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Einzelbildnachweise - evangelische Kirche Allmannsweier

Nachdem nun die Gemeinde mit einem 'Geldvorrath von mehr als 5.000 fl. versehen', aber auch bereit war, zudem etwas Kapital aufzunehmen, ohne sich dabei 'in wenig jähren wehe zu thun', weder 'zur unzeit' im eigenen Wald Holz zu schlagen noch eine besondere Umlage zu erheben, faßte ein Teil der Gemeinde den Beschluß, einen Kirchenneubau zu erstellen Dieser sollte einen 'Thurm von Stein in gehöriger Höhe, Vornen bey dem Haupteingang und gegenüber das Chor und zwar das Langhauß und Chor in einer Länge Von 70. und Breite Von 30. bis 35. Schuhe' haben wobei auf die 'gehörige Zierlichkeit' sowie auf 'nöthige Dauer' zu achten sei Haupteingang und Turm waren unter Hintansetzung der sog. Ostung der Kirche gegen das Dorf und die 'daselbst gegen einander kommenden Gaßen gerichtet' Der Turm soll an der Schmalseite des Langhauses und der Chor im Süden stehen Des weiteren wurde ein 'vollständiger Riß und ein Überschlag über das Werckh' gefordert Dieser Entwurf war dann einem anderen Baumeister zur Begutachtung vorzulegen Außerdem wurden 'von dem Amte zween Gerichtsleuthe, Von der Gemeinde aber zween Gemeine Bürger' ausersehen, die neben dem 'herrschaftlichen Schultheiße, dem Heimburger und den KirchenPflegere(n)' dafür zu sorgen hatten 'mit den Handwercksleuthen die Accorde unter der Amtlichen Ratification (zu) errichten, die nöthige(n) Hand- und Fuhrlohn (zu) bestellen, bey der Arbeit wechselweiße gegenwärtig (zu) seyn und die Fröhner zu der ordentlichen Verrichtung ihrer Arbeit an(zu)weisen und an(zu)halten' Dieser Personenkreis war gehalten, sich gegenseitig zu verabreden, damit alles 'richtig und genau vollzogen' werde Wer sich aber den 'verordneten Aufsehern' widersetze, soll als 'Säumiger oder gar als Widerspenstiger' dem Amt zu harter Strafe angezeigt werden  Bei dieser Übereinkunft war sicher die Ortsherrschaft nicht beteiligt, denn sie ließ kurz danach verlauten, daß die heimliche Zusammenkunft 'zu dem Ende des wohl größten Theils der Gemeinde ohne Vorwissen und Erlaubnuß' stattgefunden habe Doch solche Zusammenkünfte seien nach ihrer Auffassung 'Höchst strafbar und in unserer Policeyordnung besonders verbotten' Deshalb ordnete die Ortsherrschaft eine Untersuchung gegen 77 Bürger und Einwohner an. Zu welchem Ergebnis das führte, wissen wir nicht. (Wir befinden uns 1783 im Jahr der Aufhebung der Leibeigenschaft!) Doch beschlossen die Ortsherren (Graf Waldner, Frhr. von Berkheim und Frhr. Böcklin von Böcklinsau), 'einen vollständigen Neubau der Kirche vorzunehmen'