Sehenswertes in Willstätt
Das Marktrecht in Willstätt - Aus den Jahren 1667 - 1679 sind Schreiben vorhanden, in denen beantragt wird, "dass der ordentliche Wochenmarkt allhier zu Willstätt wiederum eingeführt und gehalten werde". Es ist diesen Schriftstücken eine Art Marktordnung angeschlossen, in der Zoll, Wiegegebühren und Standgeld festgelegt werden. Es haben den Antrag unterschrieben: für Willstätt: Daniel Huhn, für Eckartsweier: Andreas Walter, für Kork: Georg Göpper, für Neumühl: Hanß Zusinger, für Legelshurst: Heimburger Michael Lusch, für Sand: Georg Litsch. Das waren wohl die Schultheißen oder Stabhalter dieser Dörfer. Hesselhurst gehörte damals zum Gericht Eckartsweier.
Zu meiner Jugendzeit (um 1930) fand der Jahrmarkt, wie schon erwähnt, jeweils am 2. Dienstag im Oktober statt. Bei unseren Eltern und Großeltern hieß es immer: Bis zum Willstätter Jahrmarkt müssen die Kartoffeln im Keller sein (zwischen dem 8. und 14. Oktober). Als Kinder mußten wir uns das Geld für den Jahrmarkt bei der Kartoffelernte verdienen. Für jeden aufgelesenen Korb Kartoffeln bekamen wir 5 oder höchstens 10 Pfennig. Wenn man es auf 2 Mark brachte, war man ein reicher Mann. Da konnte man sich dann Bärendreck und Magenbrot kaufen und ein paarmal Schese! (Karusell) fahren. (Alfred Hetzel - Über das Marktrecht in Willstätt - die Ortenau 1995, 276 / 278)
Zu meiner Jugendzeit (um 1930) fand der Jahrmarkt, wie schon erwähnt, jeweils am 2. Dienstag im Oktober statt. Bei unseren Eltern und Großeltern hieß es immer: Bis zum Willstätter Jahrmarkt müssen die Kartoffeln im Keller sein (zwischen dem 8. und 14. Oktober). Als Kinder mußten wir uns das Geld für den Jahrmarkt bei der Kartoffelernte verdienen. Für jeden aufgelesenen Korb Kartoffeln bekamen wir 5 oder höchstens 10 Pfennig. Wenn man es auf 2 Mark brachte, war man ein reicher Mann. Da konnte man sich dann Bärendreck und Magenbrot kaufen und ein paarmal Schese! (Karusell) fahren. (Alfred Hetzel - Über das Marktrecht in Willstätt - die Ortenau 1995, 276 / 278)