![]() |
Lahr - Schwarzwald
|
![]() |
Lage im Ortenaukreis?![]() |
Der Lahrer Schutterlindenberg - Gedenkst?tte Badischer Aufkl?rung

Schutterlindenberg Lahr - Blick nach Offenburg
Wilhelm Schubert und die Verfassungss?ule
Wilhelm Schubert (16.10.1813 - 1.5.1893)Er begann im Jahre 1834 eine kaufm?nnische Lehre und besa? ab 1840 einen Kaufmannsladen in Lahr. Seine politische Aktivit?t fing 1834 an, wobei Schubert 1847 zum F?hrer der Lahrer Republikaner wurde. Als Vertreter des Mittelrheinkreises im Zentralausschu? der Offenburger Volksversammlung vermehrte er 1848 sein Ansehen. Schubert war die wichtigste republikanische Pers?nlichkeit in Lahr. Nach dem R?cktritt des B?rgermeisters Gro? am 14.5.1849 wurde er am 12./13. Juni selbst zum B?rgermeister.
Zitat:"Lahr im Vorm?rz und w?hrend der Revolution von 1848/49" (Thorsten Mietzner) - (K)ein Michel unterm Storchenturm
In 55 Einzelaspekten rollt der Autor Thorsten Mietzner ein Panorama der Verh?ltnisse zwischen 1818 und 1849 in Lahr auf. Die Stadt erweist gerade in der Zeit des Vorm?rz ihrem Rang als einem der ersten Handelspl?tze Badens Ehre, indem sie durchaus die Str?mungen, die die Zeit im gro?en durchziehen, im kleinen Rahmen abbildet. Fabrikanten und Unterschichten, Lesegesellschaften und B?rgerwehr, Zensur und Kalender, das sind nur einige wenige der Pole, zwischen denen sich das Bewu?tsein der st?dtischen Gesellschaft bewegt. Sie alle sind aus den Best?nden des Lahrer Stadtarchivs und des Museums im Stadtpark auf eine erstaunliche Weise illustriert, die verdeutlicht, dass die Revolution im M?rz 1848 nicht vom Himmel fiel, sondern aus vielen vielen Quellen entsprang.
Der zweite Teil des kleinen Bandes ist den Ereignissen der Revolutionszeit in Lahr gewidmet, die - ebenso wie im Land - von der tiefgreifenden Spaltung des liberalen Lagers in Radikale und Gem??igte gekennzeichnet ist. Auch hier schafft es Mietzner, anhand einer Vielzahl von Zeitungsmeldungen, Abbildungen und Objekten ein lebendiges und spannendes Bild zu zeichnen. Der Bogen spannt sich hier vom Wiedererscheinen des radikalen "Schutterboten" am 18. M?rz ?ber die Wirrnisse von Heckerzug und Struveputsch bis zum Aufruf zur B?rgerversammlung vom 10.Mai 1849, die einen vorsichtigen - eben gem??igt liberalen - Schritt zu Gunsten der Reichsverfassung beschloss.
Die Ereignisse brandeten dann allerdings ebenso ?ber Lahr hinweg wie ?ber das ganze Land. Die Stadt r?stete noch ein Freiwilligenaufgebot aus, das am 14. Mai in Karlsruhe ankam, ein zweites Aufgebot allerdings lie? schon erheblich weniger Einsatzbereitschaft erkennen. Die politische Lage innerhalb der Stadt war labil, immer noch standen sich Radikale und Gem??igte gegen?ber. Als Mitte Mai Gemeinderat und B?rgermeister gew?hlt wurden, war die Wahlbeteiligung schlecht, was auf erhebliche Ressentiments, von welcher Seite auch immer, schlie?en l?sst.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Badische Verfassung
Die von Karl Friedrich Nebenius erarbeitete Badische Verfassung wurde von Gro?herzog Carl am 22. August 1818 oktroyiert. Sie galt als eine der modernsten Verfassungen im Deutschen Bund. Damit geh?rte Baden neben den s?ddeutschen Staaten W?rttemberg (Verfassung: 1819) und Bayern (Verfassung: 1818) sowie dem mitteldeutschen Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung: 1816) zu den wenigen Bundesstaaten mit einer konstitutionellen Verfassung.Merkmale
Die Badische Verfassung kann als Realisierung des Art. 13 der Bundesakte angesehen werden, in der die Einrichtung "landst?ndischer Verfassungen" f?r den Bereich des Deutschen Bundes in Aussicht gestellt wurde. Ihre Struktur mit zwei Kammern orientiert sich eindeutig an der Charte Constitutionnelle des franz?sischen K?nigs (Ludwig XVIII.) aus dem Jahr 1814. Ans?tze zur Verwirklichung der von Charles de Montesquieu und anderen Staatsphilosophen der Aufkl?rung erdachten Gewaltenteilung sind zu erkennen.
Die badische Verfassung garantierte das von der nationalen und liberalen Bewegung in Deutschland geforderte Recht auf Volksvertretung und er?ffnete den Mitgliedern der beiden Kammern zumindest die M?glichkeit der politischen Mitwirkung. Von Volkssouver?nit?t in dieser Verfassung zu sprechen geht allerdings zu weit. Obwohl den Kammern das Recht der Steuerbewilligung zukam, oblag die Einberufung des Landtages wie das Recht zur Gesetzesinitiative dem Gro?herzog. Die Einschr?nkung v. a. des passiven Wahlrechts beg?nstigte die Honoratioren und das Bildungsb?rgertum im Allgemeinen. Trotz dieser Einschr?nkungen muss eine Bewertung der badischen Verfassung und ihres Stellenwertes in der Verfassungsgeschichte des Landes ihren Einfluss auf die Meinungsbildung ber?cksichtigen. Insbesondere die zweite Kammer kann als Diskussionsforum betrachtet werden, deren Rolle f?r die politische ?ffentlichkeit nicht untersch?tzt werden darf.