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Ehebruch im Judentum
Die j?dische Tradition des Alten Testaments versteht Ehebruch als Einbruch von au?en in eine etablierte eheliche Gemeinschaft. Ein Mann kann insofern die eigene Ehe nicht brechen, als Ehebruch gilt nur die geschlechtliche Gemeinschaft einer verheirateten oder verlobten Frau mit einem anderen Mann - in diesem Fall sind jedoch beide gleich schuldig. Nach dem Deuteronomium Kap.22, Vers 22 war die Strafe f?r den im Sechsten Gebot verbotenen Ehebruch die Steinigung f?r den in eine Ehe einbrechenden Mann und der untreuen Ehefrau. In Leviticus hingegen war nur dann der Ehebruch strafbar, wenn es sich beim betrogenen Ehemann nicht um einen Fremden handelte. Daher kam es im Falle David nicht zur Steinigung, sondern nur zum Skandal, da Urija ein Hethiter war. In der Praxis kam es jedoch oft nur zur Scheidung: der Mann verstie? seine Frau und heiratete eine andere oder er lie? sich wegen Ehebruchs der Frau scheiden.
Das Alte Testament ?berliefert die Geschichte von K?nig David, der die verheiratete Batseba schw?ngert, w?hrend deren Ehemann Urija im Krieg ist. Um den Ehebruch zu kaschieren versucht er, das Kind dem Ehemann unterzuschieben, indem er diesen zum Fronturlaub zu seiner Frau schickt. Urija lehnt allerdings aus Solidarit?t mit seinen weiter k?mpfenden Kameraden ab, bei ihr zu schlafen. Letztlich l?sst er den Mann an die vorderste Front stellen, wo er get?tet wird. David heiratet Batseba, wird aber vom Propheten Natan scharf angeklagt (2. Sam Kapitel 11 und 12) und muss bereuen; das Kind stirbt kurz nach der Geburt. Die Ehe zwischen David und Batseba bleibt jedoch bestehen, das n?chste Kind ist Salomo, der David sp?ter mit Zustimmung Natans auf den Thron nachfolgt. In der Zeit des zweiten Tempels galt die Frau als potentielle Ursache des Ehebruchs - die Pharis?er beispielsweise achteten darauf, Frauen nicht zu ber?hren (einige sogar, sie m?glichst nicht zu sehen).
Offener Ehebruch, beispielsweise die Beziehung zwischen Herodes Antipas und Herodias, galt unter gl?ubigen Juden in der Zeit des zweiten Tempels als Skandal.
Ehebruch im Christentum
Die christliche Definition des Begriffes ist stark von der paulinischen Theologie beeinflusst. So k?nnte weitestgehend unter dem Ehebruch das Aufk?ndigen des Ehebundes verstanden werden, wie er im Brief des Apostels Paulus an die Epheser definiert wird. In Johannes 8,2-11 (sogenannte Pericope Adulterae, vermutlich nicht urspr?nglicher Teil des Johannesevangeliums) wird Jesus angesichts einer beim Ehebruch ertappten Frau gefragt, ob sie gesteinigt werden soll - ein Nein widerspr?che dem Gesetz Mose, ein Ja ebenfalls, da nach 5. Mose 22,24 die Frau und der Mann gesteinigt werden sollen. Jesus antwortete: "Wer unter euch ohne S?nde ist, werfe den ersten Stein auf sie." Daraufhin verlassen die Kl?ger den Platz. Jesus sagt zur Frau: "Ich verurteile dich auch nicht. S?ndige von jetzt an nicht mehr." In Markus 10,2-12 sagt Jesus ?ffentlich, dass die Trennung einer Ehe nicht im Willen Gottes f?r die Sch?pfung liegt - als Erl?uterung dann wesentlich deutlicher, dass jede Scheidung im Grunde ein Ehebruch ist. Die entsprechende Passage des Matth?usevangeliums verurteilt die Scheidung "au?er wegen Unzucht". Matth?usevangelium 5,27-28 Erf?llung des Gesetzes: Was ist Ehebruch? Jesus:"Ihr habt geh?rt, dass gesagt ist: du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch, dass jeder, der eine Frau ansieht, sie zu begehren, schon Ehebruch mit ihr begangen hat in seinem Herzen."
In der katholischen Kirche wird der fortgef?hrte Ehebruch als schwere S?nde angesehen, die u. a. vom Empfang des Sakraments der Eucharistie ausschlie?t. Dieser Ausschluss kann durch die Vers?hnung mit Gott im Bu?sakrament aufgehoben werden, was in diesem Fall die gleichzeitige L?sung der ehebrecherischen Bindung erfordert. Bei wiederverheirateten Geschiedenen wird das Zusammenleben wie "Bruder und Schwester" akzeptiert, also ohne sexuelle Beziehung. Die Ostkirchen lehnen den Ehebruch selbst ebenso scharf ab, erlauben aber geschiedenen eine ein- oder zweimalige Wiederverheiratung; allerdings wird diese im Vergleich zu einer ersten Ehe nach einem anderen Ritus vollzogen, bei dem nicht Festlichkeit sondern Bu?e im Vordergrund steht.
Die gegenseitige Pflicht zur Treue in der Ehe ist in allen christlichen Kirchen bis heute unbestritten. Unterschiede gibt es in der Beurteilung des Schweregrads einer Verletzung dieser Pflicht und in den f?r diesen Fall geltenden Regeln. Diese unterscheiden sich heute weniger nach Konfessionen als nach konservativer oder liberaler Einstellung ?ber Konfessionsgrenzen hinweg. So ist beispielsweise die Haltung von konservativen Katholiken und Evangelikalen vergleichbar; ebenso die Haltung von liberalen Katholiken und liberalen Protestanten. Das Konzil von Trient schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die M?glichkeit der Wiederverheiratung im Falle eines Ehebruchs ablehnten.