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Sigmundenhof - Schuttertal-Durenbach

Der heute sog. 'Stiftswald' auf Gemarkung Dörlinbach, Schuttertal, Wittelbach, Seelbach, Schönberg, Prinzbach und Reichenbach war ursprünglich reiner Bauernwald und gehörte zum Hofgut Mayer im Prinschbach (Gem. Dörlinbach); zum Sigmundenhof, Neuhäuserhof, Gießlerhof, Erdrichenhof, Sägerhof, Schäferhof, Marxen-hof und Beilenhof (Gem. Schuttertal); zum Wolfersbächlerhof (Gem. Wittelbach)...(näheres siehe Sehenswertes: Sigmundenhof) Die Ablösung der Feudallasten und die vielen Jahre der Mißernten waren jedoch nicht allein für die wirtschaftliche Notlage der Bauern ausschlaggebend  Im Einzelfall haben auch Trunksucht des Bauern, Mißwirtschaft und vor allem die wenig zielstrebige Bewirtschaftung der Waldungen zur Verschuldung der Hofgüter geführt Umfangreiche Akten über die in den Jahren 1850/51 an die Stiftschaffnei Lahr erfolgten Verkäufe von Reutfeld, Wald- und Ackerlandund geben einen aufschlußreichen Einblick in den damaligen Zustand der Land- und Forstwirtschaft im Schuttertal ''Notorisch ist', so die Stiftschaffnei Lahr am 10. März 1856 an das Großherzogliche Bezirksforstamt Lahr, 'daß die Gemeinde Schuttertal bis zum Erscheinen des Forstgesetzes im Jahre 1834 über die Beförsterung der Privatwaldungen sich eines beneidenswerten Wohlstandes erfreute und nur in der an Devastation grenzenden Bewirtschaftung ihrer Waldungen der Ruin der Hälfte der Bewohner Bekannt ist ferner, daß viele Hofgutsbesitzer zur Veräußerung ihrer Liegenschaften aus dem Grunde getrieben wurden, weil sie ihre Felder nicht ordnungsgemäß bestellten, dieselben daher auch nicht den bestmöglichen Ertrag und die Waldungen kein schlagbares Holz mehr lieferten Weiterhin legen die Ortseinwohner im Schuttertal auf das übliche Beweiden der Waldungen, auf das Holen von Laubstreu und von Waldgras in futterklammen Zeiten auf die Schweinemast zur Eckerichszeit und auf das Abholzbrennfeuren der Bergfelder zur Düngung so großes Gewicht, was sich jedoch mit den Grundsätzen einer geordneten Waldbewirtschaftung nicht verträgt So hatten die 'Pfaffen' aus Lahr nichts besseres zu tun, als den Schuttertälern unhaltbare Vorhaltungen zu machen Förster Käser von Dinglingen, Vorstand des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Lahr, kommt in seinem Gutachten vom 8. Februar 1857 für das Forstamt Lahr zu der Erkenntnis 'daß es besser wäre, die Lostrennung der Waldungen von den geschlossenen Hofgütern zu vermeiden, statt einen Zustand der Güter herbeizuführen, welcher auf ewige Zeiten hinaus die jeweiligen Besitzer niemals über den Stand der Taglöhner emporkommen läßt.' Die Prognose des Bezirksförsters Käser sollte sich allzu rasch bewahrheiten. Keines der Hofgüter, das in jener geldarmen Zeit land- und forstwirtschaftliche Flächen verkaufte, ist heute ein Vollerwerbsbetrieb