schellen, und alle Lichtstöcke auf dem Chor. Das silberne, alte Brustbild des heil. Landelins ließ er zur Ärgernis alles Volkes öffentlich in der Sattlerey auf der Salzwage abwägen. Ohne den Pfarrer oder einen andern Priester dazu zu nehmen, öffnete er den Tabernakel, schätzte das Ziborium, in welchem das allerheil. Sakrament aufbehalten war, und wenig hätte gefehlet, daß er es nicht mit dem heil. Sakramente aus dem Tabernakel herausgenommen, um durch Brüfen desselben die Schwere dessen besser zu erkundigen. Ein Lutheraner würde sich geforchten haben zu thun, was da Katholiken gethan haben.

Er wollte auch alles aufschreiben, was ein jeder Religios in seinem Zimmer hatte. Doch da er sah, daß dieses allzu große Sensation bei allen machte, und man sich ernstlich darüber beklagte, kam er nur in jedes Zimmer derselben und verlangte zu wissen, ob man nichts, welches dem Kloster zuständig, in demselben habe, mit Bedeuten, dasselbe anzuzeigen und aufschreiben zu lassen, auch sich gefaßt zu halten, mit einem Eide zu bekräftigen, daß man nichts dem Kloster Zuständiges darinn habe(17), Endlich erklärte er dann noch, daß aus besonderer Gnade der Herr Margsgraf einem jeden Religiosen dasselbe als Eigenthum überlasse und schenke, was er in seinem Zimmer hat, was er sich selbsten angeschafft oder von seinen Altern oder Befreundten, auch andern Freunden, oder von seinem Abten erhalten hat.

Der Herr Prälat wurde in diesem Stücke weit übler als der geringste Religios behandelt; denn der Herr Kommissär schrieb alles, auch das allergeringste, auf, was er immer in seinem Zimmer hatte, sogar seine Tabakdose und seine Uhr im Sacke, sein Pectoral am Halse und seinen Abtsring an dem Finger. Man nöthigte ihn nachher auch bei seinem Abzuge, das meiste seiner Geräthschaften zurückzulassen.

Nach Beendigung der Inventur trat für einige Wochen Ruhe in der Abtei ein, unterdessen der Geheime Rat in Karlsruhe als das oberste badische Regierungskollegium über das Schicksal der mittelrheinischen Herren- und Bettelklöster beratschlagt hatte. Er verabschiedete am 14. Februar 1803 das IV. Organisationsedikt, die Stifter und Klöster betreffend(18), das unter anderem die endgültige Aufhebung Ettenheimmünsters vorsah gemäß Art. IV, Abs. B:

Die Klöster Schwarzach und Ettenheimmünster sind aufgehoben. Die Prälaten derselben werden anständig pensionirt, und können ihre Pension, wo sie wollen im Lande verzehren, auch ein bis zwey auf Pension alsdann zu sezende Klostergeistliche zu ihrer Gesellschaft sich auswählen. Ihre Pensionen sind auf die Gefälle des Oberamts Yberg und Amts Ettenheim versichert, die übrige Klostergeistliche, so weit Wir nicht nach dem vorigen Abschnitt ihrem Wunsch gemäs ihnen den Weg zu einer andern Bestimmung öffnen, werden in das Kloster Gengenbach übergesezt, das leztere gilt auch von den Layenbrüdern. Wegen der Diener und Dienstboten kommt hier das nemliche in Anwendung, was im dritten Artickel ad B gesagt ist.

Diese Bestimmung des Edikts, gemäß der mit den Klosterbeamten und dem Gesinde, wie schon ausgeführt, verfahren wurde, hat folgenden Wortlaut:

Sämmtlich ihre patentmäsige Diener erhalten anderweite Anstellung, oder ihren ordnungsmäsigen Gehalt; sämmtlich verbrödetes Gesinde, Handwerksleute, und andere in gleiche Claße gehörige Diener, werden mit einer Wegzehrung die nach dem Betrag ihres Jahrsgehalts und ihrer längern oder kürzern Dienstzeit, auch leichterer oder schwererer Gelegenheit zu anderwärtigen Unterkommen abgemeßen wird, entlassen. Sollten so bejahrte darunter seyn, die ein anderes Unterkommen nicht wohl finden können, so behalten Wir Uns auf Anzeige desfalls die weitere landesväterliche Vorsorge bevor.

Während die badische Regierung mit den in verschiedenen Bettelklöstern durchzuführenden Änderungen die jeweiligen Lokalbehörden betraute, bildete sie zum Vollzug des Edikts in den mittelbadischen Stiftern eine Sonderkommission, die aus dem Geheimen Referendär Johann Baptist Hofer, dem Kammerrat Friedrich Kaufmann und einigen Schreibern bestand. Diese begann ihr Werk noch im März 1803 in Frauenalb und endete es Ende April in Schwarzach. In Ettenheimmünster erschien am 12. April der Kommissar Hofer, um der am darauffolgenden Tag im Priorat versammelten Kommunität ihre Pensionierung und Auflösung auf den 23. des Monats mitzuteilen, ferner zur großen Erleichterung der Mönche den Verzicht Karl Friedrichs auf ihre ediktmäßige Verpflanzung ins Benediktiner-Kloster Gengenbach, was erfahrungsgemäß zu schwersten Reibereien unter den Zwangsvereinigten geführt hätte. Einzelregelungen traf der landesherrliche Beauftragte in den folgenden Tagen, als wichtigste wohl die Festlegung der Pensionen. Zu diesem Zweck teilte er die Regularen nach Alter und Rang in fünf Klassen ganz nach den Vorschriften des Deputationsrezesses ein(19):

I. Klasse mit 400 fl. Pension:

1. P. Peter Kleinhans,* 1776 in Schuttern, ehemaliger Lehrer der Theologie, kränklich,
2. P. Gregor Linz,* 1772 in Kappel-Windeck, guter Musiker, Münsterkustos, kränklich.

II. Klasse mit 450 fl. Pension:

3. P. Benedict Jacquard,* 1771 in Altbreisach, guter Seelsorger,
4. P. Landelin Bechtold,* 1770 in Walldürn, brauchbarer Seelsorger,
5. P. Ambrosius Mayer,* 1769 in Bühl, sehr guter Musiker, Kapellmeister, allgemein sehr brauchbar,
6. P. Ottmar Zwiebelhofer,* 1759 in Rastatt, bisheriger Prior und Archivar, allgemein sehr brauchbar, - erhielt wegen seinem Amt 50 fl. Pensionszulage,
7. P. Maurus Haus,* 1751 in Schuttern, Unterbibliothekar, wurde in den Gengenbacher Konvent versetzt und deshalb von diesem verhalten.

III. Klasse mit 500 fl. Pension:

8. P. Etto Specht,* 1749 in Forchheim, früher Pfarrer in Schweighausen, nun Aushelfer in der Pfarrei Münstertal,
6, P. Martin Brüstlin,* 1746 in Altbreisach, ehemaliger Küchenmeister, nun Aushelfer in der Pfarrei Münstertal,
10. P. Placidus Wohlleber,* 1743 in Ettenheim, ehemaliger Kastner, altersschwach,
11. P. Joseph Biedermann,* 1741 in Oberhausen, dienstunfähig.

IV. Klasse mit 550 fl. und mehr Pension:

12. P. Beda Petzelt,* 1740 in Offenburg, von der Zivilbesitznahmekommission als Superior in Schweighausen abberufen, sehr brauchbar,
13. P. Michael Stroh,* 1722 in Baden-Baden, ehemaliger Großkeller und Senior jubilaeus,
14. P. Arbogast Heisler,* 1755 in Offenburg, Vorsteher, inzwischen nach Kippenheim verzogen.

Es folgten vier [?] Laienbrüder:

1. Amand Grettler,* 1733 in Stühlingen, Sakristan, mit 250 fl. Pension,
2. Johann Baptist Weiß,* 1736 in Schwarzach, Konventsdiener, von Beruf Schneider, versorgt wie Grettler,
3. Andreas Oswald,* 1756 in Haslach, von Beruf Schneider, mit 225 fl. Pension,
4, Meinrad Isele,* 1767 in Mahlberg, von Beruf Schneider, Pension: 200 fl.,
5. Donatbruder Karl Runk,* 1754 in Schweighausen, von Beruf Schneider, krank, Pension: 200 fl.

Die Jährliche Gesamtsumme dieser Pensionen belief sich damit auf 9.875 fl.

Nicht auf Pension gesetzt, sondern der Aufsicht des Abts Bernhard Schwörer von Gengenbach, dessen Konvent zwar enteignet, aber nicht aufgehoben worden war, unterworfen und als Seelsorger in die bisher dem Stift inkorporierten drei Pfarreien abgestellt wurden weitere sieben Priester:

In die Expositur Schweighausen:

P. Johann Baptist Scheidet,* 1762 in Bühl, vorher in Münchweier, als Pfarrer mit einer Geld- und Naturalkompetenz im Wert von 700 fl., und Holz von den Gemeinden Schweighausen und Dörlinbach,
P. Isidor Hermes,* 1772 in St. Leon im rechtsrheinischen Hochstift Speyer, als Vikar mit einer Kompetenz von 400 fl., (wirkte hier schon früher),
P. Ildephons Häring,* 1777 in Herbolzheim, als Vikar mit gleichem Gehalt.

In die Expositur Münchweier:

P. Hieronymus Johner,* 1770 in Ebersheimmünster im Elsaß, vorher Vikar in Schweighausen, als Pfarrer mit 700 fl. Kompetenz,
P. Anselm Fey,* 1776 in Herbolzheim, als Vikar und Frühmesser mit 400 fl. Kompetenz,
P. Arbogast Thibaut,* 1768 in Straßburg, als Vikar im Filial Wallburg mit 450 fl. Gehalt, wo er schon vorher wirkte.

In die Expositur Ettenheimmünster:

P. Bernard Stöber,* 1740 in Schuttern, Subprior, zeitweiliger Bibliothekar und bisheriger Pfarrer am Platz, fortan mit 700 fl. Kompetenz und Holz von der Gemeinde Münstertal.

An Stelle eines Vikars sollten die am Ort bleibenden Benediktiner und die hierher zu versetzenden Kapuziner von Mahlberg bei der Pastorierung des Tals und der Wallfahrt St. Landolin aushelfen.

Die Regierung genehmigte die Verfügungen Hofers unterm 23. Mai 1803, nicht ohne die Verdienste der Väter Petzelt und Mayer um den Staat ausdrücklich zu würdigen. Beide "Oberrezeptoren" wurden im Juni außer Funktion ge- und durch den Landrentmeister Johann Herbst zu Mahlberg ersetzt. Der erstere, dem eigentlich nur ein jährliches Ruhegehalt von 500 fl. zustand, erhieit als Anerkennung eine lebenslängliche Zulage von 50 fl., der letztere 150 fl. als einmaliges Geschenk.

Der Prälat(20) war bei der Bemessung seiner Pension denkbar schlecht gefahren. Sie war im Verhältnis zu seinem Rang, Alter und zum Vermögen des Stifts entschieden zu nieder angesetzt und befand sich damit auch nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Deputationshauptschlusses. Er protestierte vorab nicht nur vergeblich, sondern sah sich auch noch einer Untersuchung ausgesetzt, die Karl Friedrich gegen ihn auf Grund nicht verstummen wollender anonymer Anzeigen anordnete und die offenbar den Zweck hatte, seine Zurücksetzung nachträglich zu rechtfertigen. In der Hauptsache ging es um folgendes: Heisler hätte im September 1802 mehrere Kisten fortschaffen lassen, mit Hilfe einiger Confratres Korn und Wein verschoben, einigen Schuldnern des Klosters im Laufe des Jahres 1802 ihr Debit erlassen oder sich mit Teilzahlungen zufrieden gegeben und dieselben eingestrichen, in gleicher Absicht Gelder im Namen des Stifts aufgenommen und in zwölf Fällen Schupflehen in Erblehen umgewandelt und die betreffenden Urkunden zurückdatiert, namentlich der Schaffnerin Maria Theresia Zehaczek in Kippenheim, Mutter des mit ihm befreundeten dortigen Pfarrers, ein solches Gut zugeschanzt. Diese Vorwürfe erwiesen sich jedoch als grundlos oder als nicht beweisbar, so daß für Arbogast ein Gang vor die Reichsgerichte nicht aussichtslos gewesen wäre. Am 3. August lenkte der Geheime Rat schließlich namens des Kurfürsten ein:

Sererissimus Elector hätten, Höchstihrer Entschließung vom 16. May d. J. zufolge, die gegen Ihn angebrachten Beschuldigungen näher untersuchen lassen. Ungeachtet sich nun aus dieser Untersuchung ergeben habe, daß gegen ein und andere in abgewichenem Jahr vorgegangene Cession Ettenheimmünsterischer Activkapitalien Verschiedenes zu erinnern wäre und daß auch überhaupt das KlosterRechnungswesen über die abgelösten Capitalien und aufgenommenen Passiven sich durchaus in der gehörigen Ordnung nicht gefunden habe, so seyen doch Serenissimus geneigt, diese Mängel viel mehr dem Drang der Zeitumstände und anderen Verhältnissen als unmittelbar der Klosteradministration zuzuschreiben und hätten daher gnädigst beschlossen, sowohl von diesen als anderen gegen Ihn vorgekommenen Beschuldigungen nicht nur zu abstrahiren, sondern Ihm auch vom 23. July d.J. an die Vermehrung Seiner Pension von 3.000 auf 4.000 fl. huldreichst zu bewilligen.

Der letzte Klostervorsteher nach einem Ölbild im Pfarrhaus zu St. Landolin mit der Aufschrift: Arbogastus Heister Offenburgensis, Abbas Monasterii Ettenheimmünster, Ord. S. Benedicti, nat. 1755, prof. 1774, Sacerd. 1778, Abbas Elect. 1793
Der letzte Klostervorsteher nach einem Ölbild im Pfarrhaus zu St. Landolin mit der Aufschrift: Arbogastus Heister Offenburgensis, Abbas Monasterii Ettenheimmünster, Ord. S. Benedicti, nat. 1755, prof. 1774, Sacerd. 1778, Abbas Elect. 1793.

Arbogast verbrachte seinen Lebensabend in seiner Vaterstadt Offenburg, wo er am 13. März 1829 das Zeitliche segnete, nicht ohne zuvor der Gemeinde Münstertal und den anderen ehemaligen abtsstäblichen Orten einen bedeutenden Armenfonds errichtet und dafür gesorgt zu haben, daß er in einer eigenen Kapelle in St. Landolin zur letzten Ruhe gebettet wurde(21). Man wird seinen Transaktionen in den letzten Tagen seines Stifts wohl am besten gerecht werden, wenn man diese als Verteidigungsakte gegen den räubernden Markgrafen von Baden begreift. Andererseits ist aber auch das starke Interesse desselben an einer möglichst ungeschmälerten Beute zu verstehen.

Noch ein Wort zum Konvent: Sieben Geistliche blieben noch über den 23. April 1803 hinaus für einige Jahre im Kloster als eine Art Priesterkommunität unter der Leitung des Seniors Stroh. Mit Arbogast Thibaut schließlich, der zuletzt in Baden-Baden lebte und sich in den Staatsakten dadurch verewigt hat, daß er die Domänenverwaltung jahrelang mit Pensionserhöhungsgesuchen bombardierte, ging 1854 der letzte Ettenheimmünstersche Religios dahin(22)

Die Schicksale der stiftischen Hinterlassenschaft

Die Verpflichtungen, die Baden von den Mönchen erbte, nahmen sich gegenüber den Vermögenswerten bescheiden aus. Die Pensionslasten begannen sich alsbald durch das Ableben von Berechtigten zu vermindern - der erste entsprechende Fall trat schon am 27. Mai 1803 mit dem Tod des Bruders Karl ein und die Unterstützungszahlungen für das alte Gesinde waren eigentlich gar nicht der Rede wert. Ein männliches Findelkind, das seit acht Jahren in der Obhut des Klosters war, brachte man auf Staatskosten bei einem Bauern unter, ein weibliches, von Geburt an gelähmt, gab man wohltätigen Privatleuten zur Pflege. Die bisherigen Almosen, die an bedürftige Münstertäler gingen, wurden in der Folge abgestellt und durch ein jährliches Deputat von 100 fl. ersetzt, das der Ortspfarrer gerecht zu verteilen hatte(23). Der Alimentation der Patronatspfarrer und der Erfüllung von Baulasten an Kirchen und Pfarrhäusern standen stattliche Zehntbezüge gegenüber. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die Obrigkeit 1804 die Wallfahrtskirche zu St. Landolin zur Münstertäler Pfarrkirche, das gegenüberliegende Physikatshaus zum Pfarrhaus bestimmte und der Gemeinde die Baupflicht am Kirchenlanghaus zuwies(24). Drei Prozesse zwischen der Abtei und dem Hochstift um Steuer- und Kontributionszahlungen, die vor dem Reichshofrat in Wien anhängig waren, erledigten sich von selbst, da Baden in die staatspolitische Stellung beider Korporationen sukzedierte(25).

Lageplan Ettenheimmünsters um 1803. Kolorierte Federzeichnung in der Bauplänesammlung des GLA.
Lageplan Ettenheimmünsters um 1803. Kolorierte Federzeichnung in der Bauplänesammlung des GLA.

Während die Ettenmünsterischen Niedergerichtsbezirke 1802 / 03 im Oberamt Mahlberg, das zum Teilstaat "Badische Markgrafschaft" gehörte, aufgegangen waren, kam die Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte endgültig im Herbst 1804 an die Amtskellerei Ettenheim, die mit der schrittweisen Liquidation des Klosterguts fortfuhr. In diesem Jahr dürften die meisten Einrichtungsgegenstände, Naturalvorräte und der Viehbestand unter den Hammer gekommen sein, sofern sie nicht wie das Tafelsilber, das gute Weißzeug und Teile der Kupferstich- und Gemäldesammlung in die Karlsruher Hofökonomie wanderten(26). Hinsichtlich der Liegenschaften ging die landesherrliche Domänenverwaltung bis auf weiteres restriktiv vor. Sie legte, abgesehen von Streubesitz, auf Verkäufe keinen Wert, sondern war allenfalls für den Abschluß bzw, die Verlängerung von Pachtverträgen zu gewinnen, so bei verschiedenen Höfen(27), der Apotheke(28), dem Bad St. Landolin, beim Kloster selbst und vor allem bei den Feldern im Münstertal(29). Hier insbesondere zeigte sich, daß es die Landesherrschaft mit der Verteilung von Gütern der "toten Hand" unters Volk, wie sie die aufklärerische Kameralistik allenthalben forderte, keineswegs eilig hatte. Schon Ende Mai 1803 langte eine Bittschrift der weltlichen Bewohner des Stabs Münstertal beim neuen Landesherrn ein, in welcher auf die Notlage hingewiesen wurde, in die sie durch das Ende der Klosterökonomie geraten würden, da sie sich bisher hauptsächlich durch Taglöhnen ("Holzmachen, Mähen und Dreschen") ernährt hätten. Da es ihnen bis jetzt verwehrt gewesen sei, Klostergründe zu kaufen oder zu pachten, bäten sie um günstige Überlassung solcher, um auch fernerhin einen gesicherten Lebensunterhalt zu haben. Weil das Gesuch nur zögernd bearbeitet wurde, folgte im Dezember des Jahres ein drängenderes. Doch erst ein knappes Jahr später nach Vermessung und Klassifizierung der Felder bewilligte die Regierung den Verkauf von Parzellen, zum Teil durch Losentscheid, zum Teil durch Versteigerung, unter dem Vorbehalt, daß ein Gesamterlös von 26.613 fl. erzielt werden mußte. Außerdem hatte man zuvor in Karlsruhe die Angaben der Supplikanten nachprüfen lassen: Tatsächlich war ein guter Teil der Ettenmünsterer Untertanen als nicht wohlhabend einzustufen, ihre Nahrungsquellen wenig ergiebig. Ein Drittel der in den fünf Abtsstäben lebenden 2400 Einwohner nährte sich vom Taglöhnen. Allein einfache Lebensart und äußerste Sparsamkeit hatte bisher ihre Existenz gewährleistet. Insbesondere die Bewohner des Münstertals besaßen außer ihren Wohnplätzen kein Grundeigentum. Leibeigene Knechte und Mägde aus den anderen Stäben hatten in den vorhergehenden Jahrhunderten nach langen, treuen Diensten beim Kloster siedeln und gegen geringes Entgelt etwas Boden bebauen dürfen.

Die Hoffnungen dieser Menschen, die wohl zum größeren Teil den Niedergang der geistlichen Herrschaft begrüßt hatten, gingen nicht in Erfüllung. Mit der Aufteilung des Genossenschaftswaldes entfiel für sie der Weidgang; außerdem litten sie unter Holzmangel, da die Waldungen ausgeschlagen waren. Die Kriegsschulden, auf die Gemeinden umgelegt, drückten so sehr, daß sie ihre Grundstücke nicht bezahlen konnten, von denen im übrigen die besseren nur über dem Anschlag zu haben gewesen waren. So kam es nicht von ungefähr, daß die Amtskellerei Ettenheim 1808 in die Hauptstadt berichten mußte, daß 64 Talbewohner dem Großherzog noch 20.718 Gulden ohne die Zinsen schuldeten.

Es war kein Zufall, daß ab 1806 in der südlichen Ortenau wie anderswo der Staat verstärkt zu Verkäufen schritt. Die zunehmende Finanznot zwang ihn dazu. Als der Pachtvertrag für das Bad St. Landolin(30), das das Stift einst mit großem Gewinn in Eigenregie hatte und das zu seinen wertvollsten Immobilien gehörte, ablief, entschloß sich die Domänenverwaltung zur öffentlichen Ausbietung, zumal sie befürchtete, daß der Wunderglauben, der der vor der Landelinskirche entspringenden Quelle anhaftete, bei der Bevölkerung in Abnahme kommen könnte. Denn eine nachweisbare Heilkraft besaß das Wasser nicht, vielmehr speiste es eines von mehreren "Einbildungsbädern" dieser Gegend. Johann Baptist Kolb bemerkt in seiner badischen Landesbeschreibung nicht zu Unrecht:

Das Badwasser führt keine Mineralien mit sich, ist ein reines Wasser, und leistet doch gegen mancherley Gebrechen vortreffliche Dienste, weswegen es gewöhnlich Wunderbad genannt wird(31).

Aus dem zeitweilig großen Andrang leidender Menschen aus der dies- und jenseitigen Rheinebene erklärt es sich wohl, daß die um 1720 großzügig angelegte Badeanstalt mit Inventar, das zugehörige Wirtshaus "Zum goldenen Hirschen" mit der Schildgerechtigkeit und einige umliegende Grundstücke mehrere zahlungskräftige Interessenten fanden und schon beim ersten Versteigerungstermin am 3. Februar 1807 für die beachtliche Summe von 13.000 fl. einem Joseph Reinbold aus Schweighausen zugeschlagen werden konnten.

Kolorierte Federzeichnung um 1803 in der Bauplänesammilung des GLA.
Kolorierte Federzeichnung um 1803 in der Bauplänesammilung des GLA.

Schließlich verdient das Schicksal der eigentlichen Klostergebäude eine eingehende Betrachtung, mit deren schrittweiser Schleifung in den folgenden Jahrzehnten eigentlich nur auf einer anderen Ebene das fortgesetzt wurde, was 1802 / 03 mit der Vernichtung der politischen Körperschaft Ettenmünster und des klösterlichen Personalverbandes begonnen hatte. Dabei sollen insbesondere die industriegeschichtlichen Aspekte hervorgehoben werden, weniger die baugeschichtlichen, über die der vorhin zitierte Adolf Hacker einiges geschrieben hat.

Nach der Aufhebung der Stiftsökonomie konnte die Landesherrschaft über folgende Gebäude verfügen, wobei, wie schon erwähnt, bis auf weiteres nur an teilweise Verpachtungen gedacht war: das Münster, die Konventsgebäude mit ihren verschiedenen Einrichtungen für die Mönche, der Abtskapelle und den großen Kellern, die zahlreichen Nebengebäude wie das Amtshaus, die Apotheke, Schreinerei, Schlosserei, Schmiede, Bäckerei, Metzgerei, Kieferei, die große Mahlmühle mit mehreren Gängen, das Waschhaus, Gefängnis, mehrere Ställe und Schöpfe innerhalb der Ringmauer rechts des Ettenbachs, auf dem linken Ufer die Meierei mit ihren Wirtschaftsgebäuden, die Ziegelhütte, die Orangerie im großen Garten und das Holzmagazin. Überdies sind zu nennen die obere und die untere Sägemühle, das Physikatshaus bei St. Landolin, die Badeanstallt und Kirche daselbst sowie einige weitere wenig bedeutende, zu gewerblichen und Wohnzwecken genutzte Baulichkeiten(32). Festgelegt war von vorneherein die Zukunft eines guten Teiles des eigentlichen Klosters. Er war den im Münstertal verbleibenden Benediktinern und den nach dem IV. Organisationsedikt hierher zu versetzenden Kapuzinern von Mahlberg(33) als Wohnstätte vorbehalten. Diese Bettelmönche, sieben Priester, ein Bruder und zwei weltliche Domestiken, die der Kurfürst regelrecht aus ihrem angestammten Wirkungskreis hinauswarf, um zum einen ihr Kloster mit Kirche in Mahlberg freizubekommen, zum andern diese überaus genügsamen Söhne des hl. Franziskus als billige Seelsorgeaushelfer im Münstertal einzusetzen, kamen hier im November 1803 mit ihrer geringen Habe an. Sie hatten zwar dem Willen Karl Friedrichs, der zu jener Zeit an eine Aufhebung dieses Ordens noch nicht dachte, Genüge getan, konnten sich aber mit ihrem Los ganz und gar nicht abfinden. Im Mai 1804 reichten sie eine massive Beschwerde über ihre schlechte Versorgung und Unterbringung in dem teilweise schon ausgeplünderten Gotteshaus ein und forderten von der für sie verantwortlichen Staatskirchenbehörde, der Katholischen Kirchenkommission in Bruchsal, ihre Versetzung in das Bürgerspital in Ettenheim, nicht zuletzt deshalb, weil dieser Ort hinsichtlich ihrer angestammten Betteldistrikte nicht so abgelegen war. Überdies konnten sie in der des Gestühls, der Orgel und sonstigen Einrichtung beraubten Stiftskirche keinen Gottesdienst mehr abhalten. Der Guardian litt unter diesen Zuständen so sehr, daß er schon den päpstlichen Konsens zu seinem geplanten Übertritt in die Benediktiner-Abtei Schuttern eingeholt hatte. Die Kommunität erreichte keine Besserstellung, sondern bewirkte im Gegenteil durch ihre Klagen(34), wenn auch ungewollt, ihre Auflösung. Am 7. Januar 1806 fand diese auf Befehl der Kirchenkommission statt, nicht ohne daß sich zuvor der letzte Vorsteher, der Superior Zeno, vehement hiergegen und gegen die Versteigerung der entbehrlichen Effekten gewehrt hatte. Die Religiosen wurden mit der ihnen verbliebenen Habe, wenig wertvollen Möbeln, Hausgerätschaften und Kirchenutensilien, in die KapuzinerKlöster Offenburg, Oberkirch und Baden geschickt.

War damit für eine Weile über den größten Teil der Hauptgebäude disponiert, so brauchte sich die Domänenverwaltung auch über die Nebengebäude nicht lange den Kopf zu zerbrechen(35). Noch im Herbst 1803 zeigte sich ein ernsthafter Interessent für dieselben in der Person des Spediteurs und Kolonialwarenhändlers Carl Ludwig Wunderlich aus Lahr, der damals bedeutendsten Handels- und Industriestadt der Ortenau, der mit dem ebenfalls in Lahr firmierenden Friedrich Christian Herbst(36) eine Industriegesellschaft gegründet hatte. Der Zweck derselben dürfte in erster Linie der Aufbau einer Fabrik in Ettenheimmünster gewesen sein, wenn sich auch die beiden anfänglich nicht darüber im klaren waren, was dort eigentlich produziert werden sollte. Schließlich wurde es eine Zichorien- und Bleischrotfabrik, nachdem die Compagnons laut Vertrag vom 30. Juli 1804 vom Staat außer dem Münster, dem größten Teil des Konvents und dem Amtshaus nahezu alle Baulichkeiten, die bei der Abtei liegenden unverkäuflichen Felder sowie weitere Grundstücke, vor allem Rebgärten mit zwei Trotten in Münchweier und Felder bei Ettenheim, auf zehn Jahre zu einem iährlichen Zins von 2.119 fl. gepachtet hatten. Wann genau der Betrieb angefangen und wie er im einzelnen ausgesehen hat, wird kaum jemals festzustellen sein. Die Schrotfabrik war mit Sicherheit nur ein Anhängsel der Zichorienproduktion. Aus einem Beitrag des Amts Ettenheimmünster vom Juni 1809 zur staatlichen Gewerbestatistik ist allerdings zu ersehen, daß sie nur kurz florierte: Wurden 1806 immerhin an die hundert Arbeitskräfte (darunter Kinder) benötigt, so waren es im Berichtsmonat gerade noch 16. In ihren besten Zeiten verarbeiteten Wunderlich und Herbst für rund 25.000 fl. im Jahr inländische Wegwartwurzeln zu Ersatzkaffee und etliche Zentner Blei zu Schrot. Daß sie Ende 1809 so gut wie am Ende waren, führte der nach wie vor am Ort waltende Amtmann Reich auf den hohen Preis des Zuckers, ohne den Zichorienkaffee nur für anspruchsloseste Trinker genießbar war (und ist), und auf die starke Konkurrenz durch weitere Fabriken dieser Art in der näheren Umgebung zurück(37). Die Unternehmer sahen die Schuld in erster Linie beim Landesherrn und seiner Amtskellerei in Ettenheim: Die Abgaben waren zu hoch, der Pachtzins ebenfalls, die Straße von der Rheinebene ins Münstertal war so schlecht, daß ein rascher und kostengünstiger Materialtransport nicht möglich war, und die landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere die Reben und die Viehhaltung, waren wider Erwarten ertragsschwach. So erwiesen sich nicht nur der Ankauf von Klosterfahrnissen und Vieh und die Miete für etliche Fässer als Fehlinvestitionen, sondern überhaupt alle Aufwendungen in Ettenheimmünster. Erbost über dessen Weigerung, den Pachtzins zu reduzieren und ihnen die Mahl- und die beiden Sägmühlen, die wegen ihren Wasserrechten besonders interessant waren, zu verkaufen, drohten Wunderlich und Herbst im August 1809 Karl Friedrich: Wir verlassen gern ein Thal, in welchem wir uns nie einen Nutzen, vielmehr Verlust zu versprechen haben, und diesen Beweis können wir alle Stunde liefern. Und verlangten den Ersatz von Baukosten in Höhe von 15.000 fl., wogegen der Domänenetat geltend machte, daß er ihnen den größten Teil der Pacht einschließlich der Zinsen gestundet hätte und sie der großherzoglichen Kammer über 11.000 fl. schuldeten. 1811 schließlich wurde die Gesellschaft für zahlungsunfähig erklärt, was möglicherweise die Lahrer Handelscompagnie Lucas Fäsch zur Revision ihres Plans bewog, zwischen Münchweier und St. Landolin eine Feilenfabrik zu errichten(38), und auch das Projekt einer Steinkohlenexploration im Münstertal platzen ließ(39).

Nachdem im selben Jahr ein Offenburger Kaufmann für die gesamte Klosteranlage 60.000 fl. geboten hatte, jedoch ohne einen entsprechenden Kapitalnachweis erbringen zu können, trat im ersten Inhaber des Lahrer Handelshauses Helbing & Co. ein potenter Käufer auf den Plan, mit dem das Haus Baden, dessen Etatlöcher sich Jahr für Jahr vergrößerten, schnell handelseinig wurde - zumal Leonhard Helbing als Bürge der Compagnie Wunderlich & Herbst auftrat(40). Nach dem Vertrag vom 13. Januar 1812 kaufte er die gesamte Abteianlage bei Duldung zweier herrschaftlicher Förster in derselben und Offenhaltung der Hauptstraße einschließlich der Objekte, die Wunderlich und Herbst in Pacht gehabt hatten, für 50.000 fl., zahlbar in sechs Jahresterminen bei einer fünfprozentigen Verzinsung der Restsumme, die eine Hälfte in klingender Münze, die andere in Staatsobligationen. Im Kaufbetrag waren die Schulden Wunderlichs und Herbsts beim Ärar enthalten, die dafür auf sämtliche Rechte aus dem Pachtverhältnis verzichteten und somit wohl mit zwei blauen Augen aus ihrem Ettenheimmünsterschen Abenteuer herausgekommen waren. Unglücklich über den Handel waren die Gemeindebürger des Münstertals, die verzweifelt versucht hatten, den Übergang des Klosters in fremde Hände zu verhindern, indem sie, selber stark verschuldet, den völlig abwegigen Versuch machten, über die Bildung einer Genossenschaft das notwendige Kapital aufzubringen.

Ölgemälde von Moser aus dem Jahr 1828. Es trägt rückseitig die Aufschrift: Dieses Klostergemälde ist dem Pfarrhaus zu St. Landelin zum ewigen Denkmal gewidmet worden von Arbogast Heißler als dem letzten Prälaten von Ettenheimmünster.
Ölgemälde von Moser aus dem Jahr 1828. Es trägt rückseitig die Aufschrift: Dieses Klostergemälde ist dem Pfarrhaus zu St. Landelin zum ewigen Denkmal gewidmet worden von Arbogast Heißler als dem letzten Prälaten von Ettenheimmünster.

Glücklich wurde aber auch der Staat nicht mit Helbing und Helbing nicht mit dem Staat. Kaum waren die Fertigung von Kaffeesurrogat und Bleischrot wieder angelaufen und Anlagen zur Herstellung von Rauch- und Schnupftabak installiert und in Benutzung genommen, beschlagnahmte die Karlsruher Regierung nach der Völkerschlacht bei Leipzig, vom Drange der Verhältnisse und vor allem von der österreichischen Heeresleitung dazu genötigt, wie zahlreiche andere ehemalige Klöster auch Ettenmünster und ließ hier in aller Eile umfassende Baumaßnahmen zur Schaffung von 15 großen Krankensälen durchführen(41). Zu diesem Zweck wurden etliche Trennwände herausgebrochen und Abtritte direkt an den Konventsgebäuden aufgeführt. Das Lazarett war für 1000 bis 1200 Mann vorgesehen, aber nur zur Hälfte belegt - und zwar vom 6. Dezember 1813 bis in den Sommer 1814 hinein - und wurde von der königlich bayrischen Armee verwaltet. Es lagen hier hauptsächlich Bayern, aber auch Österreicher und andere alliierte Soldaten, von denen mehrere Dutzend von den in den damaligen Militärspitälern geradezu obligatorischen Seuchen dahingerafft wurden und beim Kloster ihre letzte Ruhestätte fanden. Helbing, der zu den bedeutendsten badischen Kriegslieferanten gehörte, suchte aus der Not eine Tugend zu machen und deckte fast sämtliche Bedürfnisse dieses Lazaretts ab. Nach seiner Rechnung, die er in den Jahren 1815 und 1816 den Behörden aufmachte, betrugen seine Forderungen an den Fiskus 148.442 fl., bestehend aus Kriegs- und Spitallieferungen, Schäden in der Abtei und Verdienstausfall durch den zeitweiligen Stillstand seiner Fabrik. Da er seinen Verpflichtungen aus dem Geschäft von 1812 nur in der Höhe von 8.333 fl. nachgekommen war, lastete ihm die Gegenseite ein Obligo von über 60.000 fl. an. Um die Verrechnung bzw. Begleichung dieser gegenseitigen Forderungen entstand ein langwieriges Hin und Her, das bis zum Herbst 1822, als Helbing knapp 52jährig starb, noch nicht erledigt war. Das Etablissement in Ettenmünster - Helbings Handelshaus besaß auch eine Fabrik in Lahr - hatte die Produktion nach den Befreiungskriegen wieder voll aufgenommen. Das Kinzigkreisrevisorat wußte für die Landesstatistik auf das Jahr 1816 folgendes mitzuteilen: Die Tabak-, Zichorien- und Bleischrotfabrik Helbing & Co. im Münstertal beschäftigte 80 bis 100 Personen, zumeist Kinder, verarbeitete inländische Materialien im Wert von 80.000 fl., ausländische von 20.000 fl. und exportierte fast alle ihre Erzeugnisse(42). Nach dem frühen Tod Helbings ruhte der Fabrikbetrieb im Münstertal erneut. Die von verschiedenen Literaten aufgestellte Behauptung, es sei bis 1828 produziert worden, ist nicht haltbar. Das ergibt sich einerseits aus den - im allgemeinen sehr zuverlässigen - Industriestatistiken des Kinzigkreisdirektoriums, das für 1824 eine Fabrik oder Manufaktur in Ettenheimmünster nicht nennt, andererseits aus dem nicht ausgeführten Plan des Geschäftsführers der Firma Helbing in Lahr, K. I. Heinzerlings, 1826 im Kloster auf eigene Rechnung die Tabakherstellung wieder aufzunehmen(43). Wenn schließlich für das Jahr 1829 einem interessierten Publikum mitgeteilt wurde(44), daß im Münstertal ein Kleinbetrieb mit drei Gehilfen Tabakwaren fertigte, so macht das das völlige Scheitern aller Fabrikprojekte am Ort überdeutlich - und damit auch die Erfolglosigkeit des Staats, den Bewohnern dieser für damalige Begriffe abgelegenen Schwarzwaldgegend durch wohlwollende Förderung wagemutiger "Entreprenneurs" Arbeit und insofern Ersatz für das Kloster zu schaffen. Insgesamt gesehen war keinem einzigen Ansatz, die Abtei und ihre nähere Umgebung zu industrialisieren, wirklich Erfolg beschieden, dafür um so mehr denjenigen, die den Baulichkeiten mit Spitzhacke und Sprengstoff zu Leibe rückten.

1826 übergab die Witwe Elisabeth Helbing das einstige Gotteshaus mit seinen Nebengebäuden und einigen Feldern ihrem Sohn Carl gegen eine Abfindung von 30.000 fl. für sich und ihre übrigen Kinder(45). Bis dahin dürften nur einige wenig bedeutende Ökonomiebauten abgetragen gewesen sein, deren Materialien zur Befestigung der inzwischen wesentlich verbesserten Straße durch das Münstertal verwendet worden waren. Dagegen hat in den folgenden Jahren und Jahrzehnten der stückweise Abbruch der Hauptgebäude seinen unaufhaltsamen Fortgang genommen, schon unter Helbing junior und dann unter den nachfolgenden Eigentümern, so der freiherriichen Familie von Türckheim(46). Pfarrer Kürzel scheint zugesehen zu haben, wie 1863 / 66 die letzten Reste der einst stolzen, vom Vorarlberger Baumeister Peter Thumb zwischen 1718 und 1734 erstellten Barockanlage demoliert wurden(47).

Von allen Baulichkeiten im einstigen Klosterbezirk sind heute allein noch die große Mühle und Stücke der Umfassungsmauer vorhanden, während talabwärts in St. Landolin die modernen Vandalen immerhin etwas mehr vom Erbe der Benediktiner der Nachwelt übriggelassen haben. Weitere Erinnerungsposten sind Fassadenbruchstücke, insbesondere Portale, die ihren Weg bis nach Lahr hinunter gemacht haben, um Bürgerhäusern einen matten Abglanz von der einstigen Pracht der Abtei zu verleihen(48).

1.) Eine umfassende, alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigende Untersuchung der Geschichte dieser bedeutenden Stiftung fehlt wie bei den meisten süddeutschen Prälaturen. Folgende vier Gesamtdarstellungen sind nennenswert: 1. A. Kürzel, Benediktiner-Abtei Ettenheim-Münster, Lahr 1870, 2. L. Heizmann, Das Benediktiner-Kloster Ettenheimmünster, Lahr 1932, 3. H. Schwarzmaier, Ettenheimmünster, in: Germania Benedictina, Bd. 5 (hrsg. v. F. Quarthal), Meimmingen 1975, S. 215 ff. (mit zahlreichen Literaturangaben!), 4. F. Schultz / H. Schadek, Das Benediktinerkloster Ettenheimmünster, in: Die Ortenau 58 1978, S. 150 ff.
2.) Der letzte Abt und der Konvent schrieben meistens "Ettenmünster", womit möglicherweise die hochmittelalterliche Bezeichnung "monasterium divi Ettonis" wiederbelebt werden sollte.
3.) Zu diesem Ereignis vgl. die Schrift des Verfassers: Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802 - 1811, Überlingen 1980.
Für vorliegende Untersuchung wurde folgendes beigezogen: 1. Einige Handschriften im Pfarthaus St. Landolin in der Gemeinde Ettenheimmünster, die besser im erzbischöflichen Archiv in Freiburg aufgehoben wären. 2. Akten des Generallandesarchivs in Karlsruhe, und zwar der Abteilungen: 27a (Urkunden Ettenheimmünster), 48 (Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv, Staatssachen), 84 (Akten Allerheiligen], 87 (Akten Ettenheimmünster), 233 (Staatsministerium), 236 (Innenministerium), 237 (Finanzministerium), 264 (Amtsgericht Ettenheim), 313 (Kreisregierungen), 391 (Forst- und Domänendirektion) und 404 (Domänenamt Lahr). 3. Denkmäler in Gestalt einiger Grabsteine auf dem alten Friedhof in St. Landolin.
4.) Merkwürdigerweise sind die Inventarien der badischen Besitznahmekommission von 1803, die genaueste Kenntnisse vom Klostervermögen vermittelt hätten, nicht auffindbar, auch fast keine Versteigerungsprotokolle. Wichtige Angaben waren zu finden im fünfbändigen "Archivum Manuale Continens Fundationes et Renovationes Monasterii Pivi Ettonis etc.", und in: "Territorium et Territoriale" des Klosters, beide von dem 1792 verstorbenen Stiftsarchivar P. Gervasius Bulffer eigenhändig geschrieben und im Pfarrhaus St. Landolin verwahrt. Ferner ist zu verweisen auf folgende GLA-Faszikel: 48 / 5966, 5968, 237 / 4582 u. 404 / 77 (mit Lageplan vom Stift), 103 - 104.
5.) GLA 27a / 13. Mit den Hoheitsverhältnissen im oberen Teil der Herrschaft Ettenheim befaßten sich auch einige Gutachter des badischen Staatsarchivs: GLA 87 / 152 u. 177, Vgl. auch E. Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: ZGO 87 / 1935, S. 139.
6.) An dieser Stelle soll der Hinweis auf zwei neuere Heimatschriften nicht unterbleiben: 1. E. Schwendemann, Daten aus dem Leben der Gemeinde Münchweier und ihrer Bewohner, Ettenheim 1974, 2. G. Finkbeiner, 750 Jahre Dörlinbach 1225 - 1975, Lahr 1975. Letztere Arbeit hebt sich angenehm durch ihre Quellenangaben ab.
7.) Die Angaben über den Sonderfall Riegel nach Bulffer, Archivum Manuale, Bd. 4., 1781, und J. B. Kolb, Historisch-statistisch-topographisches Lexicon von dem Großherzogthum Baden, Bd. 3, Karlsruhe 1816, S. 109, ferner nach Aktenstücken GLA 48 / 5968 u. 87 / 256.
8.) Aktenstücke GLA 237 / 4582 und Registrum Episcopatus et Dioecesis Argentinensis anno MDCCLXXVIII, Straßburg 1778, Ettenmünster besaß um 1802 in Endingen ein Pfarrhaus und eine Zehntscheuer und in Kenzingen die St.-Georgs-Kapelle, mit welchen Patronatsrechte verbunden gewesen sein könnten. Auf Anhieb konnte jedoch nichts Entsprechendes festgestelll werden. Auch R. Gönner / J. Sester, Das Kirchenpatronatrecht im Großherzogtum Baden, Stuttgart 1904, S. 125, nennen nicht mehr als acht Patronatsorte.
9.) Aktenstücke GLA 87 / 41, 94, 237 und 237 / 4582.
10.) Vgl. hierzu die Ingenieursdissertation von A. Hacker, Ettenheimmünster, Seine Baugeschichte, Ein Beitrag zur Geschichte des Barocks am Oberrhein, Würzburg 1938, durchgehend.
11.) So ließ der Abt in jenen Tagen ein übergroßes, weithin bekanntes Weinfaß zerschlagen, um beutelüsterne französische Soldaten von einem Besuch in Ettenheimmünster abzuhalten - vgl. Hacker, S. 37.
12.) Aktenstücke GLA 237 / 4583. Vgl. hierzu R. Gassert, Die Auflösung des Klosters Ettenheimmünster, in: Geroldsecker Land 24 / 1982, S. 32 ff., dessen Arbeit in erster Linie von bibliotheksgeschichtlicher Bedeutung ist.
13.) S. 133. Mit Sicherheit hat Kürzel diese Angaben und damit zumindest eine Ungenauigkeit der lateinischen Handschrift des Konventuals Bernhard Stöber entnommen: Monasterium D. Ettonis prope S. Landolinum a sua origine ad haec usque tempora ..., 1796 - 1802, S. 218. Dieses und ein weiteres, deutsch geschriebenes Werk desselben mit dem Titel: Kurze Historische Beschreibung der Pfarrey Münsterthal bei St. Landolin von dem siebenden Jahrhunderte nach Christi Geburt bis auf das Jahr 1804, 1804, (beide im Pfarrhaus St. Landolin), gehören mit zu den bedeutendsten Geschichtsquellen hinsichtlich der Endzeit des Stifts.
14.) Aktenstücke GLA 237 / 1505 u. 4582. Die Durchsicht der Akten vermittelt mitunter den Eindruck, als sei die letzte Klosterrechnung absichtlich in Unordnung gebracht worden und es den badischen Kameralbeamten Kaum gelungen, alle Unklarheiten zu beseitigen. Nach Berechnungen der mittelbadischen Provinzregierungen vom 18. September 1804 hatte Ettenheimmünster 14.808 fl. Schulden und 63.731 fl. Forderungen an Dritte (GLA 84 / 105).
15.) Dieses und das folgende hauptsächlich nach GLA 48 / 5966, 5968 u. 237 / 4582.
16.) Beschreibung der Pfarrey Münstertal, S. 189 ff.
17.) In der Tat kam Stuber Anfang 1803 in Karlsruhe um die Erlaubnis ein, dem Abt und Konvent einen Offenbarungseid abzunehmen, erhielt diese aber nicht. Das wäre auch ein einmaliger Vorgang im Verlauf der badischen Säkularisation gewesen. Arbogast, der sich von dem ehemaligen straßburgischen Hofrichter regelrecht verfolgt sah, führte dessen Haß auf Beschwerden über die rechtsrheinische hochstiftisch-straßburgische Regierung zurück, die sein Stift in den letzten Jahren beim Kaiser und Reichskammergericht eingereicht hatte (GLA 48 / 5968).
18.) Gedruckt in: Kurfürstlich badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen und Anhang, Karlsruhe 1803,
19.) Die Personendaten nach der Aufstellung der Klosterorganisationskommission vom 17. April 1803 (GLA 87 / 255 u. 237 / 4582), ergänzt nach Stöber, Monasterium D. Ettonis, S. 217 ff. u. 332 ff. Nur bedingt brauchbar sind die zum Teil fehlerhaften Angaben von P. Gams, Nekrologien der in den Jahren 1802 - 1813 in der jetzigen Erzdiöcese Freiburg aufgehobenen Männerklöster Benedictiner-, Cistercienser-, Norbertiner-Ordens und der regulirten Chorherren, in: FDA 12 / 1878, S. 244 ff.
20.) Die folgenden Ausführungen zu Heisler nach Aktenstücken GLA 87 / 92, 237 / 4852, 4854 u. 404 / 72.
21.) Vgl. hierzu K. Gast, Die Benediktinerabtei Ettenheimmünster, in: Geroldsecker Land 6 / 1963 - 64, S. 132 ff., und W. Hensle, Abt Arbogast Heißler und die Prälatische Armen-Stiftung zu St. Landelin, a. a. O., 11 / 1968 - 69, S. 149 ff., beide unbegreiflicherweise ohne Quellennachweise (!).
22.) GLA 237 / 4584. Vgl. auch J. König, Necrologium Friburgense 1827 - 1877, in: FDA 17 / 1885, S. 28.
23.) GLA 87 / 2.
24.) GLA 87 / 91. In diesem Jahr schaffte man auch die ausgezeichnete Silbermann-Orgel und einen Teil des Invertars aus dem Münster in die neue Pfarrkirche; andere Einrichtungsgegenstände gelangten ins Depot der Katholischen Kirchenkommission in Bruchsal.
25.) Aktenstücke GLA 87 / 217 - 219, 220, I - III, - 221.
26.) Aktenstücke GLA 87 / 62 u. 237 / 4582.
27.) Es handelte sich insbesondere um die auf den umliegenden Höhen gelegenen Köcher-, Gisen- und Sennhöfe - GLA 233 / 16 217 - 18 u. 404 / 76 - 76a, 104.
28.) Diese gelangte 1806 für 1.150 fl. an den aus der Gegend stammenden Landelin Knecht mit der Auflage, sie am Ort weiterzuführen - GLA 87 / 181, 236 / 15 547 u. 404 / 97.
29.) Das folgende nach Aktenstücken GLA 237 / 4582 u. 391 / 10 491.
30.) Die Ausführungen zu diesem nach GLA 87 / 81, 182 u. 391 / 10489.
31.) Bd. 1, 1813, S. 283. Eine ausführliche Beschreibung des Bads bieten Kolb in Bd. 3, S. 140 ff., und A. Kürzel, St. Landolin, in: Schau-ins-Land 7 / 1880, S. 33 ff. Es sei an dieser Stelle ein Auszug aus dem Gutachten des Landrentmeisters Herbst an die Regierung angeschlossen, das sich mit der Frage befaßte, ob höheren Orts das Versteigerungsergebnis genehmigt werden sollte oder nicht. Hinsichtlich der Wertentwicklung der Anlage bestätigte die Zukunft das Urteil Herbsts voll und ganz:
Als Baad betrachtet und bey der Gewißheit, daß das dortige Baad Wasser keine mehr heilende Kraft habe als jedes andere reine Quell Wasser, gewähret dieses Gewerbe keine Aussicht zu einem künftig möglichen besseren Betrieb und zu einem größeren Nuzen als bisher, vielmehr hängt die ganze Existenz desselben ganz allein von der Fortdauer des blinden Glaubens an die Wunderkraft der BaadQuelle ab, den jedoch der erste beste aufgeklärte Christliche in St. Landolin im Einverständnis mit dem aufmerksamen BezirksPhysicus sehr leicht verdrängen kann. In diesern leztern Falle sinket sodann der Werth des BaadGewerbes sehr tief herab. (GLA 404 / 441). Ein weiteres "Einbildungsbad" war übrigens die Anstalt zu Kirnhalden, bis 1806 dem Stift Wonnental gehörig.
32.) Laut einer Aufstellung der Klosterkommission vom Sommer 1803 - GLA 237 / 4582,
33.) Vgl. zum Schicksal derselben die Darlegungen des Verfassers in der schon genannten Dissertation, S. 219 ff.
34.) GLA 87 / 155.
35.) Das folgende nach Aktenstücken GLA 87 / 58 a - 60, 80, 236 / 840, 237 / 4579, 313 / 978 u. 404 / 106.
36.) Zu diesem vgl. F. Stein, Geschichte und Beschreibung der Stadt Lahr und ihrer Umgebung, mit vorzüglicher Berücksichtigung der Handelsverhältnisse, Lahr 1827, S. 200 ff. Über die erste Phase der Industrialisierung Ettenmünsters gibt es eine kurze Abhandlung von O. Kohler. Die Verwendung der Gebäude des Klosters Ettenheimmünster nach dessen Aufhebung im Jahre 1803, in: Die Ortenau 47 / 1967, S. 20 ff., die jedoch nicht frei von Irrtümern ist. So war der Gesellschafter Wunderlichs der besagte Unternehmer Herbst aus Lahr und nicht der Mahlberger Rentmeister gleichen Namens.
37.) Beispielsweise die von der Compagnie Bausch & Helbing im ehemaligen Kloster Wonnental betriebene. Vgl. hierzu die Untersuchung des Verfassers: Die Säkularisation und Industrialisierung des Frauenstifts Wonnental im Breisgau 1806 - 1813, in: ZGO 127 / 1979, S. 344 ff.
38.) GLA 87 / 61.
39.) GLA 87 / 7.
40.) Dieses und das folgende nach Aktenstücken GLA 237 / 4579 - 80, 391 / 10499 u. 404 / 78.
41.) Vom Militärspital handeln folgende Faszikel: GLA 87 / 6, 236 / 1067 u. 1107.
42.) GLA 236 / 850.
43.) GLA 233 / 16216.
44.) Von W. L. Volz, Gewerbskalender für das Jahr 1834, Karlsruhe, S. 34.
45.) GLA 264 / 15.
46.) Im vergangenen Jahrhundert sind über den Abriß von Bauwerken in Privathand kaum Akten geführt bzw. deponiert worden, weshalb sich die Demolition Ettenheimmünsters nicht exakt ausforschen läßt.
47.) Ettenheim-Münster, S. 165.
48.) Vgl. Hacker, S. 98 ff., J. B. Ferdinand / A. Köbele, Miszellen aus der Vergangenheit und Gegenwart des Bezirks Ettenheim, Ettenheim 1936 / 37, S. 74 f., und J. Rest, Alte Inschriften in Münchweier und Ettenheimmünster, in; Die Ortenau 5 / 1914, S. 108 ff. Erneut auf der Suche nach Ettenmünsterschen Relikten war der schon zitierte Gassert, S. 42 ff.
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