[X]
Auch im Mittelalter wollte Frau schick sein
<<< zur Galerie


Das Machtgef?ge innerhalb der St?dte

Gro?- und Fernhandelskaufleute geh?rten meist zur reichsten und angesehensten sozialen Gruppe, dem Patriziat. Sie stellten, zusammen mit den ehemaligen Bediensteten des Stadtherrn, B?rgermeister und Ratsherren. Zur weiteren Oberschicht (insgesamt ca. 10% der Stadtbewohner) z?hlten auch verm?gende Grundbesitzer und reiche Handwerker. Die Mittelschicht bestand aus der Masse der Handwerker, H?ndler und Kr?mer, zuweilen auch aus den Ackerb?rgern. Oft mehr als die H?lfte der Stadtbewohner stellten die Unterschichten (z.B. Gesellen, Tagel?hner, M?gde) und die Randgruppen (z.B. Bettler). Sie waren meist ohne Verm?gen, konnten deshalb kein B?rgerrecht erwerben und besa?en keinerlei politische Mitspracherechte: Sie waren nur Einwohner, keine B?rger.

Jede Stadt besa? einen Stadtherrn, dessen Beauftragte (Ministeriale) zun?chst Verwaltung und Rechtsprechung aus?bten. Insbesondere in St?dten mit Fernkaufleuten erlangten diese gegen Geldzahlungen oder nach milit?rischen Auseinandersetzungen im Laufe der Zeit das Recht auf Selbstverwaltung. An der Spitze standen die B?rgermeister und die R?te, die f?r Verwaltung und Rechtsprechung zust?ndig waren. Da meist nur wenige Familien der Oberschicht die Ratsmitglieder stellten, war die Mehrzahl der B?rger von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen. Erst im 13./14. Jh. erlangten vor allem Handwerker und H?ndler den Zugang zum Rat. Die ?brigen Einwohner einschlie?lich aller Frauen blieben von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen.

Um ihre St?dte f?r Kaufleute und Handwerker attraktiv zu machen, f?rderten die Stadtherren sie durch besondere Privilegien (Vorrechte) und erlaubten den B?rgern, viele Entscheidungen selbst zu treffen. Dadurch erstarkten zuerst die Kaufleute in der Stadt, die zu einer Art von Adelsschicht wurden (Patrizier). In einer Reihe von St?dten gelang es ihnen bis zum Ende des 13. Jh., den Stadtherrn zu entmachten und selbst durch einen Rat und einen B?rgermeister die Macht zu ?bernehmen. Vielerorts erhoben sich aber im 14. Jh. die in Z?nften zusammengeschlossenen Handwerker gegen ihre Herrschaft und forderten ebenfalls Einfluss auf die Regierung der Stadt, den sie z.T. auch erhielten. Sehr weit ging die Entwicklung in K?ln, wo 1396 eine Verfassung entstand, die allen B?rgern ein Mitbestimmungsrecht in der Stadt zubilligte.

Seit dem12. Jh. gelang es den ehemaligen Vertretern der B?rgerschaft, die jetzt Ratsherren genannt wurden, die Macht an sich zu nehmen. Sie ?bernahmen die Rechte des Stadtherrn, konnten also die Rechte der Stadt bestimmen. Marktgeb?hren, Steuern, Strafgewalt, Verleihung des B?rgerrechts und Gewerbeaufsicht fiel jetzt unter ihre Befugnis. St?dte, denen die Lossagung vom Stadtherrn gelang, nannten sich "freie St?dte" oder "freie Reichsst?dte", wenn sie auf dem k?niglichen Gebiet entstanden waren. Der wichtigste Posten in der Stadt blieb meist einem Patrizier vorbehalten, der die selbstbewusste Stadt im B?rgersinne leitete und der Verwaltung vorstand. Wenn heute von Demokratie gesprochen wird, so entstand ein Teil dieser Bewegung in den Verfassungen der freien St?dte, die sich h?ufig ?ber viele Jahrhunderte gehalten haben. Auch die heutigen Gemeindeordnungen der Bundesrepublik Deutschland weisen zum Teil erhebliche ?bereinstimmungen mit denen aus dem Mittelalter auf.