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Tretenhof - ehem. Meierhof der Geroldsecker Herren

Den Tretenhof oder - wie ihn die alten Urkunden nennen - den Hof im Trettenbach haben die Geroldsecker im 15. Jahrhundert planmäßig ihrem Besitz einverleibtDen Tretenhof oder - wie ihn die alten Urkunden nennen - den Hof im Trettenbach haben die Geroldsecker im 15. Jahrhundert planmäßig ihrem Besitz einverleibt einverleibt durch stückweisen Kauf von den Keppenbachern  Einer ersten Urkunde vom Jahre 1458 zufolge wurde damals der halbe Teil des Hofes von Geroldseck erworben Dies geschah unter Diebold I., wenige Jahre vor seinem Tod In der Folge wurde der Hof dann nach und nach an verschiedene Lehensmeier verliehen Die Bedingungen sind in einem alten Schriftstück niedergelegt und in elf Punkten zusammengestellt Die einzelnen Punkte, nach dem Hauptinhalt wiedergegeben, enthalten folgende Bestimmungen 1. Die Verlehnung soll auf neun Jahre geschehen und unkündbar sein, unter der Voraussetzung, daß der Meier 'sich recht hielte 2. Der Meier arbeitet 3. Das vorhandene Gerät soll der Meier entweder sofort bezahlen oder beim Abzug ersetzen. 4. Er soll jedes Jahr zwei bis vier Sester Reutfeld zugewiesen bekommen. Auf das gerodete Feld soll bis zum dritten Jahr kein Vieh getrieben werden. 5. Auch jedem ändern ist es bei Straf verboten, Vieh dorthin zu treiben. 6. Was beim Roden an Holz anfällt, soll dem Herrn gehören. 7. Die Zufahrtswege müssen frei bleiben und dürfen nicht gesperrt werden. 8. Holz für den eigenen Bedarf kann der Meier nur auf Anweisung des Försters zu Seelbach hauen. 9. Den Hof soll er in guter Ordnung halten und Ausbesserungsarbeiten auf eigene Kosten vornehmen. Er soll beizeiten ein Auge darauf haben, was in dieser Hinsicht zu tun ist. 10. Bauholz für Ausbesserungsarbeiten soll er nicht willkürlich hauen, sondern nur auf Anweisung des Försters hin. 11. Soweit eine Kündigung in Frage kommt, wird sie für beide Teile auf ein halbes Jahr festgesetzt. Was wir diesem Schriftstück entnehmen können, ist zunächst die Tatsache, daß Quirin Gangolf sich damals, 1566, nicht auf Geroldseck aufhielt Vielmehr Quirin Gangolf in Zweibrücken das Amt eines Statthalters in pfälzischen Diensten versah Der Meier mußte sich demnach schon tüchtig daranhalten, wenn er es auf dem Hof zu etwas bringen wollte Im übrigen drehen sich die weiteren Punkte in der Hauptsache ums Holz und ums Reutfeld Beim Holz könnte man sich über die kleinlichen Bestimmungen wundern, mit denen die Sache behandelt wird, vor allem wenn man bedenkt, daß wir uns mitten in einem Waldgebiet befinden Doch muß man hier an die damals häufig vorgebrachten Klagen erinnern, daß mit den Wäldern übel umgegangen wird, daß sie
der Ortenauer