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Die Pfarrkirche St. Mauritius in Ulm-Renchen
Katholische Kirche St. Mauritius Ulm
Die Pfarrei Ulm gehört unzweifelhaft zu den Urpfarreien der Ortenau. Sie darf folglich als "eine königliche" angesehen werden und muß wohl schon in fränkischer Zeit entstanden seinKirchengeschichte Ulm - Die kirchlich-religiösen und schulischen Verhältnisse im Mittelalter und in der frühen Neuzeit
Die Pfarrei Ulm gehört unzweifelhaft zu den Urpfarreien der Ortenau. Sie darf folglich als "eine königliche" angesehen werden und muß wohl schon in fränkischer Zeit entstanden sein. Für das hohe Alter der Pfarrei und der Kirche von Ulm spricht einmal, daß die Ulmer Kirche die Mutterkirche für Renchen, Erlach, Haslach, Stadelhofen, Tiergarten und Mösbach war. Die genannten Filialen lösten sich im Lauf der Jahrhunderte vom Ulmer Kirchspiel und wurden selbständige Pfarreien. Die erste Filialkirche, die sich von Ulm trennte, war bekanntlich die Kirche von Renchen.
Zum anderen ist das Mauritius-Patrozinium ein Indiz für das hohe Alter der Pfarrei. Mauritius war nämlich in fränkischer Zeit ein besonders verehrter Heiliger und wurde in dieser Zeit oft als Patron angerufen. Die Pfarrei als königliche Gründung könnte den Ausgangspunkt gebildet haben, von dem aus das Frauenkloster in Säckingen in den Besitz des Patronatsrechts in Ulm kam. Das Patronatsrecht, das der Äbtissin von Säckingen unter anderem das Recht auf Bestellung des Ulmer Pfarrherrn einräumte, wird in einer Urkunde vom 21. September 1332 belegt. In diesem Dokument "inkorporiert" (angliedern) Bischof Berthold II. von Straßburg als Diözesanbischof die Pfarrkirche von Ulm und die Kapelle in Renchen (... "ecelesiam parrochialem Ulme cum cappella in Renicheim" ...) dem Frauenkloster in Säckingen am Hochrhein, unter anderem mit dem Zusatz, daß das Patronatsrecht der Ulmer Kirche dem Frauenkloster von Säckingen zustehe. Mit dieser Inkorporation war schließlich auch der Cantor der Domkirche Straßburg einverstanden, denn am 20. Juni 1335 urkundet Bischof Berthold II. von Straßburg, daß der Cantor Ludwig als Rektor auf alle Rechte und Ansprüche verzichtet habe, die ihm auf die Pfarrkirche zu Ulm und die mit ihr verbundene Filialkirche Renchen (... "ecclesia porochialis in Ulm, cui annexa est capella in Renchen" ...) zustünden. Verzicht geleistet habe er zugunsten der Abtissin Agnes vom Kloster Säckingen, dem die erwähnte Pfarrei Ulm inkorporiert sei. (Karl Walz)
Die Pfarrei Ulm gehört unzweifelhaft zu den Urpfarreien der Ortenau. Sie darf folglich als "eine königliche" angesehen werden und muß wohl schon in fränkischer Zeit entstanden seinKirchengeschichte Ulm - Die kirchlich-religiösen und schulischen Verhältnisse im Mittelalter und in der frühen Neuzeit
Die Pfarrei Ulm gehört unzweifelhaft zu den Urpfarreien der Ortenau. Sie darf folglich als "eine königliche" angesehen werden und muß wohl schon in fränkischer Zeit entstanden sein. Für das hohe Alter der Pfarrei und der Kirche von Ulm spricht einmal, daß die Ulmer Kirche die Mutterkirche für Renchen, Erlach, Haslach, Stadelhofen, Tiergarten und Mösbach war. Die genannten Filialen lösten sich im Lauf der Jahrhunderte vom Ulmer Kirchspiel und wurden selbständige Pfarreien. Die erste Filialkirche, die sich von Ulm trennte, war bekanntlich die Kirche von Renchen.
Zum anderen ist das Mauritius-Patrozinium ein Indiz für das hohe Alter der Pfarrei. Mauritius war nämlich in fränkischer Zeit ein besonders verehrter Heiliger und wurde in dieser Zeit oft als Patron angerufen. Die Pfarrei als königliche Gründung könnte den Ausgangspunkt gebildet haben, von dem aus das Frauenkloster in Säckingen in den Besitz des Patronatsrechts in Ulm kam. Das Patronatsrecht, das der Äbtissin von Säckingen unter anderem das Recht auf Bestellung des Ulmer Pfarrherrn einräumte, wird in einer Urkunde vom 21. September 1332 belegt. In diesem Dokument "inkorporiert" (angliedern) Bischof Berthold II. von Straßburg als Diözesanbischof die Pfarrkirche von Ulm und die Kapelle in Renchen (... "ecelesiam parrochialem Ulme cum cappella in Renicheim" ...) dem Frauenkloster in Säckingen am Hochrhein, unter anderem mit dem Zusatz, daß das Patronatsrecht der Ulmer Kirche dem Frauenkloster von Säckingen zustehe. Mit dieser Inkorporation war schließlich auch der Cantor der Domkirche Straßburg einverstanden, denn am 20. Juni 1335 urkundet Bischof Berthold II. von Straßburg, daß der Cantor Ludwig als Rektor auf alle Rechte und Ansprüche verzichtet habe, die ihm auf die Pfarrkirche zu Ulm und die mit ihr verbundene Filialkirche Renchen (... "ecclesia porochialis in Ulm, cui annexa est capella in Renchen" ...) zustünden. Verzicht geleistet habe er zugunsten der Abtissin Agnes vom Kloster Säckingen, dem die erwähnte Pfarrei Ulm inkorporiert sei. (Karl Walz)