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Einzelbildnachweise Schloss Balthasar Rust

Herren von Endingen verkauften im Jahr 1424 an Böcklin Urkunde vom 30. September 1410 des Böcklinschen Familienarchiv Diese Urkunde ist die erste, die das Schloß erwähnt 1442 belehnt Bischof Ruprecht den Edelknecht Bernhard Böckel Seit also einem halben Jahrtausend ist die Familie Böcklin Besitzer*in Das Schloß war wohl ursprünglich ein viereckigen befestigter Turm mit Ringmauer, Graben und Flankentürmen anzunehmen, daß die Burg von zwei Wehrmauern umgeben war Der Gang der äußeren ist heute noch erkennbar Den äußeren Wehrgang umgab der Burggraben Westliche Front heute noch im Junkerbach Wahrscheinlich wurde der östliche Teil des Burggrabens mit Wasser Daß noch ein zweiter innerer Wehrgang vorhanden war ist anzunehmen aus den Wehrtürmen die ein aus dem Jahre 1767 vorhandener Plan noch im inneren Schloßhof aufweist Die alte Burg in den Kriegsläuften nach 1525 zerstört Die Familie Boecklin zählte zu den bedeutendsten Familien des Straßburger Patriziats als Stammherr wird der 1266 belegte Ulrich Boecklin angesehen In den Jahrzehnten des ausgehenden 13. Jahrhunderts müssen die Boecklin zu Reichtum gelangt sein den sie wie andere Patriziergeschlechter in den Ankauf von Land investierten Nach der ersten im Familienarchiv erhaltenen Urkunde von 1299 konnte Ulmann Boecklin für ein Darlehen von 140 Mark Silber in Besitzrechte der Herren von Geroldseck in Kehl eintreten Bedeutend vermehrt wurde der Landbesitz durch Bernhard Boecklin (genannt 1373-1447) Als Lehen der Herren von Geroldseck empfing er Schloss Mörburg (Gde. Schutterwald, Lkr. Offenburg) Ferner erwarb Bernhard einen Anteil an Wibolsheim (12 km südöstlich Straßburg, Gde. Eschau) und vielleicht auch Anteile an Hüttenheim mit der Giesenburg (25 km südlich Straßburg)(3). Es war vor allem die Bindung an die Bischöfe von Straßburg, die die Familie über ihre Rolle als Straßburger Bürger herauswachsen ließ 1513 erhielt Nikolaus Boecklin das Recht, seinem Namen den Zusatz Im Gegensatz zu anderen Landschaften des Reichs besaßen die Reichsritter im Unterelsass das Recht, zugleich Bürger einer Reichsstadt zu sein