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Bemerkungen zum Begriff der "Tracht"

Bis in das 20. Jahrhundert bezeichnet "Tracht" allgemein jede Kleidung, die verbindlichen Regeln folgt und damit Unterschiede im Famlienstand (verheiratet / unverheiratet), im sozialen Status ("Bürger"/ "Landmann"), der Berufszugehörigkeit (Bergleute, Zimmerhandwerker etc.) oder der Konfession deutlich macht. Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert geriet vor allem die - als zeitlos angesehene - bäuerliche Tracht in den Sog der Heimatbewegung, in der die städtisch-bürgerlichen und die aristokratischen Kreise eine Darstellung der verlorenen Tradition und der "heilen Welt" erkannten. In diesen Zusammenhang gehören auch die bewußte Betonung von Natur, Tradition und Heimat in Vereinen von Naturschutz, Traditions- und Heimatpflege, gehört auch die Gründung der "Badischen Heimat" im Jahre 1909. Die ständisch bestimmte (bäuerliche) Tracht wurde zur "Volkstracht" stilisiert und gefördert, auch in Gebieten, in denen sie bereits der modisch geprägten bürgerlichen Konfektionskleidung gewichen war. Auch der frühe Tourismus ("Sommerfrische") und die Werbung (für Lebensmittel z.B.) erkannten die Wiederbelebung der ländlichen Tracht als Stimmungsträger und setzte sie gezielt in der Werbung als Staffage ein.

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