Die Geschichte der Ettenheimer Tortürme


Philipp Harden-Rauch: Ettenheim - Aus der Geschichte seiner Türme und Tore (Geroldsecker Land, Heft 15 - 1973) Seite 175-184 [hier: Auszug]

Das Untere Tor - Zeichnung Herbert Jäger Das Untere Tor - Zeichnung Herbert Jäger
Die Tortürme mit den angebauten Torhäusern hatten im alten Ettenheim ihre mehrfachen Aufgaben. Die erste war: Schutz für die Stadt. Am Tag und vor allem auch in der Nacht, wenn die Tore geschlossen blieben, waren sie von einem Wächter besetzt. Die 'Hauptwache' befand sich zeitweilig inmitten der Stadt, im Haus Rohanstraße 11, an dem die beiden hölzernen Tragpfeiler auf das schöne Fachwerk hinweisen, das heute unter dem Verputz verdeckt ist. Dann war sie im Pförtnerhaus neben dem unteren, dem "Großen Tor", vor dem beim festlichen Anlaß des Besuchs des "Lantsfürsten zwey Schilterheißle standen, Schiltwacht zue haben bey Dag und Nacht". In Verbindung mit der Nachtwache im Rathaus waren die Torwächter zugleich die Feuerwache der Stadt. Bei Alarm wurde das Feuerglöckle im Giebel des Rathauses geläutet. Eine weitere Tätigkeit der Männer bei den Toren war das Erheben des 'Pflastergeldes', des Wegzolls. Ihre Verpflichtung lautete: "Sie haben das Pflastergeld an allen Tagen des Jahres und an den Jahrmärkten einzuziehen, sowohl im Hinfahren und Herfahren, nur an den Wochenmärkten dürfen sie es nicht beziehen". Da ein Marktgeld erhoben wurde, hätte zusätzlicher Wegzoll die Versorgung der Bevölkerung erschwert. Das Pflastergeld betrug: "Von jedem angespannten Pferd, ob die Gefährte geladen sind oder nicht, sowie von jedem berittenen, beladenen oder ledigen Pferd ein Kreuzer. Von einem Ochsen oder einer Kuh, bespannt oder unbespannt, ein Kreuzer. Für Schafe, Hammel, Ziegen und Schweine von 1 bis 10 Stück ein halber Kreuzer. Von einem beladenen Schubkarren ein halber Kreuzer. Bei Lastwägen mit mehr als sechs Pferd bespannt, von jedem überzähligen bis 8 Stück zwei Kreuzer, mit mehr als 8 Pferden für jedes überzählige vier Kreuzer, alles gegen Zettel (Beleg)". Die Zollstellen, zu ihnen zählte auch das Zollhaus an der Landstraße (B 3), wurden jedes Jahr an Meistbietende versteigert, die einen Bürgen zu stellen hatten.

Am 21. Dezember des Jahres 1832 legte Bürgermeister Franz Gschrey dem Gemeinderat das "Steigerungsprotokoll über die Verlehnung der Zollhäuser an den Thoren und die Verpachtung des Pflastergeldes" vor. Das Ergebnis war unbefriedigend und der Gemeinderat vertrat die Ansicht, daß "zur möglichen Beförderung des Verkehrs mit anderen Orten und zur Emporbringung des hiesigen Wochenmarkts das Pflastergeld aufgehoben und die Zollhäuser am Oberen- und dem Thomas- (Ringsheimer)Tor verkauft werden (sollen), zum Bewohnen oder zum Abbruch samt dem Zollhaus an der Landstrasse". Die Unterhaltung war der Gemeinde "nur lästig, schwerlich konnten sie je wieder zu einem nützlichen Zwecke verwendet werden". Das Zollhaus am Unteren Tor sollte als Wachhaus vorbehalten werden. "In dieser die Allgemeinheit berührenden Frage" will Bürgermeister Gschrey auch alle Bürger hören, also sowohl den Bürgerausschuß wie die Bürgerversammlung. Das Ergebnis lautete: "Alle Bürger erklären sich mit dem Beschluß einverstanden". Nun war aber übersehen worden, daß die Zollhäuser mit den Tortürmen verbunden waren und zugleich den Zugang zu diesen bildeten. So ging es nun auch um das Schicksal der Tortürme, zunächst des Oberen Tors und des Thomastors. Das Untere Tor hatte seine eigene Geschichte, die aufzuhellen noch einige Mühe bereitete.

An die Erhaltung des alten Stadtbildes dachte niemand, für "Altertümer" bestand kein Interesse. Am 11. Januar 1833 beschloß der Gemeinderat, daß die beiden Türme, "die so innig mit ihrem Zollhaus zusammenhängen, ja sogar ihren Eingang durch diese haben", auch abgebrochen werden und die Materialien zu verkaufen sind. "Es sind Wertschätzungen durch den Zimmermeister Fritschi aufzustellen." Dieser errechnet beim Oberen Tor für den Turm 215 Gulden 25 Kreuzer, für das Zollhaus daneben mit Ortsarrest 250 Gulden. Das Thomastor bewertet er: für den Turm 237 Gulden, für das Zollhaus daneben 450 Gulden. Man hatte mehr erhofft, doch Bürgermeister Gschrey tröstet: "Es läßt sich erhoffen, einen Erlös von 2000 Gulden zu erzielen". Rat Wachenheim schlägt vor, als Anreiz noch Plätze am Stadtgraben neben dem Tor zu verkaufen, "damit die Käufer Scheuren daneben bauen können". Wer über den Verlust der Türme im Stadtbild trauert, wird staunen über die Begründung mit der die "Scheunen" abgelehnt wurden: "weil dadurch die Verschönerung des Stadtbildes leiden möchte".

Es begann nun ein munterer Reigen von Versteigerungen vom 8. Februar bis zum 11. Dezember 1833, erfolglose und erfolgreiche, Nachversteigerungen und neue Überlegungen der Stadtverwaltung. Das Thomastor samt dem Zollhaus daneben fiel zuletzt an Josef Braun, den Bäcker. Für den Turm gab er im Nachgebot 231 Gulden, für das Zollhaus 755 Gulden. Sein Bürge war Xaver Köbele. Vom Oberen Tor fällt das Zollhaus im Nachgebot an Joseph Joner für 322 Gulden, sein Bürge war Rat O. Osner. Der Turm vom Oberen Tor schien gerettet, da kein Angebot oder ein zu geringes erfolgte. Fürsorglich hatte die Stadt die "Ausstattung" des Ortsarrests, "zwei eisenbeschlagene Türen, zwei eiserne Fenstergitter, die hölzernen Doppelwände, den Ofen und das Lotteisen", ins neue Verlies im Unteren Torhaus überführt und eingebaut, wofür der städtische Baumeister und Rat Werber 72 Gulden und 15 Kreuzer als Kosten in Anschlag brachte.

Für den Turm des Oberen Tores hatte die letzte Stunde geschlagen, als durch einen Großbrand vom 23. und 24. September 1833 die Häuserfront von der alten Post bis hinauf zur Apotheke beim Rathaus eingeäschert wurde und nun Baumaterial gesucht war. Am 11. Dezember 1833 steigerten die Maurermeister Johann Anton Kirn, Karl Bleyle und Zimmermeister Fritschi "unter gegenseitiger Bürgschaft" den Turm für 101 Gulden. Beide Türme wurden im Jahr 1834 abgebrochen. Vom Turm des Thomastors baute sich der Bürge Xaver Köbele sein Haus Thomasstraße 8, an dem er das Stadtwappen vom alten Turm anbrachte. Aus der Geschichte des Turms vom Oberen Tor berichtet der Chronist vom Jahr 1758, als die alten Gemäuer aus den Trümmern allmählich wieder erstanden: "den 2ten Merzen, mittags zwischen elf und zwelf Uhr ißt der obere Thordurn, die vordere Mauer gegen die Statt vollents herunder sambt dem Schweybogen zueßamen gefallen. Jacob Kusterer undt Joseph Eüchmüller haben daran abgedöckht, ßein aber zue allem Glückh beym Mittageßen geweßen und so ißt, Gott sey Lob, niemandt darundter körnen, weder Mensch noch Vieh. Hanß Brougherman, der Stattzimmerman, hate darvon daß Holzwerkh abzuebrechen, fünfundtfierzig Gulden undt der Stattmaurer Jakob Kusterer hat deß Dags den Mauren abzuebrechen sechs Schilling."

Es waren für die Stadt harte Jahrzehnte mit der Wiedererstellung der alten und dem Aufbau der neuen Bauwerke. Erneuert oder errichtet wurden: das Rathaus 1757, die Stadtkirche 1768-72, das Obere Tor 1778, die Spitalkirche 1781, das Thomastor 1783 und das Untere Tor 1786.

Der Herrschaftsturm

Das Obere Tor - Zeichnung Herbert Jäger Das Obere Tor - Zeichnung Herbert Jäger
Rätselhaft war lange das Schicksal des Unteren Tores mit seinem nach dem Bild von 1790 dicken und hohen Torturm. Das Suchen in den Akten der Stadt und des Generallandesarchivs in Karlsruhe war erfolglos. Endlich fand sich in der Freiburger Außenstelle des Generallandesarchivs ein schmales Aktenbündel über den "alten Gefängnisturm zu Ettenheim" mit den Verhandlungen zwischen der Regierung des Oberrheinkreises in Freiburg und der Hofdomänen-Kammer zu Karlsruhe, die wenigstens das Ende des Schicksals des Unteren Torturmes aufhellten, mit einigen heiteren 'Nebengeschehnissen'; denn lange und recht kräftig mußte der Amtsschimmel wiehern, bis über dieser /Tragödie' der Vorhang fallen konnte.

Im schönsten Amtsdeutsch fängt es an. Die Regierung des Oberrheinkreises berichtet am 18. März 1842 an die Hofdomänenkammer "in Dienstfreundschaft": "Durch den Gefängnisbau in Ettenheim ist der sogenannte alte Turm zu 400 Gulden Brandversicherungsanschlag für den Amtskassen-Etat disponibel geworden. Wir sind ... ermächtigt, diese Realität der Domanial-Grundstocksverwaltung zu überweisen."

Das Untere Tor war somit staatlicher Besitz und der Turm diente als "Herrschaftsgefängnis". Er wurde überflüssig, als im Jahr 1841 beim Palais, dem alten Schloß, das neue Amtsgefängnis erbaut und 'in Betrieb' genommen war. "In Dienstfreundschaft" wurde also das alte Turmgefängnis weitergereicht und sein Schicksal sollte sich wie das der anderen Tortürme der Stadt erfüllen. Mit Eifer nimmt sich die Domänenverwaltung Ettenheim der Sache an und meldet ad decretum 29. März 1842 mit "Gehorsamstem Bericht": "Ober die Räthlichkeit, ob der hiesige Gefängnisthurm auf den Abbruch oder zum Stehenlassen versteigert werden soll, haben wir mit Großherzoglicher Bauverwaltung Rücksprache genommen, welche sich in letztgedachter Weise für die Versteigerung erklärt hat, worauf wir die Gebäulichkeit durch den Maurermeister Johannes Kirn allhier abschätzen ließen und die Versteigerung am 21. ds. vorgenommen haben." Das war wohl etwas zu rasch gehandelt. Der Abschätzungspreis war 300 Gulden, der 'Ausrufpreis' betrug 400 Gulden. Der einzige Steigerer war Anton Kirn, der Vater des Schätzers Johann Kirn, der bis 355 Gulden bot, aber, obwohl er "in guten Vermögensumständen" war, keinen Bürgen fand. Nun trat die Stadt als Interessent auf und bot 360 Gulden, doch nur, wenn keine weitere Versteigerung erfolgte. Ihr war das Material zum Brückenbau willkommen.

Der Turm umfaßte sechs 'Gemächer', in ihnen sechs Holzpritschen und vier eiserne Rundöfen, "nagelfest und eingemauert", daher nicht inventarisiert. Dafür aber waren noch sechs 'hölzerne Nachtgeschirre' freistehend vorhanden und somit inventarisiert. Dem Schreiner Meyer 'von hier' war aufgetragen worden, diese hölzernen Nachtgeschirre und auch die hölzernen Pritschen zu taxieren. Dieser erklärte aber der Amtskasse: "Eine separate Versteigerung seye untunlich und die hölzernen Nachtgeschirre seyen von gar keinem Wert, außerdem würde sich jedermann scheuen, solche zu gebrauchen". Dagegen stellte die Domänenverwaltung fest: "Solche sechs Nachtgeschirre sind im Inventar der Amtskasse mit zusammen 6 Gulden und 51 Kreuzer im Anschlag" und ferner: "Jedenfalls legt der Käufer auf diese sechs Nachtgeschirre keinen Werth, sie also der Amtskasse verbleiben. Ob nun eine Großherzogliche Kreisregierung dennoch den Inventaranschlag dieser Nachtgeschirre und die an den Wänden befestigten Pritschen rectanieren (berichtigen) wird, können wir nicht wissen und müssen gewärtigen, was eine Hochpreißliche Hofdomänenkammer deshalb verfügen wird."

Auf höhere Weisung wird eine neue Versteigerung des alten Gefängnisturmes angesetzt, "die niet- und nagelfesten Gegenstände, als Pritschen und Öfen, nicht aber die Inventarstücke, als hölzerne Nachtgeschirre, Inbegriffen. Letztere können etwa im neuen Amtsgefängnis noch benützt werden".

Nun taucht aber ein weiteres Problem, das nicht einfacher zu lösen ist, auf. An den Torturm sind beiderseits Häuser angebaut und beim Abbruch des Turms werden die Besitzer wohl Ansprüche stellen. Akten lagen nur über des "Haus des Martin Herbstrith medo Lorenz Schmidt" vor, das andere gehörte "des Balthasar Stricklers Wittib". "Erstere hatten die Concession offenbar überschritten und Letztere ihre Behausung (ohne Feuerwand) einfach an die Wand des Thurms angelehnt, denn dieser Thurm ist uralt, stand also schon lange, ehe die genannten Hausbesitzer gebaut haben".

So wollte man nun den Turm als Liegenschaft verkaufen und es dem Erwerber überlassen, ob er ihn stehen lassen oder abbrechen wolle, und seine Sache wäre es dann, sich mit den 'Anbauern' zu vereinbaren. Die vorgesetzte Behörde am Ort fand solche Überlegungen "unnöthig". Energisch stellt sie fest: "Notwendig sollte der alte Thurm, der disponibel geworden ist, entfernt werden, indem dieses unförmliche, zu nichts brauchbare, das Auge jedes Vorübergehenden beleidigende und gar nicht mehr in unsere Zeit passende alte Gemäuer den Eingang in die Stadt... nicht allein behindert, sondern auch die von hiesiger Stadt beabsichtigte Verschönerung der Straße zurückhält... Wenn es wirklich wahr sein sollte, daß geplant ist, den Turm zum Gebrauch als Wohnung zu versteigern, so können wir unser Erstaunen nicht unterdrücken, indem die Gelaße des alten Baues kaum zum Aufenthalt für Thiere, nicht aber für Menschen geeignet sind. Daher unsere dringende Bitte, Anordnung zu treffen, daß gedachter Turm noch im Laufe dieses Sommers abgebrochen werde." Also, auch der letzte Torturm muß weg, für die Erhaltung des alten Stadtbildes besteht weder Interesse noch Verständnis.

Erneut bestimmt die Großherzogliche Hof-Domänen-Kammer eine Versteigerung und zwar "auf Abbruch". Sie geschah am 9. August 1842, doch nur ein Liebhaber erschien, wieder Maurermeister Anton Kirn, und er bot noch eine Stufe niedriger: 150 Gulden. Darauf wurde die Bauinspektion Offenburg "um Abschätzung fraglichen Thurmes" bemüht. Am 3. Februar 1843 berichtet diese kurz und bündig: "Die geschätzten Gegenstände haben alle wenig Werth, weil sie durchgehend im Lauf der Zeit gelitten haben und beim Abbruch vollends zu Grunde gehen ... Für die Steine, welche in Ettenheim wohlfeil sind, ist nichts ausgeworfen, denn der Erlös reicht nicht aus, den Abbruch zu bewerkstelligen. So kann es nur Gewinn sein, wenn der alte, zu nichts mehr taugende Thurm um jeden Preis verkauft wird." Sein Schicksal also ist beschlossen.

Er muß ein starkes Bollwerk gewesen sein, dieser alte Turm, als 'Unteres Tor' zur Stadt. Die Wertung seines Abbruchs verzeichnet: 7000 Ziegel mit Latten, 32 Sparren und Schiften, 586 Bunzpfosten und Dachwendbüge, Schwellen, Pfetten, Haupt- und Sterngebälke, Pfosten und Büge, 2200 Bödenversteifungen usw. Nochmals hatte die Stadt Ettenheim ein Angebot auf 360 Gulden gegeben, das der Gutachter "annehmbar in jeder Hinsicht" bezeichnete. "In jedem Falle haltet man einen Verkauf aus der Hand mehr im Interesse der Sache, wie es die gemachten Erfahrungen lehren". In Karlsruhe war man des Treibens müde, durch ministerielle Weisung reichte nun die Hof-Domänen-Kammer den Fall an die Regierung des Oberrheinkreises in Freiburg weiter, "um das weiter Gutdünkende gefälligst anordnen zu wollen", d. h. nach niederenorts wurde der schwarze Peter weitergereicht. Eine letzte Versteigerung, weit unter der Schätzung war das Ende. Nach dem genehmigten Protokoll, das nicht mehr vorhanden ist, war am 5. Oktober 1843 wieder Anton Kirn der Steigerer. Im Jahr 1854 gab es noch ein Nachspiel "in Sachen Anton Kirn, Maurermeister zu Ettenheim gegen Karl Bleile von da" über die Versteigerung der eisernen Öfen vom Gefängnis im alten Thurm. Akten wurden hin und her gereicht und dann war es zu Ende mit der Geschichte des alten Turms vom Unteren Tor zu Ettenheim.

Vom Abbruch des Torturmes verblieb der Stadt als ihr Eigentum und Erbe das eiserne Rad, auf dem durch die Jahrhunderte Freund Adebar sein Nest aufgebaut und hoch über dem Stadteingang auf das Treiben der Menschen herabgeschaut hatte, von der Jugend freudig begrüßt: "Storch, Storch schniebelschnabel / mit der langen Heugabel / flieg übers Becke Hus / bring mer au zwei Wecke rus / mir ein und dir ein / blos de böse Maidle (Buebe) kein!"

Was ist Ettenheim in unserer Zeit von seinen Türmen und Toren aus dem Mittelalter und der Barockzeit geblieben? Der Turm von St. Bartholomäus auf dem Berg schaut immer noch über die Stadt weit ins Land hinaus und er hütet sein Glockensextett, das harmonisch gestimmt, frohes und ernstes Geschehen einläutet. Die Türme vom Oberen und Unteren Tor sind von barocken Tordurchgängen ersetzt. Sie tragen im Bogenschlußstein neben dem Stadtwappen die Jahreszahl der Erneuerung ihrer Vorgänger, der Tortürme, im 18. Jahrhundert. Vom Thomastor sind nur die beiden Seitenpfeiler erhalten, der geplante barocke Durchgang blieb versagt. Kleine Kuppeltürme tragen das Rathaus und die Spitalkirche. Die Altstadt steht jetzt unter Denkmalschutz.

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