OTTO KÄHNI - DIE REICHSSTÄDTE DER ORTENAU - ESSLINGER STUDIEN BAND 11 - 1965, S. 45 ff.


gengenbach offenburg zell
Obige Wappen aus: Siebmacher, Erneuert- und Vermehrtes Wappen-Buch - Nürnberg 1696

1. Die alemannisch-fränkische Gaugrafschaft Mortenau und der Immunitätsbezirk der Abtei Gengenbach.
2. Der Staat der Herzöge von Zähringen.
3. Die Stadtgründungen.
4. Reichsfreiheit und Verpfändungen.
5. Die Beziehungen der Städte zur Abtei Gengenbach.
6. Das Privilegium Maximilians I. vom Jahre 1504.
7. Reformation und Gegenreformation.
8. Die "Vereinsstädte" und ihre staatsrechtliche Stellung von der Mitte des 16.Jahrhundert bis 1803.
9. Das Verfassungsleben der Städte.
10. Die wirtschaftlichen Verhältnisse.
11. Kriegsnöte und Übergang an Baden.

Die Ortenauer Reichsstädte Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach bildeten mit Überlingen, Pfullendorf, Biberach an der Riß und Wimpfen die Reihe der oberschwäbischen Reichsstädte. Auf der Städtebank des Reichstags nahm Offenburg unter den 57 schwäbischen Städten den 27. Platz ein, während Gengenbach und Zell am Harmersbach an der 32. und 33. Stelle standen, vor Buchhorn (Friedrichshafen), Aalen, Buchau und Bopfingen.

Die enge Verbundenheit zwischen den drei Städten der Ortenau zeigt sich schon äußerlich in der Tatsache, daß ihre Urkunden im Generallandesarchiv Karlsruhe in der Abteilung "Gengenbach-Offenburg-Zell" zusammengefaßt sind. Der merkwürdige Umstand, daß die drei Städte sich auf einem verhältnismäßig engen Raum zusammendrängen, hängt mit dem Vorgang ihrer Entstehung zusammen. Die Klärung dieser Frage ist schwierig. Weder Gründungsurkunden noch Marktprivilegien sind überliefert. Die geschichtliche Entwicklung Mittelbadens zwingt jedoch zu dem Schluß, daß als Gründer der drei Städte nur die Äbte von Gengenbach und die Herzöge von Zähringen in Frage kommen können(1)

1. Die alemannisch-fränkische Gaugrafschaft Mortenau und der Immunitätsbezirk der Abtei Gengenbach

Nach dem Siege des Frankenkönigs Chlodwig über die Alemannen bildete die Ortenau, d.h. die Landschaft zwischen Rhein und Schwarzwaldkamm, die im Norden an den Ufgau und im Süden an den Breisgau grenzt, den nordwestlichen Grenzgau des alemannischen Stammesherzogtums. Dieses stellte sich gegen das weitere Vordringen der fränkischen Macht unter den Schutz des Ostgotenkönigs Theoderich. Nach dem Untergang des Gotenreichs vermochte der alemannische Herzog infolge des Niedergangs des Merowingerhauses ein starkes Maß von politischer Selbständigkeit zu wahren. Die weitere Entwicklung führte zu einer Trennung der Gaus vom alemannischen Herzogtum. Schon im 7. Jahrhundert war er ein Brückenkopf des fränkischen Einflusses und verschmolz mit dem Unterelsaß zu einem Kraftzentrum des fränkischen Staates. Der Schwarzwaldkamm trennte das unter fränkischer Hoheit stehende von dem unabhängigen Alemannien. Als das alemannische Herzogtum nach dem Tode des Herzogs Lantfried beseitigt worden war, unterstellte Karl der Große durch die Einführung der Grafschaftsverfassung das gesamte Alemannenland unmittelbar dem fränkischen Königtum. So wurde auch die Ortenau eine fränkische Gaugrafschaft. In den Urkunden begegnen wir bald der Bezeichnung "pagus", bald "comitatus Mortenowa". Zum erstenmal erscheint der Name als "Mordenaugia"(2). Die Hauptgerichts- oder Thingstätte der Grafschaft war Kinzigdorf, das 926 zum erstenmal erwähnt wird und in unmittelbarer Nähe der Stelle lag, auf der die Stadt Offenburg entstand(3).

Mit dem Aufkommen des Lehenswesens, das dem mittelalterlichen Staat das Gepräge gegeben hat, änderte sich der Charakter der Grafschaften. Im Lauf der Zeit wurden die Grafen aus den Reihen der Grundherren genommen. Mit dem Amtsgut, das sich allmählich vererbte, betrachtete man auch die Grafschaft als Lehen. Der Graf machte sich zusehends selbständiger. Aus dem Beamten wurde ein Fürst, aus seinem Amtssprengel ein Fürstentum.

Hand in Hand mit der Eingliederung der alemannischen Mortenau in den fränkischen Staat vollzog sich auch die Christianisierung. Die Mortenau war der erste rechtsrheinische Alemannengau, in dem das Christentum Eingang fand; lag doch drüben über dem Rhein das große Missionszentrum Straßburg. Die ersten Stätten christlichen Glaubens waren die fränkischen Königshöfe und Krongüter(4).

Große Bedeutung erlangten die Klöster Gengenbach, Schuttern, Schwarzach, Ettenheimmünster und Honau. Sie waren nicht nur Stätten christlichen Lebens, sondern auch Kultur- und Verwaltungsmittelpunkte. Deshalb wurden sie von den Königen, Herzögen und Grafen mit Grundbesitz ausgestattet und wirtschaftlich stark gefördert. Dies war die Belohnung für die Erfüllung zahlreicher politischer Aufgaben, zu denen die hohe Geistlichkeit von der staatlichen Gewalt herangezogen wurde. So wurde auch die Abtei Gengenbach mit Grundbesitz reich bedacht. Ihr gehörte der Grund und Boden, auf dem die drei Städte Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach entstanden sind. Für ihr Territorium erhielt die Abtei die Immunität, d.h. die Freiheit vom Gericht des Grafen und den staatlichen Lasten. Der Abt wurde sogar selbst mit gräflichen Befugnissen ausgestattet. Zur Ausübung der Blutgerichtsbarkeit berief er einen weltlichen Herrn als Gerichtsvogt des Klosters. Schließlich stand die Abtei Gengenbach als eigener Hoheitsbezirk neben der Grafschaft Mortenau. Oft kam es vor, daß der Graf, aus dessen Amtssprengel der Klosterbezirk ausgesondert war, die Kastvogtei über den Immunitätsbezirk selbst erwarb. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts wurde das Kloster Gengenbach in die Immunität des Bistums Bamberg, der Lieblingsgründung des Kaisers Heinrich II., einbezogen. Zu demselben Zeitpunkt gelangten sowohl die Grafschaft Mortenau als auch die Gerichtsvogtei über die Abtei Gengenbach als Lehen in den Besitz der Zähringer(5).

2. Der Staat der Herzöge von Zähringen

Die Grafschaftsverfassung war der allmählichen Auflösung verfallen. Die Schwäche der fränkischen Reichsregierung unter den letzten Karolingern hatte zur Bildung neuer Stammesherzogtümer geführt. Das Herzogtum Alemannien oder Schwaben, wie es später hieß, das sich bis zum Untergang der Staufer hielt, hatte seinen Schwerpunkt im heutigen Württemberg, dem westlichen Oberbayern und in der östlichen Schweiz. Im Schwarzwald und am Ober- und Hochrhein aber zeigte sich ein starker Ansatz zu einer Staatsbildung unter der Dynastie der Zähringer. Im 10. Jahrhundert erschienen Angehörige dieses Geschlechts mit dem Namen Bertold unter den Grafen des Breisgaus. Ein Breisgaugraf Bertold erhob 999 mit Genehmigung des Kaisers Otto III. den Ort Villingen zur Stadt. Sein Sohn Bezelin von Villingen, der als treuer Gefolgsmann Kaiser Heinrich II. nach Italien begleitete, erhielt von diesem die Grafschaft Mortenau, als deren Graf er 1016 erwähnt wird. Dessen Sohn Bertold I. (1024 - 1078) besaß das Grafenamt im Breisgau, Thurgau, Albgau und Mortenau. Außerdem hatte er in den genannten Gebieten großen Eigenbesitz.

Bald nahm er in den Oberrheinlanden eine achtunggebietende Stellung ein. 1061 erhielt er von Agnes, der Witwe Kaiser Heinrichs III., das Herzogtum Kärnten, gelangte aber nicht in dessen wirklichen Besitz. Nun band er den Herzogstitel an die heimatliche Stammburg Zähringen bei Freiburg i. Br. Als Erbe Rudolfs von Rheinfelden faßte sein Sohn Bertold II. (1078 - 1111) Fuß in der Schweiz. 1098 erhielt er die Reichsvogtei über die Stadt Zürich. Dessen Sohn Konrad (1111 - 1152) übte die Statthalterschaft über Hochburgund aus. Nun herrschten die Zähringer über ein Gebiet, das dem Herzogstitel entsprach. Ihre Doppelstellung als Rektoren von Burgund, Inhaber der Reichsvogtei über Zürich und Herren der Schwarzwaldpässe vom Kinzigtal bis zum Hochrhein eröffnete die Möglichkeiten eines großalemannischen Reichs, das Südbaden und die Schweiz umfaßt hätte.

Dieses Staatsgebiet mußte nun wirtschaftlich erschlossen und militärisch organisiert werden. Zähringische Ministerialen, unfreie Ritter, bauten Burgen und siedelten Bauern an. Eine große Siedlungsperiode begann. Hauptträger der Rodungsarbeit waren neben den Rittern die Klöster des Schwarzwaldes, über welche die Zähringer wiederholt die Gerichtsvogtei erwarben. Mit der Grafschaft Mortenau hatten sie die Vogtei der Bambergischen Klöster Gengenbach und Schuttern an sich gebracht. Sie wurden Erbvögte ihres Hausklosters St. Peter, dessen Gründung und Ausgestaltung im engsten Einvernehmen mit den kirchlichen Reformkreisen erfolgt war. 1114 erlangten sie die Vogtei über St. Georgen und 1125 über St. Blasien. Die Erwerbung der Klostervogteien bedeutete eine Erweiterung der Machtstellung(6).

3. Die Stadtgründungen

In engen Zusammenlang mit dem Ausbau des Staatsgebietes stehen auch die Städtegründungen. Als Eckpunkte des großen Straßendreiecks, das den Zähringerstaat am Oberrhein dem Verkehr erschließen sollte, legten die Herzöge die Städte Freiburg, Villingen und zweifellos auch Offenburg an. Wohl sind wir über die ersten Anfänge Offenburgs nicht unterrichtet. In einer württembergischen Urkunde aus der Zeit um 1101 wird Offenburg zum erstenmal erwähnt. Eine Übergabe von Gütern in Fischerbach und Lauterbach bei Oberndorf an das Kloster Alpirsbach wird von mehreren adeligen Zeugen, die zum großen Teil zähringische Ministerialen sind, in "Offinburc" getätigt(7). Die politischen Verhältnisse im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts legten die Schaffung eines festen Platzes am Ausgang des Kinzigtales nahe.

Als Kastvögte der Abtei Gengenbach, deren Grundbesitz weit in die Rheinebene hinausragte - es sei nur an den sog. Gottswald, d. h. Gotteshauswald, erinnert - waren die Herzöge von Zähringen die weltlichen Herren des Kinzigtalausgangs. Bertold II., der zu den Gegnern des Kaisers Heinrich IV. gehörte, mußte um 1080, als der Kaiser nach seinem Sieg in Italien über die Alpen nach Deutschland zurückkam, auf einen Angriff gefaßt sein. Bei dem Weitblick, mit dem die Zähringer ihre Hausmacht durch Stadtgründungen befestigt haben, wäre es unverständlich, wenn sie am Ausgang des strategisch so wichtigen Kinzigtals nicht einen Stützpunkt geschaffen hätten. Auch von Norden mußten die zähringischen Lande gesichert werden. So errichteten sie über der Kinzig eine Burg, die 1148 in einer zähringischen Urkunde als "castrum Offinburc" erwähnt wird, und schufen an deren Fuß durch die Gründung eines Marktes die Voraussetzungen für die Entstehung einer Stadt(8). Die Gründung erfolgte wie diejenige der Städte Freiburg, Villingen, Rottweil und Neuenburg a. Rh. neben einer schon vorhandenen Siedlung, die räumlich und rechtlich von ihr getrennt blieb. Der Boden, auf dem die städtische Siedlung ins Leben gerufen wurde, war jedoch schon im Besitz einer Markgenossenschaft. Bis zum Ende des Mittelalters hatte Offenburg keine eigene Gemarkung. Der ganze Vorgang kennzeichnet Offenburg als eine Gründung der Herzöge von Zähringen. Die außerordentliche Breite des südlichen Teils der Hauptstraße deutet auf eine Marktsiedlung hin. Die älteste derartige Anlage am Oberrhein ist die Straßburger Bürgersiedlung "An den Gewerbslauben". Sie wurde offenbar das Vorbild für die Marktsiedlung des zähringischen Offenburg(9).

Lange sah man auch in Gengenbach eine Gründung der Zähringer(10). Nach den neuesten Forschungen ist die Stadt aber erst zwischen 1221 und 1233 gegründet worden, und zwar durch Abt Gottfried III. Die Abtei war der Grundherr und Mittelpunkt einer von ihr besiedelten Landschaft. Das Marktrecht hat sie wohl schon früher für sich erworben. Das weltliche Klostergesinde und die Beamten der Abtei wohnten auf der Westseite des Marktplatzes. Diese Klostersiedlung glich schon einer kleinen Stadt. Der Ausbau der Kinzigtalstraße infolge des Bergbaus, die Versorgung der Durchreisenden, der Tiere und Wagen, die Niederlassungen der Handwerker und Händler und das Bedürfnis nach größerer Sicherheit legten die Gründung einer Stadt nahe. Als Stadtgründer sicherte sich die Abtei das Recht, die Schultheißenstelle zu besetzen(11).

Zell am Harmersbach wird 1139 zum erstenmal urkundlich erwähnt(12). Der Name "Cella" besagt schon, daß die Gründung dieser Stadt innerhalb des kirchlichen Bereichs erfolgte. Der Ort war ein Außenposten der Abtei Gengenbach, die hier ebenfalls Grundherr war. Das Verfassungs- und Verwaltungsleben von Zell gleicht in allen Einzelheiten dem der Stadt Gengenbach. Der Abt ernannte auch hier den Schultheißen. Aus diesen Tatsachen darf man den Schluß ziehen, daß der Gengenbacher Abt auch für den Ort an der Einmündung des Nordracher Tals in das Harmersbachtal das Stadtrecht erwirkte(13).

Während sich das Hoheitsgebiet von Offenburg "nicht weiter denn in das Mittel der Fallbruckhen" erstreckte, hatte sowohl Gengenbach als auch Zell ein kleines Territorium. Zum Gengenbacher Stadtgebiet zählten die Dörfer Reichenbach, Schwaibach, Bermersbach und Ohlsbach mit ihren Weilern, zu Zell gehörten die Landstäbe Nordrach, Ober- und Unterentersbach, ursprünglich auch Harmersbach.

4. Reichsfreiheit und Verpfändungen

Die Machtbildung der Herzöge von Zähringen zerbrach mit dem Tode des kinderlosen Bertold V. im Jahre 1218. In den Streit um das Erbe griff das staufische Kaiserhaus ein. Schon Friedrich Barbarossa hatte das staufische Familien- und Reichsgut in Schwaben und besonders im Elsaß durch Erwerbung von Kirchenvogteien zielbewußt gemehrt. Unter seinen Enkel Friedrich II. griff die staufische Macht, deren Mittelpunkt die Pfalz zu Hagenau war, über den Rhein herüber. Große Teile Mittelbadens, darunter Ortenberg, Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach fielen an das Reich. Um Offenburg kam es jedoch zu einem langwierigen Streit zwischen dem Kaiser und dem Straßburger(14) Bischof, der erst 1236 durch einen Vergleich beigelegt wurde. Der Bischof verzichtete auf alle Rechte in Offenburg mit Ausnahme des Patronats über die Pfarrei. Das Reichsgut in Mittelbaden, das mit dem Elsaß eine Verwaltungseinheit bildete, gehörte in der Stauferzeit zum Herzland des Reichs, in welchem die meisten Reichspfalzen, Reichsburgen und Reichsstädte standen. Um 1240 erhob Friedrich II. Offenburg zur Reichsstadt; 1241 erscheint die Stadt im sogenannten Reichssteuerverzeichnis. Sie durfte die Hälfte der Reichssteuer zum Ausbau verwenden. Damals erfuhr die Stadt ihren wehrhaften Abschluß. 1246 erscheint sie in einer Urkunde als "oppidum" (befestigter Platz).

Die durch das Aussterben der Zähringer eingeleitete Auflösung der Grafschaft Mortenau wurde durch den Untergang des staufischen Kaiserhauses beschleunigt. Der Straßburger Bischof Heinrich von Stahleck, einer der erbittertsten Gegner Friedrichs II., eröffnete nach dessen Absetzung auf dem Lyoner Konzil (1245) einen planmäßigen Feldzug gegen die staufischen Besitzungen am Oberrhein und eroberte das Kinzigtal von Offenburg bis Hausach. Nach dem Sturz der Staufer zerfiel Mittelbaden in ein loses Bündel selbständiger Herrschaftsgebiete. Was Rudolf von Habsburg nach dem Interregnum von dem einst so umfangreichen Reichsgut zurückerobern konnte, waren die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell und die spätere Reichslandvogtei mit den Gerichten Ortenberg, Griesheim, Appenweier und Achern. Auf dieses Gebiet beschränkte sich fortan der staatsrechtliche Begriff Mortenau. Unter dem Einfluß des Burgnamens "Ortenberg" - die Burg war vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Zerstörung 1678 Mittelpunkt des Herrschaftsgebietes und Residenz des Landvogts - schwand das anlautende "M". Aus "Mortenau" wurde "Ortenau"(15).

Das Ortenauer Reichsgut war jedoch selten im unmittelbaren Besitz des Königs. Um die Fürsten für sich zu gewinnen, sahen sich die Könige immer wieder genötigt, ihr Gut zu verpfänden. Meist waren es Fürsten, deren Territorien an das Reichsgut grenzten. Schon Rudolf von Habsburg verpfändete 1289 an zwei Straßburger Bürger vier Mark aus der Offenburger Reichssteuer. 1334 versetzte Ludwig der Bayer das ganze Ortenauer Reichsgut für 900 Mark Silber und 4.000 Pfund Heller an den Markgrafen Rudolf von Baden. Ludwigs Nachfolger Karl IV. schlug auf diese Pfandsumme weitere 5.000 Goldgulden. 1351 traten die Markgrafen Friedrich und Rudolf V. den Pfandbesitz an den Straßburger Bischof Bertold von Bucheck ab. Der König forderte die Ortenauer Städte und Gerichte auf, dem Bischof zu huldigen. Ein halbes Jahrhundert waren die Städte in bischöflich-straßburgischem Besitz. Im Jahre 1405 löste König Rupprecht von der Pfalz die Hälfte der Pfandschaft um 23.500 rheinische Gulden ein, jedoch nicht für das Reich, sondern für das pfälzische Haus. Ein Jahrhundert blieben das Bistum Straßburg und die Pfalz im gemeinsamen Besitz des Ortenauer Reichsgutes(16).

Diese Verpfändungen lasteten wie ein Alpdruck auf der Bevölkerung der Reichsstädte. Denn was lag für den Pfandherrn näher als der Versuch, die drei Städte seinem Fürstentum einzuverleiben? Ihr wichtigstes Privileg, die ausschließliche Gerichtsbarkeit des Zwölferrates, war ständig bedroht, zumal die drei Städte "in einem gewissen Verhältnis als zur Landvogtei gehörig" betrachtet wurden. Sie mußten auf der Hut sein. In ihrer Angst wählten sie, wenn der Königsthron leer stand, einen Pfleger, der darauf zu achten hatte, daß die reichsstädtischen Privilegien nicht angetastet wurden. Jeder Pfandherr mußte den Zwölferrat als städtischen Gerichtsherrn anerkennen und eidlich versprechen, Leib und Gut der Bürger zu schirmen. Auch Bischof Bernhard von Straßburg leistete diesen Eid. Dieser hinderte ihn jedoch nicht an dem Versuch, seine landesherrlichen Befugnisse auf die drei Pfandstädte auszudehnen. 1358 erwirkte er eine königliche Verfügung, daß die Städte außer dem Reichshofgericht nur dem bischöflichen Gericht unterstehen sollten. Die Städte waren also auf dem Wege, bischöflich-straßburgische Städte zu werden wie Ettenheim und Oberkirch.

In ihrer großen Bedrängnis erhielten die Städte von einer Seite Hilfe, von der sie eine solche zuletzt erwarteten. In dem Gengenbacher Abt Lambert von Brunn fanden sie einen erfolgreichen Sachwalter. Er entstammte einem elsässischen Adelsgeschlecht, war einige Zeit Kanzler Karls IV., saß später auf den Bischofsstühlen von Brixen, Speyer, Straßburg und Bamberg. In seinem Gerechtigkeitsgefühl und politischen Weitblick erreichte er für Gengenbach und Zell am Harmersbach die Reichsfreiheit und für Offenburg die Wiederherstellung der reichsstädtischen Privilegien. In den Urkunden vom 29. Dezember 1365 und 5. Januar 1366 verlieh er der Stadt Gengenbach die uneingeschränkte Gerichtshoheit und nahm sie als kaiserliche Stadt in den Schutz des Reichs. Dieselben Hoheitsrechte übertrug er am 25. März 1366 der Stadt Zell und dem Reichstal Harmersbach. Die Urkunde für Offenburg, die am 21. Januar 1367 ausgestellt worden ist, verbot den Bischöfen, Stadt und Bürger über die althergebrachten Dienste und Steuern hinaus zu belasten(17).

Den Kampf um die Erhaltung der Reichsfreiheit haben die drei Städte mit großer Beharrlichkeit geführt. In der Zeit 1367 - 1504 haben sie nicht weniger als dreizehnmal ihre Rechte von den Königen verbriefen lassen. Alle diese Kaiserbriefe offenbaren das ständige Ringen um die Rettung wohlerworbener Rechte. Besonders die Stelle, in der die Gerichtshoheit des Zwöllerrates bestätigt wird, kehrt in allen Kaiserurkunden wieder: "Wir geben denselben von Offenburg (bzw. Gengenbach und Zell) die genade und freyheit von römischer kaiserlicher macht mit diesem brieve, daß, wenn sie durch römischen Kayser und König jemand verpfendet sind oder verpfendet werdent, so sollen sie dannoch je gebrauchen und geniessen aller und jeglicher ihrer rechte, freyheiten und guten gewohnheiten, als dann die Zwelf von dem alten rate(18)."

5. Die Beziehungen der Städte zur Abtei Gengenbach

Viele Streitpunkte ergaben sich in den Beziehungen zwischen den drei Städten und der Abtei Gengenbach. Diese bemühte sich ständig um ein gutes Einvernehmen mit den Kaisern, welche den Städten, besonders Gengenbach, wiederholt befahlen, das Kloster zu schützen. In Gengenbach und Zell setzte der Abt nicht nur den Schultheißen ein, sondern auch den Zinsmeister, den Wassermeister über die Kinzig und die anderen Gewässer, den Bannwart und den Oberboten. Über seine zahlreichen Grundholden in den Stadtgebieten übte er öffentlich-rechtliche Befugnisse aus. Immer wieder versuchte das Kloster, die gesamte öffentliche Gewalt an sich zu reißen. Die Ursachen der fortgesetzten Streitigkeiten lagen mehr auf wirtschaftlichem Gebiet.

Das Kloster, das weder Zoll noch Ungeld entrichtete, machte sein Obereigentum an der Allmende geltend. Weitere Streitfälle waren der Fischfang, die Waldnutzung, der Leib- und Güterfall, dessen rücksichtslose Eintreibung durch das Kloster zur Abwanderung vieler Bürger und zur Verödung der Stadt führte, schließlich der Bannweinausschank und der Mühlenzwang. In der Zeit der Reformation, als die Abtei in ein weltliches Chorherrenstift umgewandelt werden sollte, verschlechterten sich die Beziehungen. Die Stadt stellte viele Forderungen an das Kloster, unterstützt von ihren Schwesterstädten, aber ohne Erfolg. Im 17. und 18.Jahrhundert wurden zwischen Stadt und Abtei Gengenbach zahlreiche Prozesse geführt, die selten positive Ergebnisse brachten(19).

Folgenschwer war der Konflikt, in den Offenburg im 14. Jahrhundert mit der Abtei geriet. Die Stadt hatte einen beachtlichen Aufschwung genommen. Auch ihr Selbstgefühl war gewachsen. Um so lästiger mußten ihr die Rechte der Abtei werden, die in der Umgebung der Stadt viele Hörige und Leibeigene hatte. Wie alle Städte, so betrieb auch Offenburg eine zielbewußte Ausbürgerpolitik. Selbst außerhalb der Ringmauer wohnende Hörige und Leibeigene erwarben das Offenburger Bürgerrecht und entzogen sich ihren grund- und leibherrlichen Verpflichtungen gegenüber dem Abt. König Ludwig der Bayer befahl 1330 dem Ortenauer Landvogt, die Abtei gegen die Stadt zu schützen. Die in Offenburg wohnenden Grundholden und Leibeigenen sollten dem Kloster nach wie vor ihre Abgaben entrichten. Das Kloster durfte in Offenburg den freien Weinschank ausüben, zollfreien Handel treiben und "einen Meier über die Kinzig setzen". Diese verbrieften Rechte des Abtes bedeuteten einen Einbruch in das Offenburger Stadtrecht.

Im Jahre 1338 spitzte sich der Streit zu. Offenburg hatte wiederum vor der Stadtmauer wohnende Klosterleute zu Bürgern angenommen. Der Abt lief Gefahr, die Zinsen dieser "Pfahlbürger" zu verlieren, und führte Klage vor dem königlichen Hofgericht. Der König zog "den Schultheißen, Rat und die Burger gemeinlich der Statt zu Offenburg" zur Verantwortung und belegte sie mit der Reichsacht(20). Der Streit zog sich noch einige Jahre hin. Erst 1343 wurde er durch die Vermittlung des Bischofs von Straßburg beigelegt. Der Abt verzichtete auf die Ansprüche gegenüber seinen Leuten, die "indewendig derselben Statt unde Ringmure" seßhaft waren. Die Stadt aber erkannte die Gewalt des Abtes über die Ausbürger an, "die irs Gotteshus Lute sint oder noch ires Gottshuses Lute werdent". Damit hatte die Offenburger Pfahlbürgerschaft ein Ende genommen.

Das Verhältnis zwischen Offenburg und der Abtei Gengenbach scheint auch später nicht sehr freundlich gewesen zu sein. Noch 1625, als der Offenburger hat den Abt um Brennholz aus dem Gottswald bat, ließ dieser die Offenburger Stadtväter wissen, daß die Herren von Straßburg "ihm allen guten Willen erweisen würden", in Offenburg aber könne er "solches nicht spüren".

6. Das Privilegium Maximilians I. vom Jahre 1504

Das Jahr 1504 brachte für die drei Reichsstädte vorübergehend eine Wendung zum Guten. Ihr Pfandherr Kurfürst Friedrich von der Pfalz verfeindete sich mit Kaiser Maximilian I., weil dieser dessen Anspruch auf das Herzogtum Landshut nicht anerkannt hatte. Da der Pfalzgraf sich dem kaiserlichen Machtspruch nicht beugte, mußten die Waffen entscheiden. Die Reichsstädte freuten sich, wenigstens einen Pfandherrn loszuwerden. Aber sie fanden den Mut nicht, auf die Seite des Kaisers zu treten. Sie fürchteten den Amtmann auf der Burg Ortenberg, dem sie Gehorsam geschworen hatten. Der Kaiser zwang sie nun zu einer klaren Stellungnahme. Mit einer Streitmacht von 4.000 Mann zog er gegen Offenburg und Gengenbach. Die beiden öffneten freudig ihre Tore. Auch die Reichsdörfer der Landvogtei fielen kampflos in seine Hand. Die Feste Ortenberg mußte sich nach zweitägiger Belagerung ergeben. Die pfälzische Hälfte der Landvogtei gab der Kaiser seinem Hofmarschall Wolfgang von Fürstenberg, der schon Landvogt der vorderösterreichischen Lande im Elsaß, Breisgau und Sundgau war. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts teilten sich das Haus Fürstenberg und das Bistum Straßburg in die Ortenauer Reichspfandschaft.

Die drei Reichsstädte wurden für ihre Treue zu Kaiser und Reich belohnt. Gengenbach erhielt das Dorf Berghaupten, in dessen Besitz es sich aber nicht behaupten konnte. Der Stadt Zell wurde der Biberacher Zoll zugesprochen. Und der Zwölferrat von Offenburg durfte in Zukunft den Reichsschultheißen selbst wählen, wenn der Landvogt innerhalb von zwei Monaten nach dem Tode des Schultheißen von seinem Ernennungsrecht keinen Gebrauch gemacht hatte. Ferner erreichte die Stadt durch die Eingemeindung der Hälfte der ausgegangenen Siedlungen Kinzigdorf und Uffhoven die Erweiterung ihres Hoheitsgebietes(21).

Im Herrschaftsgebiet der Stadt Zell trat durch die Vorgänge des Jahres 1504 eine folgenschwere Änderung ein. 1501 hatte Bischof Wilhelm von Straßburg das Tal Harmersbach vom Ortenauer Pfandgebiet abgetrennt und an einen Straßburger Bürger versetzt, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß das Tal mit dem Pfandgut auszulösen sei. Als Maximilian die Städte vorübergehend an das Reich nahm, unterblieb die gleichzeitige Auslösung des Harmersbachtales. So schied dieses aus dem Pfandgebiet aus, verschaffte sich eine eigene Gerichtsbarkeit und bildete bis zum 19. Jahrhundert eine reichsunmittelbare Bauernrepublik, ohne aber je Sitz und Stimme auf dem Reichstag oder die Mitgliedschaft des Schwäbischen Kreises zu erlangen. Die Reichs-, Kreis- und Kriegssteuern zahlte das "freie Reichstal" über die "Lade" zu Zell. Die ehemalige Zugehörigkeit zur Reichsstadt äußerte sich eigentlich nur in dauernden Streitigkeiten(22).

7. Reformation und Gegenreformation

Die große Auseinandersetzung zwischen dem alten und neuen Glauben nahm in den drei Städten einen verschiedenen Verlauf. Zell scheint von der Reformation kaum berührt worden zu sein; die Quellen berichten nichts. Offenburg und Gengenbach aber stellten schon früh Prediger an, die dem Pfarrer nicht unterstellt waren, und traten zur neuen Lehre über. Für diesen Schritt waren offenbar auch äußere Gründe maßgebend. Einmal tat das Beispiel der Stadt Straßburg seine Wirkung. Sicher hat auch der damalige Pfandherr Graf Wilhelm von Fürstenberg auf Schloß Ortenberg, ein eifriger Anhänger des Protestantismus, die Haltung der beiden Städte beeinflußt. Ohne Zweifel waren auch materielle Beweggründe im Spiel. Der Offenburger Rat schielte nach dem Vermögen der Beghinenschaffnei. Die Stadt Gengenbach konnte hoffen, reiches Klostergut übernehmen zu können, zumal die Abtei zum "Spital des Ortenauer Adels" herabgesunken war und kaum noch Ansehen genoß. In Offenburg vollzog sich nach 1531 ein Umschwung. Während die Gesandten der Stadt auf dem Augsburger Reichstag 1530 an der Seite der Straßburger für die neue Lehre eintraten, kehrte der Rat bald zum alten Glauben zurück und nahm Angehörige des Straßburger Domkapitels, die vor der Reformation flohen, in seinen Mauern auf. Die künftigen Beschlüsse und Maßnahmen waren ganz getragen vom Geist der Gegenreformation. Und 1591 beschloß der Rat einstimmig, nur noch demjenigen das Bürgerrecht zu verleihen, der sich zur "wahren römischen Kirche" bekannte(23).

Gengenbach verharrte länger bei der neuen Lehre. Das zeigt der sogenannte Gengenbacher Katechismus, ein evangelisches Lehrbuch aus dem Jahre 1545. Als aber Kaiser Ferdinand I. die Ortenauer Pfandschaft und damit die drei Reichsstädte an das Haus Habsburg brachte, war auch in Gengenbach und in der ganzen Landvogtei das Schicksal des Protestantismus besiegelt. Ein eifriger Vorkämpfer der Gegenreformation war der Gengenbacher Pfarrer Cornelius Eselsberger. Sein Nachfolger setzte ihm 1609 in der Stadt ein Denkmal, das heute noch steht(24).

8. Die "Vereinsstädte" und ihre staatsrechtliche Stellung von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1803

Die Verpfändungen hatten die drei Städte in eine Abwehrstellung gedrängt. Das stete Zusammengehen in Fragen der inneren und äußeren Politik, der gemeinsame Gegensatz gegen die Gewalt der Gengenbacher Äbte und gegen die Ortenauer Landvögte machte sie zu Schwesterstädten. Sie trafen untereinander Vereinbarungen über die Auslegung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Pfandherren und der Reichsgewalt. Die Erlasse und Privilegien der Kaiser waren meist an die Gesamtheit der drei Städte gerichtet. 1354 schlossen sie mit anderen Städten und mehreren Fürsten ein Bündnis zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung. Neun Jahre später standen sie zusammen gegen den Versuch der westfälischen Femegerichte, sich auch in Süddeutschland auszubreiten. 1488 erneuerten sie diese Übereinkunft(25).

In der Mitte des 16. Jahrhunderts trat ein Ereignis ein, das für die Ortenauer Reichsstädte die nachteiligsten Folgen haben sollte. Kaiser Karl V. und dessen Bruder Ferdinand I. lösten 1551 bzw. 1556 die Ortenauer Pfandschaft ein, aber nicht für das Reich, sondern für das Erzhaus Österreich. Nun begann für die Städte aufs neue ein schweres Ringen um die Erhaltung der Reichsunmittelbarkeit. Die Übergriffe der vorderösterreichischen Landvögte zwangen sie, ihre "uralte Verwandtniß und Einung" zu erneuern. Im Bundesbrief von 1575 wiesen sie darauf hin, daß die Umstände einen engeren Zusammenschluß erforderten, wenn mit der Zeit nicht alle Freiheiten verloren gehen und die Städte in ewige Dienstbarkeit geraten sollten. Die Vertragschließenden gaben sich das Versprechen, wie von alters her "ein Corpus zu bleiben", sich mit Rat und Tat zu unterstützen, untereinander "gute Korrespondenz zu halten und jederzeit für einen Mann zu stehen".

1609 erreichte der Abwehrkampf einen Höhepunkt. Erzherzog Ferdinand, der Oberlandvogt der vorderösterreichischen Lande, war gestorben. Sein Nachfolger Maximilian verlangte von den drei Städten die Gegenhuldigung. Sie erklärten, daß diese Verpflichtung "ihren Privilegien und bishero gehaltenen Observanz zuwider" sei, und baten am 10. April 1609 Kaiser Rudolph, sie "von der Gegenhuldigung als einer Neuerung loszusprechen". Sie beriefen sich auf die von Maximilian I. verliehenen Freiheiten: 1504 seien sie nach erlangter königlicher Freiheit "wieder zum hayligen Reich und also ad nostram naturam kommen". Die Bürgerschaft der Städte, die ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert war, erklärte sich damit einverstanden, daß "man alles nöthige fürkehren solle", und ermächtigte den Offenburger Stadtschreiber Cleinmann, der nach Wien geschickt wurde. Sie betonten: "Solche Gegenhuldigung ist dem Pfandherrn erstattet worden: ahn jetzo aber hat es mit den dreyen Stätten diese Beschaffenheit, daß dieselben wiederumb geloßt und dem Heyligen Reich ohne alle Mittel incorporirt worden, auch fürhin ohne unseren Consens, Willen und Gehöll von demselbigen weder verpfändt, versetzt noch alienirt werden wolle, inmaßen weylandt König Maximilianus Primus hochgnädigsten Ahngedenkhens uns stattlich befreyet hat." Und sie fügten hinzu, daß es in keines Herrn Macht stehe, seine Untertanen ohne deren Einwilligung "uff einen anderen zu vereußern". Der Kaiser war geneigt, den "vereinbarten" Städten entgegenzukommen. Erzherzog Maximilian aber beschwor ihn, diesen kein Gehör zu schenken. Andere Reichsstädte wie Straßburg, Ulm, Nürnberg und Frankfurt wurden um ihren Beistand gebeten. Alle Bemühungen, die sich über zehn Jahre hinzogen, waren erfolglos. In ihrer großen Bedrängnis schlossen die drei Städte am 6. Mai 1614 einen förmlichen Vertrag, in dem die "Uralte Union, Assistenz und Verein" feierlich bekräftigt wurde. Der Vertrag enthält einen Rückblick auf die Politik der Pfandherren, "von deren Anmaßungen den drey Stätten das schreckliche Andenkhen geblieben". Mit Vorliebe gebrauchten sie fortan die Bezeichnung "Vereinsstädte"(26).

Daß die Furcht der Städte begründet war, sollte sich bald zeigen. Als Teil Vorderösterreichs zur habsburgischen Erbmasse gehörend, drohten sie, mit der Landvogtei Ortenau in spanischen Besitz zu kommen. Kaiser Matthias (1612 - 1619) war kinderlos. Sein Vetter Erzherzog Ferdinand von Steiermark sollte ihm auf dem Throne folgen. Auf Grund seiner nahen Verwandtschaft erhob König Philipp III. von Spanien Erbansprüche. Wenn er auch nicht auf das ganze habsburgische Erbe hoffte, so sollte bei einem Verzicht doch etwas herausspringen. Der spanische Gesandte erschien in Wien. In den Verträgen vom 20. März und 6. Juni 1617 verzichtete Erzherzog Ferdinand zu Gunsten seines spanischen Vetters ausdrücklich auf die vorderösterreichischen Besitzungen im Elsaß und auf die Landvogtei Ortenau mit den drei Reichsstädten(27). Der Dreißigjährige Krieg hat die Ausführung der Verträge verhindert.

Die Übergriffe der Landvögte bekam besonders Offenburg zu spüren, denn das Ortenauer Territorium umschloß die ganze Reichsstadt. Die Vögte, die in Offenburg das sogenannte Schutz- und Schirmrecht ausübten, versuchten mit allen Mitteln, ihren politischen Einfluß in der Stadt geltend zu machen, und erstrebten offensichtlich deren Einverleibung in das vorderösterreichische Herrschaftsgebiet. Die städtische Gerichtsbarkeit, die Bede, der Zoll, die Waldnutzung, der Fischfang in der Kinzig, die Mühlen, die auch nach der Eingliederung des umliegenden Geländes in die städtische Gemarkung der Gerichtshoheit der Landvogtei unterstanden, waren Ursachen fortgesetzter Konflikte. Das Verhältnis zwischen der Landvogtei und Offenburg war durch eine fast unübersehbare Reihe von Streitigkeiten bestimmt, die hin und wieder durch freundnachbarliche Gunstbezeigungen unterbrochen wurden(28).

Die Belehnung des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden mit dem Ortenauer Reichsgut im Jahre 1701 hatten keine glücklichere Gestaltung der Beziehungen zwischen der Landvogtei und den Reichsstädten, besonders Offenburg, zur Folge. Die markgräfliche Regierung bezeichnete Offenburg als "schutzverwandte Stadt". Der Schultheiß aber berief sich auf die reichsunmittelbare Stellung und verweigerte den Lehenseid. Gegen den Anspruch der badischen Regierung, daß das Schultheißenamt eine "badische Beambtung" sei, betonten die Ratszwölfer, daß es kein badisches, sondern ein Reichsschultheißenamt sei(29).

Als die Landvogtei und die drei Reichsstädte nach dem Aussterben der Markgrafen 1771 wieder an das Erzhaus heimfielen, nahm der Landvogt von Axter die österreichischen Interessen mit großer Schärfe wahr(30). Ruhe trat erst ein, als 1780 ein kaiserlicher Befehl erging, nach dem die reichsstädtischen Privilegien geachtet werden sollten. Mit Mühe und Not konnte der Ortenauer Städtebund, ein Nachzügler der großen Städtebünde des 14. und 15. Jahrhunderts, die reichsunmittelbare Stellung behaupten. Die Zukunft gehörte eben nun einmal den Landesfürsten. Wie andere Reichsstädte befanden sich auch Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach in einem unauflöslichen Zwiespalt. Vom Kaiser als ihrem Herrn erwarteten sie Schutz. Da aber die Kaiserkrone seit der Mitte des 15. Jahrhunderts nur ein Anhängsel des österreichischen Erzhauses war, wurde die Reichsfreiheit der Städte gerade vom Träger der Kaiserkrone bedroht. Sie war wertlos geworden(31).

9. Das Verfassungsleben der Städte

Die Zusammengehörigkeit der Städte äußert sich auch in der Gleichartigkeit des Verfassungslebens. In den Urkunden begegnen wir stets der Formel "Wir, Schultheiß, Meister und Rat". An der Spitze einer jeden Stadt stand der Schultheiß. Er hatte eine Zwischenstellung. Einerseits hatte er das Interesse von Kaiser und Reich wahrzunehmen, andererseits war er der höchste Beamte der Stadt. Er war jedoch nicht Verwaltungsbeamter, sondern der Repräsentant der Reichsstadt und oberster Gerichtsbeamter. Zusammen mit den Zwölfern des Alten Rats übte er die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus. Deshalb lautet in den Kirchenbüchern die lateinische Bezeichnung für Schultheiß "praetor"; denn im alten Rom war der Prätor der Inhaber des Richteramtes. Ein Unterschied in seiner Rechtsstellung ergab sich aus der Tatsache, daß Gengenbach und Zell unter der Obhut des Klosters erwachsen waren. Während die Schultheißen dieser beiden Städte vom Abt ernannt wurden, stand die Ernennung des Offenburger Schultheißen dem Ortenauer Landvogt zu. Im Gegensatz zum Abt, der bei der Auswahl des Kandidaten völlig freie Hand hatte, wobei dem Rat nur ein Einspruchsrecht zustand, war der Landvogt seit 1504 an das Privileg Maximilians I. gebunden. Er war verpflichtet, den Kandidaten aus dem Zwölferkollegium des Alten Rats zu nehmen. Wenn er innerhalb von zwei Monaten von seinem Ernennungsrecht keinen Gebrauch machte, durften die Zwölfer selbst einen aus ihrer Reihe wählen. In Offenburg wird das Schultheißenamt 1231 zum erstenmal erwähnt, in Gengenbach 1241. Es wurde als Ehrenamt betrachtet. Eine feste Besoldung hatte der Schultheiß nicht. Seine Einnahmen bestanden nur aus Anteilen an Gefällen und Strafgeldern. Im übrigen erwartete man, daß er aus eigenen Mitteln lebte. Während er im Mittelalter meist dem niederen Adel angehörte, war er später bürgerlicher Herkunft und mußte im allgemeinen ein "Studium" nachweisen. Das Erzhaus gab aber 1605 zu verstehen, daß es das Schultheißenamt gern in adeligen Händen sehen würde(32).

Die Ausbildung des Zwölferrates, der als Gerichtsbehörde die grundbesitzenden und Handel treibenden Geschlechter umfaßte, dürfte bereits im 13. Jahrhundert erfolgt sein. In Offenburg und Gengenbach begegnen wir ihm zum erstenmal in einer Urkunde von 1302, in der die Schultheißen und Räte der beiden Städte der Stadt Freiburg Urphede schwören, da diese zwei Bürger der Ortenauer Städte gefangen gehalten hatten(33). Der Junge Rat war in Offenburg schon im letzten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts in Bildung begriffen; denn die Waldordnung von 1293 unterzeichneten neben den Ratszwölfern 13 Bürger im Namen der Gemeinde. Er wurde aus den Zünften auf deren Vorschlag vom ganzen Rat gewählt. Seine Aufgabe war die Verwaltung. In Gengenbach richtete Lambert von Brunn den Jungen Rat um 1360 nach dem Offenburger Vorbild ein. Außer den Vertretern der Zünfte gehörten ihm die Heimburger und weitere Vertreter der Landstäbe an. In Zell am Harmersbach bildeten die Vögte, Gerichtsleute und andere Vertreter der bäuerlichen Gemeinden dieses Kollegium. Die Untertanen der Landstäbe hatten wenig Einfluß auf die Wahl. Seine Befugnisse waren sehr eingeschränkt. In Gengenbach wurde der Junge Rat im 17. und 18. Jahrhundert hin und wieder zu Gerichtssitzungen zugezogen. Während der Alte Rat seine Befugnisse vom Reich herleitete, vertrat der Junge Rat die Interessen der Gemeinde(34).

Die in der Urkundenformel genannten Meister waren die sogenannten Stettmeister. Sie waren die wichtigsten Verwaltungsbeamten. Je zwei Stettmeister aus dem Alten und Jungen Rat führten die laufenden Geschäfte; jedoch war immer nur einer im Amt und trug die Bezeichnung "regierender" Stettmeister.

Die Jungen Räte gaben den Verfassungen der drei Städte ein demokratisches Gesicht. Von einem demokratischen Geist war aber wenig zu spüren. Die Zahl der Zwölfer war selten, im 17.und 18. Jahrhundert nie vollständig. In jeder Stadt herrschte ein aristokratisches Regiment. In Offenburg nahm es gegen 1800 sogar monarchische Formen an; denn der Alte Rat bestand damals aus dem Reichsschultheißen und dessen Schwiegersohn. Was die Unzufriedenheit der Bürger hervorrief, war besonders die Steuer- und Fronfreiheit der Mitglieder des Alten Rats. Sie waren wie der Schultheiß "semperfrei". Die soziale Kluft, die sich zwischen den privilegierten Geschlechtern und den Zünften auftat, führte schon im 17. Jahrhundert zu ernsten Unruhen. In der Mitte des 18. Jahrhunderts kam es zu Aufständen, die zu förmlichen Prozessen vor dem Reichskammergericht führten. Zwölf Jahre (1752 - 1764) dauerte der Offenburger Bürgerprozeß, der jedoch die sozialen Mißstände nicht beseitigt(35). In Zell kam die Bürgerschaft überhaupt nicht miehr zur Ruhe. Nach wie vor saßen Verwandte im Zwölferrat, dessen Mitglieder sich auf Kosten der kleinen Handwerker bereicherten. Und die drei Stadtwesen waren sehr verschuldet. Mit den Reichs- und Kreissteuern waren sie fortwährend im Rückstand. Im Reichstal Harmersbach herrschten geradezu anarchische Zustände. Die wohlhabenden Bauern, die auf ihren Reichtum stolz waren, schauten mit Geringschätzung auf die kümmerlich lebenden Bürger der Reichsstadt Zell. Sie dachten nicht daran, auch nur die allernotwendigsten Abgaben für ihr Gemeinwesen über die Reichsstadt an das Reich und den Kreis zu zahlen. 50.000 Gulden schuldeten sie vor dem Übergang an Baden(36).

10. Die wirtschaftlichen Verhältnisse

Während die Ortenauer Reichsstädte im 15. Jahrhundert eine gewisse Blüte erlebt haben, blieb ihnen fortan eine kraftvolle Entwicklung versagt. Das zeigen schon die Bevölkerungsziffern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Offenburg zählte beim Übergang an Baden trotz seiner günstigen Verkehrslage nur 2.400, Gengenbach und Zell ohne die Dörfer 2.000 bzw. 850 Seelen.

Die geringe wirtschaftliche Entwicklung hat mehrere Ursachen. Ohne Zweifel haben die furchtbaren Kriegsverheerungen, die politischen Konflikte zwischen den Städten einerseits und der Landvogtei bzw. der Abtei Gengenbach andererseits und der soziale Gegensatz in der Bevölkerung das Wachstum aufgehalten. Hemmend gewirkt hat aber auch das Übergewicht der Stadt Straßburg, die wirtschaftlich, politisch und kulturell in ungeheurem Maße auf die ganze Ortenau ausgestrahlt hat. Ihr Wirtschaftsgebiet erstreckte sich bis zur Wasserscheide des Schwarzwaldes. In der Ortenau galten die Straßburger Maße und die Straßburger Währung. Die von Friedrich II. gegründete Offenburger Reichsmünze mußte sich nach der Straßburger Münzstätte richten. Um den Offenburger Denaren den Umlauf im mittelbadischen Wirtschaftsraum zu sichern, wurden sie den Straßburger Münzen angeglichen. Die Straßburger Stempelschneideschule hat auch die Prägeeisen für Offenburg geliefert. 1309 ging die Offenburger Reichsmünze durch Kauf an die Stadt Straßburg über(37).

In den folgenden Jahrhunderten stand die Ortenauer Währung auf dem Straßburger Münzfuß. Ein Offenburger Ratsbeschluß ausdem Jahre 1589 lautet: "Die Münzen sollen fürterhin inn allermaßen dieselben wie zu Straßburg gang und gäbig biß uff weitere Verenderung und eines ehrs. Rats guetachten zugleich auch alhie genommen und empfangen werden." Als 1623 auf dem Kreistag der schwäbischen Städte der Wunsch nach einer Einigung in der Münzwährung laut wurde, sahen sich die Vertreter der Ortenauer Vereinsstädte zu der Erklärung veranlaßt, "daß man sich gern zu akkomodieren geneigt; allein man müsse auch wegen der Commercien uf Straßburg sehen". In demselben Jahre beschloß der Offenburger Rat: "Die Münzen sollen der Straßburger Münzordnung nach angeschlagen und soll menniglichen sowol die Victualien als auch alle andere Wahren, gar nichts außgenommen, umb drey pfennig abschlagen ... Auch sollen die Metzger dem Straßburger Tax nach geben." Dieselben Weisungen erhielten die Bäcker und Wirte. Im Offenburger Ratsprotokoll vom 12. November 1623 lesen wir: "Wann die Ehrbaren von Gengenbach und Zell auch der Meinung, soll alles dem Straßburgischen Edict gemäß bezahlt und selbigem Edict in allem nachgelebt werden." Und im Jahre 1639 änderten die Ortenauer "Münzsorten" ihren Wert, "dieweil underschiedliche Münzen bey der Stadt Straßburg abgescherzt" waren. Auch die Gengenbacher Krämerordnung über den Gewürzhandel richtete sich nach den Straßburger Satzungen. Laut Beschluß vom Jahre 1541 schickte der Gengenbacher Rat eine Abordnung nach Straßburg, um Erkundigungen nach etwa vorgenommenen Änderungen der Statuten einzuholen. Diese Vorgänge offenbaren in genügendem Maße, daß die drei Städte im Schatten der mächtigen Stadt jenseits des Rheins lagen(38).

Das zeigt sich auch im Zollwesen. Jahraus, jahrein bezog Straßburg aus dem Schwarzwald große Holzmengen, die auf der Kinzig an den drei Städten vorbeigeflößt wurden. Diese forderten den Zoll. Das stolze Straßburg aber verweigerte die Abgabe. Der Streit, der sich im 16.Jahrhundert mehrere Jahrzehnte hinzog, wurde schließlich durch Vermittlung des Grafen von Fürstenberg beigelegt. Straßburg war bis tief in das 19. Jahrhundert der wirtschaftliche Mittelpunkt der Ortenau.

11. Kriegsnöte und Übergang an Baden

Unter dem Verhängnis ihrer geographischen Lage haben die Städte und die Landvogtei den Fluch des französisch-habsburgischen Gegensatzes in der bittersten Weise erfahren müssen. Der Dreißigjährige Krieg mit seinen Belagerungen, Truppendurchzügen und Kontributionen, besonders aber die Eroberungskriege Ludwigs XIV. brachten unsägliches Leid. Das Jahr 1689 ist als das Schreckensjahr in die Geschichte der Oberrheinlande eingegangen. Von der Stadt Offenburg vor 1689 steht heute noch ein einziges Haus, das Kapuzinerkloster. Und das Gengenbacher Ratsprotokoll berichtet: "Alle Gebäu samt dem Kloster und der Kirche sind völlig niedergebrannt, daß nit ein einziges Häusle in der Stadt stehen geblieben." Im 18. Jahrhundert erfolgte der Wiederaufbau. Einheimische und Vorarlberger Baumeister und Handwerker gaben den Städten das Gepräge des Barock und des Klassizismus.

Die Französische Revolution und die Napoleonischen Feldzüge brachten das Ende der Reichsfreiheit. Der Friede von Luneville 1801 bestimmte, daß die weltlichen Reichsfürsten für die Verluste, die sie durch die Abtretung des linken Rheinufers erlitten hatten, auf rechtsrheinischem Gebiet entschädigt werden sollten. Die Beschlüsse der Regensburger Reichsdeputation, welche diese Entschädigungen durchzuführen hatte, sind gekennzeichnet durch die Säkularisierung der geistlichen Herrschaftsgebiete und die Mediatisierung der Reichsstädte. Die Entscheidung lag bei Napoleon. Ohne den Reichsdeputationshauptschluß abzuwarten, forderte er den badischen Markgrafen Karl Friedrich auf, von den Reichsstädten Besitz zu ergreifen.

Mit deren Besitznahme wurde eine Kommission unter Führung des Landvogts von Mahlberg, Geh. Rat von Roggenbach, betraut. Der Verlust der Reichsunmittelbarkeit war besonders für Gengenbach und Zell bitter; denn er brachte die Abtrennung der Landstäbe mit sich und bedeutete also eine wirtschaftliche Schwächung. Aber die Kommission wurde von den Städten durchaus freundlich aufgenommen. So z.B. versicherten die Ratsherren von Zell, sie seien "vollkommen überzeugt, sie würden bei der ihnen bevorstehenden Änderung weit mehr gewinnen, als der Verlust der Reichsunmittelbarkeit auf sich habe; sie wollten dieses kleine Opfer gern bringen".

Die militärische Besetzung vollzog sich ebenso reibungslos wie die Zivilbesitznahme. Die Magistrate wurden durch Handgelübde in den badischen Dienst aufgenommen. An den Stadttoren und öffentlichen Gebäuden wurde das badische Wappen befestigt. Am Tag der Huldigung wetteiferten die drei Städte miteinander, die Gunst der badischen Regierung zu erlangen. Offenburg bereitete sogar nächtliche Beleuchtungen vor. Aber die Regierung in Karlsruhe bedeutete den Stadtverwaltungen, im Hinblick auf den schlechten Zustand ihrer Kassen von besonderen Festlichkeiten abzusehen(39). Der Friede von Preßburg 1805 machte auch dem politischen Eigenleben der Landvogtei Ortenau ein Ende(40).

1.) Über die Geschichte der Ortenauer Reichsstädte unterrichten E. GoTHEIN, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften, Straßburg 1892, 3. Kapitel: Die Reichsstädte der Ortenau;
K. WALTER, Beiträge zu einer Geschichte der Stadt Offenburg, Offenburg 1880;
O.Kähni, Offenburg. Aus der Geschichte einer Reichsstadt, Offenburg 1951;
M. KUNER, Die Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Gengenbach, Verlag der Stadt Gengenbach 1939;
K. HITZFELD, Geschichte der Abtei und der Stadt Gengenbach bis 1803, in: Gengenbach. Vergangenheit und Gegenwart, hrsg. von P. Schaaf, Konstanz 1960;
F. DISCH, Chronik der Stadt Zell am Harmersbach, Lahr 1937;
Badisches Städtebuch, hrsg. von E. KEVSEN, Stuttgart 1959, S. 243, 532, 418.  
2.) E. BATZER, Name u. Grenzen des Ortenau-Gaues ("Die Ortenau in Wort u. Bild" 1929 u. 1960).  
3.) C. G. DÜMGÉ, Regesta Badensia 6, Karlsruhe 1836.  
4.) J. SAUER, Entstehung der ältesten Kirchen Mittelbadens. "Die Ortenau", Mitteilungen des Historischen Vereins für Mittelbaden, 1913.  
5.) M. KREBS, Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau ("Die Ortenau in Wort und Bild" 1929 u. 1960).  
6.) E.Hamm, Die Städtegründung der Herzöge von Zähringen in Südwestdeutschland (Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts Freiburg i. Br. Bd. 1). - TH. MAYER, Der Staat der Herzöge von Zähringen (Freiburger Universitätsreden, Heft 20, Freiburg 1935).  
7.) Württembergisches Urkundenbuch 1, 329.  
8.) Freiburger Diözesanarchiv Bd. 15, 169.  
9.) O. Kähni, Ist Offenburg eine Zähringer Gründung? (Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts, Freiburg i.Br. 1951). - K. GRUBER, Das alte Straßburg (Oberrheinische Heimat, Jahrg. 1940).  
10.) J. L. WOHLEB u. O. E.SUTTER, Gengenbach. Ein Führer durch die ehemalige Reichsstadt 1952.  
11.) Mone, Ortenauer Urkunden vom 13. bis 16.Jahrh. (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins 21). - A. SCHULTE, Acta Gengenbacensia 1233 / 35. (Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins NF 4). - K. HITZFELD (s. Anm. 1).  
12.) Württembergisches Urkundenbuch. 2, 8  
13.) F.Disch (s. Anm. 1). - H.SCHNEIDER - STRITTMATTER, Aus der Geschichte der ehemaligen freien Reichsstadt Zell a. H. (Festschrift zur 700-Jahrfeier 1957, Zell a.H.).  
14.) Fürstenbergisches Urkundenbuch 2, 384.  
15.) O.Kähni, Die Landvogtei Ortenau. ("Vorderösterreich". Eine geschichtliche Landeskunde Bd. 2. Hrsg. vom Alemannischen Institut, Freiburg i. Br., Freiburg.) - F. VOLLMER, Das Schloß Ortenberg ("Die Ortenau" 1954).  
16.) M.KREBS, Der ungeteilte Pfandbesitz der Landvogtei Ortenau ("Die Ortenau" 1927).  
17.) Repertorium über das Select der Kaiser- und Königsurkunden Bd. 1, GLA Karlsruhe Nr. 352.  
18.) Stadtarchiv Offenburg: Die kaiserlichen u. königlichen Privilegia de anno 1315 bis und mit 1566. Kopialbuch.  
19.) M. KUNER, K. HITZFELD u. F. DISCH (s. Anm. 1).  
20.) GLA Karlsruhe, Urkunden Gengenbach-Offenburg-Zell. Leibesherrschaft, Konv. 141.  
21.) Select der Kaiser- u. Königsurkunden Nr. 498 GLA Karlsruhe. - Kaiserl. u. königl. Privilegia, ebda. Konv. 143.  
22.) F. DISCH (s. Anm. 1).  
23.) O. Kähni, Reformation und Gegenreformation in der Reichsstadt Offenburg und in der Landvogtei Ortenau ("Die Ortenau" 1950); VIERORDT, Geschichte der Reformation in Baden, Bd. 1.  
24.) E. BATZER, Neues über die Reformation in der Landvogtei Ortenau sowie in den Städten Gengenbach und Offenburg (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins NF 39).  
25.) Baseler Urkundenbuch Bd. 4, 189.  
26.) GLA Karlsruhe Akten 216 / 291 Landeshoheit.  
27.) K. UHLIRZ, Handbuch der Geschichte Österreichs Bd. 1, Graz 1937.  
28.) Stadtarchiv Offenburg Ratsprotokolle. - GLA Karlsruhe Akten Landesherrlichkeit 216 / 276 - 277.  
29.) GLA Karlsruhe Aktenabt. Offenburg-Stadt, Besetzung des Schultheißenamts Fasz. 105.  
30.) GLA Karlsruhe Aktenabt. Offenburg-Stadt, Landesherrlichkeit Fasz. 216 / 287.  
31.) K.S. BADER, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, Stuttgart 1950.  
32.) K. WALTER, Weistümer der Ortenau; GLA Karlsruhe Akten Gemeindedienste Fasz. 97 - 98.  
33.) SCHREIBER, Urkundenbuch der Stadt Freiburg Bd. 1, 164.  
34.) M.KUNER u. K. HITZFELD (s. Anm. 1).  
35.) Stadtarchiv Offenburg, Akten zum Bürgerprozeß 1752 - 1764.  
36.) F. DISCH (s. Anm. 1).  
37.) Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins Bd. 2, 413.  
38.) O.Kähni, Straßburg und die Ortenau ("Mein Heimatland", 2. Heft 1942).  
39.) Ratsprotokolle der Städte Offenburg u. Gengenbach. GLA Karlsruhe Akten Baden Generalia, Landeshoheit Fasz. 5085a. - E. SCHELL, Die Reichsstädte beim Übergang an Baden. Heidelberg 1929.  
40.) J. L. WOHLEB, Die Huldigungsfeier zu Offenburg 1806 usw. ("Die Ortenau" 1935).  


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