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Postgeschichte Badens
Durch die Briefmarken, die von dem Deutschen Staat Baden zwischen 1851 und 1871 herausgegeben wurden, ist die Badner Postgeschichte noch heute in einigen Sammelalben als eigenst?ndiges Gebiet pr?sent.
Vor der Einf?hrung der ersten Briefmarken
Das F?rstengeschlecht Thurn und Taxis hatte in Baden gro?en Einfluss auf die postalische Entwicklung. Von 1718 bis 1811 bauten sie ein eigenes Postwesen auf und ?bernahmen die Postorganisation. Erst 1811 ging die Postverwaltung von Baden durch den Zessionsvertrag von Thurn und Taxis in die eigenen H?nde ?ber. Das Postwesen wurde immer mehr ausgebaut. Am 1. Mai 1851 trat Baden dem Deutsch-?sterreichischen Postverein bei. Am selben Tag wurden die ersten Briefmarken Badens verausgabt.
Eigene Briefmarkenausgaben
Am 1. Mai 1851 wurden im Gro?herzogtum Baden die ersten vier Freimarken zu 1, 3, 6 und 9 Kreuzer ausgegeben. Mit diesen Werten konnte man damals alle wichtigen Posttarife hinsichtlich Entfernung und Gewicht abdecken. Die ersten vier Briefmarken Badens wurden nach dem Vorbild Bayerns gestaltet. Es handelt sich um Ziffernzeichnungen, die deutlich den jeweiligen Postwert hervorhebt. Dazu tragen diese Briefmarken die Schriftz?ge "Baden" und "Freimarke" sowie "Deutsch-?sterreichischer-Postverein / Vertrag 6. April 1850" um den Beitritt in den Postverein zu betonen.
Baden verausgabte bis 1871 insgesamt 28 verschiedene Briefmarken. Nach den Ziffernzeichungen der ersten Ausgabe steht vor allem das Wappen Badens in den folgenden Ausgaben im Vordergrund. Nachdem die ersten Briefmarken noch ungez?hnte waren, erschienen 1860 die ersten gez?hnten Briefmarken. Die Ausf?hrung der Z?hnung war jedoch noch mangelhaft.
Die Landpost-Portomarken bilden ein Sondergebiet der Badener Postgeschichte. Die drei Werte zu 1, 3 und 12 Kreuzer wurden am 1. Oktober 1862 verausgabt. Diese Briefmarken wurden, w?hrend der Verwendungszeit der Marken, nicht an Postkunden abgegeben und konnten nicht als Freimarken verwendet werden.
Mit diesen Landpost-Portomarken wurde Portobetr?ge f?r unfrankierte, nur durch die Landpost bef?rderten Postsendungen, sowie die Landpost-Bestellgeb?hr, die nicht vom Absender entrichtet war, sowie in bestimmten F?llen andere Geb?hren erhoben. Sie sollten r?ckseitig verklebt werden, kommen h?ufig auch vorderseitig vor.