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Anwerbung von Landsknechten
Die meisten Landsknechte stammten aus Baden, dem Elsass, Tirol und W?rttemberg, aber auch aus dem Rheinland und Norddeutschland. Die Rekrutierung von M?nnern aus einem gemeinsamen Gebiet sollte das Zusammengeh?rigkeitsgef?hl und die Moral steigern.
Anwerbung und Musterung wurden nach schweizerischem Vorbild durchgef?hrt. Der Kriegsherr wurde vom Kaiser, einem F?rsten oder einer Stadt durch den so genannten Bestallungsbrief oder das Patent mit der Aufstellung eines Landsknechtregiments beauftragt. Nachdem der Kriegsherr die n?tigen finanziellen Mittel beschafft hatte, stellte er als Obristen des Regiments den Offiziersstab zusammen, stattete seine Offiziere mit Werbepatenten aus und schickte sie dann mit Trommlern aus, die auf den Marktpl?tzen potentielle Rekruten herbeitrommelten.
Hatten sich die Rekruten eingeschrieben, mussten sie sich zur Musterung begeben, die auf einem im Bestallungsbrief festgelegten Musterplatz durchgef?hrt wurde. Dort angekommen, wurden sie in zwei Gruppen aufgeteilt, die sich gegen?ber standen. Am Ende der beiden Gruppen wurde mit zwei Hellebarden und einer Pike ein Durchgang errichtet, den jeder "Bewerbsmann" durchschreiten musste, wobei ein Offizier oder der Obrist selbst als Musterherr dessen k?rperliche Verfassung und seine Bewaffnung pr?fte. Nach der Befragung der Angeworbenen wurden dann Name, Herkunft, Alter und Stand vom Regimentsschreiber in die Musterrolle eingetragen. Bereits kriegerfahrene Bewerber[1], konnten mehr Sold fordern. Da ein Landsknecht selbst f?r seine Ausr?stung aufkommen musste, verkauften Marketender auf den Sammelpl?tzen ?berteuerte Waffen und R?stungen. Die f?r die Musterung zust?ndigen Offiziere versuchten oftmals, den Obristen zu ?bervorteilen. So z?hlten sie manche Rekruten doppelt oder stuften unerfahrene und schlecht ausger?stete M?nner als schwerbewaffnete Veteranen ein, um vom Obristen eine h?here Summe f?r die Besoldung des Regiments zu erhalten. Die Differenz zur tats?chlichen Summe behielten sie f?r sich selbst.
Die Rekrutierung erfolgte f?r einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Nach der Musterung wurde den Landsknechten ihr erster Monatssold ausgezahlt und das Regiment in F?hnlein von etwa 500 Mann unterteilt, darunter im Idealfall mindestens 100 kampferfahrene Landsknechte, die den doppelten Sold erhielten und deshalb als Doppels?ldner bezeichnet wurden. Das gesamte Regiment musste sich in einem Kreis um den Obristen sammeln, der den im Bestallungsbrief enthaltenen Artikelbrief verlas. Der Artikelbrief umfasste die Rechte und vor allem die Pflichten der Landsknechte und wurde alle sechs Monate von Neuem verlesen. Nach der Verlesung der Kriegsartikel mussten alle Landsknechte auf Weisung des Schulthei? einen Eid auf den Kaiser oder den Obristen schw?ren und geloben, sich gem?? der im Artikelbrief festgelegten Feldordnung zu verhalten. Die zu F?hnrichen bestimmten Landsknechte mussten zudem schw?ren, die ihnen anvertraute Fahne unter keinen Umst?nden im Gefecht zu verlieren. Die Aufstellung des Regiments wurde durch die Unterteilung in F?hnlein (ab zirka 1600 als Kompanien bezeichnet) und Rotten abgeschlossen.