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Preis der Freiheit
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Ablass im Mittelalter

Seit dem 5. Jahrhundert, als die strenge Kirchenzucht mehr und mehr nachlie?, schien es geboten, die ?ffentliche Strafe in geheime Leistungen guter Werke umzuwandeln. Diese erhielten bald den Charakter einer eigentlichen Kirchenstrafe. Als f?rmliche Genugtuung f?r die begangene Schuld sah man sp?ter im Abendland die guten Werke an, wobei sich hier der Einfluss der alten germanischen Rechtsprechung geltend machte: die Verletzung eines anderen ist durch eine Bu?e, d. h. durch eine als ?quivalent angenommene Leistung, zu s?hnen und der Verletzte damit abzufinden. Bei der Kirchenstrafe dachte man sich Gott als den gekr?nkten Teil, dem gegen?ber eine Satisfaktion zu leisten war. Die altgermanischen Gesetzgebungen kannten nun sowohl die ?bertragung der Bu?leistung auf andere als auch die Kompensation des Vergehens oder Verbrechens durch Geld (Wergeld). An diese Volkssitte kn?pfte sp?ter auch die Kirche an, z. B. in England, wo seit dem Ende des 7. Jahrhunderts Beichtb?cher in Umlauf kamen, die in tabellarischer ?bersicht Erleichterung oder Umwandlung der Kirchenstrafen - anstelle von Psalmengesang oder Almosen - und auch Geldspenden an Kirchen und Kleriker boten. Auch stellvertretende Bu?en kamen bereits auf. Ein Reicher konnte eine Bu?zeit von sieben Jahren in drei Tagen absolvieren, wenn er die entsprechende Anzahl M?nner mietete, die f?r ihn fasteten.

Beginnend mit dem 11. Jahrhundert entwickelte die katholische Kirche aus diesen Gedanken ein juristisches Konzept und verkn?pfte die diesseitige Praxis mit ewigen, jenseitigen Folgen: Die Verdienste Jesu Christi und der christlichen Heiligen bilden einen unermesslichen Gnadenschatz, den die Kirche, der in der Nachfolge der Apostel die Schl?sselgewalt gegeben ist, verwaltet und austeilen kann. Im Ablass gibt nun die Kirche dem S?nder aus diesem Gnadenschatz das, was ihm fehlt, um vor Gott wieder gerecht dazustehen - und dadurch wird dem S?nder die Strafe erlassen, sowohl die etwaige Bu?zeit in diesem Leben als auch eine noch verbliebene Strafe im Fegefeuer.

Allerdings erschien es noch im 9. Jahrhundert manchen Kirchensynoden l?sterlich, S?ndenvergebung durch Geld zu erkaufen, und man verbrannte mancherorts die Beichtb?cher. Der Ablass wurde bis 1967 oft in Tagen oder Jahren bemessen - damit sind streng kirchenrechtlich Tage der Bu?e gemeint, das wurde aber dann auf Tage, Jahre oder Jahrhunderte im Fegefeuer ?bertragen, als die urspr?ngliche Bedeutung den Gl?ubigen nicht mehr bewusst war. Die Kirche stellt bis heute gewisse Bedingungen an die Ablassgew?hrung, z. B. Gebete, Pilgerfahrten, Almosen oder Kirchenbesuche - als ?u?eres Zeichen der immer erforderlichen inneren Umkehr. Eine Weiterentwicklung der Ablasspraxis bestand darin, dass man nicht nur f?r sich selbst, sondern auch f?r Verstorbene stellvertretend Abl?sse erwerben konnte - was als eine Tat der N?chstenliebe galt.

Im Sp?tmittelalter entstanden aus diesem Konzept verschiedene Missbr?uche: Einerseits kamen verm?gende Gl?ubige zu der Fehlinterpretation, dass sie - ohne sich um die Folgen zu sorgen - unbek?mmert s?ndigen k?nnten, da ihnen die Kirche ja gegen eine entsprechende Geldspende den Ablass gew?hren w?rde. Andererseits entdeckten die unter st?ndiger Geldnot leidenden P?pste, dass sich der Gnadenschatz der Kirche mittels Ablassgew?hrung gegen Geld in einen "echten" Schatz in klingender M?nze verwandeln lie?, wenn man den Gl?ubigen nur die Schrecken des Fegefeuers f?r sich und ihre verstorbenen Angeh?rigen gen?gend dramatisch ausmalte.