Die letzten Scharfrichter in Stadt und Amt Ettenheim


Harden-Rauch, Philipp: - Die letzten Scharfrichter in Stadt und Amt Ettenheim - Aus Tagebüchern und Protokollen (Ettenheimer Heimatbote, 1.12.1960)

Die Hexenverfolgungen, die im 14. Jahrhundert begannen und bis ins 18. hinein andauerten, sind auch an Ettenheim nicht spurlos vorübergegangen. Auch hier hat man damals Hexen gesucht, gefangengenommen und verbrannt. Im Hexenturm, der irgendwo am Kirchberg stand, sind diese armen Menschen verwahrt worden, bis sie nach harter Tortur zum "Geständnis" gezwungen und zuletzt hingerichtet worden. Der Hexenturm geriet allmählich in Verfall, und als man an den Bau der neuen Kirche auf dem Berg ging, riß man ihn ab und verwendete seine Steine für die Fundamente des neuen Gotteshauses.

In jener unglücklichen Zeit der Hexenprozesse spielte ein Ettenheimer mit Namen Johannes Gremper eine böse und traurige Rolle. Er war der Mitherausgeber des berüchtigten "Malleus maleficarum", zu Straßburg erschienen im Jahr 1487, jenes "Hexenhammers", der die peinliche Gerichtsordnung für die bei den Folterungen zu erpressenden Fragen umfaßte. Viel menschliches Leid, viel körperliche und seelische Not hat dieses Buch gebracht und gar vielen den Tod. Angeblich richtete es sich gegen die Einwirkungen des Teufels und doch war es selbst ein Teufelswerk, geboren aus einem grauenvollen Wahn.

Wie die meisten Amtsstädte hatte auch Ettenheim einen Scharfrichter, auch Nachrichter oder Henker genannt. Das Hexengericht fand in der "Oberen Amtsstube" statt, wo wohl auch die Folterungen durchgeführt wurden. Das Hochgericht, die Richtstätte, befand sich vor den Toren der Stadt auf dem "Hähnlefeld" zwischen dem Hähnlebrunnen und der heutigen Bundesstraße 3. Die Hinrichtungsarten waren Verbrennen, Enthaupten oder Hängen.

Das Gewerbe des Scharfrichters war gleich dem des Schinders (Abdeckers) ein "unehrliches", man mied ihn, denn die Zünfte verboten den Verkehr mit ihm und den Seinigen; jeder, der mit ihm ins Gespräch oder sonst in Berührung kam, wurde selbst für "unehrlich" erklärt, was den Ausschluß aus der Zunft zur Folge hatte.

Das Amt des Schinders wurde in Ettenheim nicht wie das meist der Fall war, vom Scharfrichter mitversehen. Es lag in ändern Händen.

Vermutlich letztmals wurde im Winter 1786 in Ettenheim ein Galgen errichtet. Auch die Zimmerleute des Klosters Ettenheimmünster mußten dabei helfen, weil alle Orte des Amtsbezirks im Ried und im "Tal" zum Blutbann oder Blutgericht gehörten.

Über das Geschehnis, das Ursache für dieses Blutgericht geworden war, berichtet Johann Conrad Machleid in seinem Tagebuch, daß "drey böße Bursch einen armen nachtwechter zue altdorf haben laider zue dodt bey der nacht geschlagen, 1785 den 8ten may geschehen. Im jar 1786, den 28ten wintermonat, ist ein neuw hochgericht aufgerichtet worden und diße drey Bösewicht obigen dato (19ten jene 1787) durch den Scharfrichter Joseph Mengen, ledigen standts, an den Galgen geschlagei worden, ihre bostur (böses Tun) auf blech gemalt, an Ketlen angemacht und aufgehängt worden", d. h. die Untat der Hingerichteten wurde auf einer Tafel am Galgen über ihren Köpf en bekanntgegeben.

Die "Unehrlichen" durften nicht innerhalb der Stadtmauer wohnen. Auch Joseph Menges war deshalb "außerhalb", in der Vorstadt, und zwar in einem stadteigenen Haus "in der Muschelgaß, rechts neben der großen gemeinsamen Einfahrt", zur Miete. Er war der Sohn von Jacob Menges, der "in der Ehe verbunden war mit Elisabeth Reinin von anno 1759, den 8ten Jener" (Hochzeitstag). Jacob Menges stammte von Rheinfelden; woher seine Frau kam, ist nicht bekannt, jedenfalls war sie auch von auswärts, denn die Familien der Scharfrichter heirateten ausschließlich unter sich, ein Ettenheimer Geschlecht ihres Namens ist aus jener Zeit nicht bekannt.

Schon während der Ehe von Jacob Menges wurde der Ehrenkodex der Zünfte, soweit er die "Unehrlichkeit" und die "Unehrbarkeit" betraf, nicht mehr so streng eingehalten wie in den vorausgegangenen Zeiten. Die "willkürliche" Zunftordnung, die sich die alten Zünfte selbst gegeben hatten, wurde von der "obrigkeitlichen", durch den Landesherrn erlassenen, allmählich abgelöst. So durfte es Jacob Menges zwölf Jahre vor seinem Tod erleben, daß durch das Kaiserliche Mandat Josephs II. vom 13. August 1772 wenigstens für die Kinder der Scharfrichter und der andern "Unehrlichen", "sofern diese noch nicht mit dem salva venia (mit Erlaubnis zu sagen) Schindern umgegangen waren", die harten Einschränkungen aufgehoben wurden. Das Mandat drohte, "mit ebenmäßig harter Strafe fürzufahren", wenn die Zünfte die Kinder der "Unehrlichen" nicht zur Lehre im Handwerk annehmen würden. Das Fortkommen dieser Kinder durfte also nicht mehr behindert werden, die Möglichkeit der Erlernung eines Handwerks und seine Ausübung war ihnen damit gegeben.

Ein Bericht über den Tod von Jacob Menges, den Johann Conrad Machleid in seinem Tagebuch aufgezeichnet hat, gibt einen Einblick in das Leben dieses Mannes, der sehr für ihn und seine Ehrbarkeit spricht: "Den 12ten Heymonat dißes Jares 1784 ist mitagszeit zwischen 1 und 2 Uhr in gott selig mit allem wohl versehen gestorben Jacob Menges, 25 und ein halb Jar allhier geweßter Scharfrichter... Er hat hinderlaßen acht Kinder, vier Söhn und vier Döchteren. Er war drey Jar lang kranck, vom disch in den Seßel, von dem Seßel an daß bett, mann mußte ihn lupfen und tragen, wo mann eß haben wollte. Er sehrte an der Sucht (Wassersucht) ganz auß, biß auf den letzten tropfen...

Er war ein gescheider, brafer, guether Mann und verstünde vil von der medicin, an Menschen und salva venia (mit Verlaub zu sagen) Vieh... Er war gebürtig von Rheinfelden, seines Alters 47 Jar und etwas darzue. Seine alte Muetter war auch noch bei seinem letzten Endt, von Reinfelden auß, Jacob Sartori und Beckh holten sie ab. Und der Jakob (ihr Sohn) täte sich bey ihren bedancken alß ein Kind, daß sie ihn christlich auferzogen hat. Alsdann fiel er in das Endt und kunte nix mer reden.

Seine hinderlaßene Kinder heißen: Joseph, Joannes, Lebold und Jacob, die Döchteren Cecilia, Anna Maria, Lißabetha und Thereßia. Tröste ihn und alle arme Selen der große Gott, amen."

Joseph Menges, der Sohn Jacobs, hatte also noch als Lediger die Hinrichtungen vom 19. Jener 1787, als Scharfrichter in der Nachfolge seines Vaters, zu vollziehen gehabt. Später heiratete er und fand wiederum in seinem Sohn, Johannes Mengis (der Name hatte sich in der zweiten Silbe geändert), seinen Nachfolger, und zwar den letzten im Ettenheimer Scharfrichteramt.

Zu einer weiteren Execution ist es anscheinend nicht mehr gekommen. Wohl berichtet Chronist Johann Conrad Machleid am 22ten Jener 1792, daß "laider eine ledige person in den Herrschaftturn eingespert worden, Chatrina beckhin, weilen sie Kinbetterin worden, ohne einen mann zu haben, und laider daß Kindlein umgebracht, wo eß ein bieble war." Am 28ten Hornung kann er dann vermerken, daß "die gefangene Chatrina beckhin wegen ihrem Kindermord von gnädigem lantsfürsten gnad erhalten, nix anders zuer straf, als auf Ewig deß Fürsten land hier, statt und ambt, auch zue oberkircherambt, ihr lebdag (nit mehr) betretten solle, wo ßie sonsten nach allen rechten daß leben verwirekt hätte."

Im Jahr 1812 erwarb nach den Kaufprotokollen Johannes Mengis, Sohn des Joseph Menges, Bürger und Scharfrichter dahier, mit seiner Ehefrau Anna Maria Müller, von dem Stadt-Tor das von ihnen bisher in Miete bewohnte Haus, mit Zustimmung des großherzoglichen Bezirksamtes. Der Kaufvertrag beschreibt das Anwesen: "Behausung mit Stall und Schuppen samt einem Hausgärtchen von vier Ettenheimer Ruther - einerseits die Muschelgaß, andererseits Andreas Müller, vornen die gemeinschaftliche Einfahrt, hinten Lorenz Häfele." Beistand des Ehepaares bei diesem Kauf war Mathis Jäger, der jung. Seitens der Stadt haben den Kaufvertrag unterzeichnet: Stadtschultheiß M. Kollefrath, Bürgermeister Laible sowie Barthel Winterer - des Raths, Benedikt Werber - des Raths, Michael Winterer - Ausschuß und Andreas Müller - Ausschuß.

Johanes Mengis muß ein vermöglicher Mann gewesen sein. Er kaufte später zu Haus und Hof noch eine Reihe von Feldern, zuletzt auch das Haus und die Felder seines hinteren Nachbarn Lorenz Häfele, der durch ein Darlehen bei ihm belastet war.

Erbe des Anwesens wurde nach Johannes Mengis' Tod Philipp Mengis, wohl sein Sohn. Dieser war, von der "Unehrbarkeit" seiner Vorfahren nicht mehr belastet, Tierarzt geworden und gehörte später als Gemeinderat dem Ratskollegium der Stadt an. Am 8. Juni 1847 hat er das ererbte Anwesen verkauft. Der Name Mengis ist in Ettenheim erloschen.

Quellen:

Akten der Stadt Ettenheim und des Großherzogl. Bezirksamts Ettenheim "Zunftwesen" im Generallandesarchiv Karlsruhe - Aktenzeichen Abtlg. 229/27237 und 229/27238
Akten der Stadt Ettenheim (im Archiv)
Tagebuch von Johann Conrad Machleid, Ettenheim in den Jahren 1777 - 1794
Kaufprotokolle der Stadt Ettenheim (Grundbuchamt)
Wertvolle Hinweise ergaben sich aus den heimatgeschichtlichen Schilderungen und Studien von Dr. J. B. Ferdinand

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