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Große Kreistadt Offenburg - Ortsteil: Fessenbach


Offenburg ist eine Stadt im Westen Baden-Württembergs, etwa 20 km südöstlich von Straßburg. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Ortenaukreises und bildet nach dem Landesentwicklungsplan seit 1996 ein Oberzentrum innerhalb der Region Südlicher Oberrhein. Der Ortsteil Fessenbach liegt im östlichen Stadtbereich in den Rebhügeln Richtung Schwarzwald.
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Offenburg - Ortsteil: Fessenbach

Fessenbach - Ortsteil von Offenburg
Fessenbach - Dorblick
Chronik:

Die Gemeinde Fessenbach entstand auf grundherrlichem Boden durch Rodung. Ihre Anfänge liegen bereits Jahrhunderte zurück. So wird der Name Fessenbach zum ersten Mal am 3. April 1242 in der Schlichtungsurkunde des Bischofs von Straßburg, Berthold von Teck, erwähnt. In dieser Urkunde ging es darum, einen Streit zwischen dem Pfarrektor von Offenburg und dem Kloster Gengenbach um die Zehntrechte Fessenbachs zu schlichten. Ob es sich bei dem damaligen Fessenbach aber um eine geschlossene Wohnsiedlung oder einen Weiler handelt, ist urkundlich leider nicht mehr feststellbar, doch es wurden die Ortsteile "Ryß" und "Alpersbach" erwähnt. Im Laufe der Jahre änderte sich die Schreibweise des Ortsnamens einige Male (so hieß es z. B. 1242 Vessenbach, 1254 Vesinbach, 1384 und 1401 Vessembach), bis sich 1504 die heute noch gültige Schreibweise Fessenbach einbürgerte.

Bis 1805 gehörte die Gemeinde Fessenbach zur Landvogtei Ortenau, und war somit dem Gericht Ortenberg zugeteilt. Durch den Frieden von Preßburg am 30.12.1805 aber bildete sich der Zeller Stab, welchem die Gemeinden Zell, Riedle, Weierbach, Oberrammersweier und schließlich auch Fessenbach angehörten. Nur 4 Jahre später, am 2. September 1809 wurde dieser Stab durch eine Verfügung des Oberamtes Offenburg aufgehoben und erklärte somit Fessenbach zu einer selbständigen Gemeinde, dessen Bürgerliste eine stolze Zahl von 77 Einwohnern zählte. Das erste amtliche Dokument, welches von der neuen Gemeinde Fessenbach vorliegt, ist die sogenannte Wald- und Gemeinderechnung, welche im Jahre 1811 erstellt wurde. Im Februar 1833 spricht das Protokoll der Gemeinde erstmals von einer Gemeindeversammlung, der Wahl eines Gemeinderats, eines Bürgerausschußes, sowie eines Bürgermeisters, was die Entwicklung Fessenbachs zu einer wohlgeordneten, kleinen Gemeinde beweist. Diese mehr und mehr durchstrukturierte Gemeinde bekam auch sogleich ihr erstes Ratshaus, ein einfaches bescheidenes Wohnhaus, welches den damaligen Ansprüchen Genüge tat. Auch der Bau des ersten Wirtshauses Fessenbachs, das Gasthaus "Zur Traube" fand in diesem Jahr statt. 1865 folgte der Schwanen, auch Posthorn genannt.

1868 wurde dann das ortsansässige Armenhaus zum Rathaus umgebaut, um mehr Platz für die Ortsverwaltung zu schaffen. Doch obwohl dieses Armenhaus nun als Rathaus galt, bot es immer noch Einzelpersonen und Familien Platz, welche sich kein eigenes Haus leisten konnten.

Fessenbach - Bachusbrunnen
Der Bachusbrunnen in Fessenbach
Die Gründung des ersten Vereins, dem Gesangsverein "Liederkranz" verzeichnet die Gemeinde Fessenbach im Jahre 1874. Da die stetige Zunahme der Bevölkerung bald mehr Schulraum erforderlich machte, veranlasste man im Jahr 1963 den Bau eines neuen Schulhauses und erklärte das alte Schulhaus zum neuen Rathaus.

Wie jede andere Gemeinde und Stadt in Deutschland, litt auch Fessenbach unter dem zweiten Weltkrieg. Nicht nur, dass die Gemeinde gegen die starke Zerstörung kämpfen musste, sie hatte auch in beiden Weltkriegen zusammen 70 Gefallene zu beklagen. Am 19.4.1945 zog eine kleine französische Einheit nach Fessenbach, und übernahm auch sogleich die Verwaltung. Doch die Gemeinde raffte sich wieder auf, und so kam es zum ersten gewaltigen Einschnitt, den das Wegenetz Fessenbachs seit seiner Gründung erfuhr: der Bau der Badischen Weinstraße Ende der 60er Jahre. Im selben Jahr gründete auch Eugen Renner, der damalige Bürgermeister von Fessenbach eines der heute bekanntesten Wirtshäuser, die Weinstube Renner, um darin den von ihm angebauten Wein verkaufen zu können. Diese Weinstube entwickelte sich bis heute zu einer beliebten Raststätte für Wanderer und Weinliebhaber.

Der Strukturwandel Deutschlands hatte auch seine Auswirkungen auf Fessenbach. Da Offenburg mehr und mehr Arbeitskräfte suchte, gaben immer mehr Landwirte ihr Gut auf, um in der Stadt arbeiten zu gehen. Im Gegensatz zu der Landwirtschaft, welche zunehmend kleiner wurde, erlangte der Weinbau im Laufe der Jahre Priorität und machte Fessenbach zu einem heute noch bekannten Winzerdorf.

Auch anders als bei vielen anderen Gemeinden ist, dass das Dorfbild Fessenbachs in baulicher Hinsicht keine großen Veränderungen erfuhr. In den Randgebieten ringsum entstanden neue Wohnhäuser und -gebiete, die eine Zunahme der Bevölkerungszahl um 20 -30% zur Folge hatte. Doch dürften sich diese Zahlen im Laufe der nächsten Jahre aufgrund der Schaffung des neuen Baugebietes wesentlich verändern. Als Folge der Eingliederung wurde Fessenbach Anfang der 70er Jahre an das Offenburger Netz angeschlossen, und gehört heute noch zu den 11 Gemeinden Offenburgs.

Die Zehnturkunde vom 3. April 1242:
Edition und Übersetzung von Eugen Hillenbrand
Berthold von Teck, Bischof von Straßburg (1223 - 1244), entscheidet einen Streit um Zehntrechte zwischen dem Pfarrektor von Offenburg und dem Kloster Gengenbach.
1242, April 3

Original, Pergament, 2 Siegel an Schnur anhäng., GLA Karlsruhe 30/2243.
Frühere Edition mit unrichtiger Datierung v. Ph. Ruppert, Kirchliche Urkunden aus der Mortenau, in: Freiburger Diözesanarchiv 19, 1887, S. 303 f. - Regesten der Bischöfe von Straßburg II, 1928, Nr. 1109.

Fessenbach aus den Reben
Fessenbach aus den Reben im Herbst
Berthold, von Gottes Gnaden Bischof von Straßburg, und das gesamte Domkapitel daselbst geben allen Lesern der vorliegenden Urkunde zur Kenntnis...

Leicht entfallen dem Gedächtnis der Menschen Ereignisse, wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Damit die Achtlosigkeit gegenüber Vergangenem nicht auch die folgenden Entscheidungen irgendwann einmal vergessen läßt, mögen alle, denen diese Urkunde vorgelegt wird, wissen: Der Domherr Konrad von Wolfach, unser Archidiakon, hatte als Pfarrektor von Offenburg den Abt und Konvent von Gengenbach zu einer gerichtlichen Klärung über Neubruchzehnten innerhalb der Pfarrgrenzen veranlaßt, und zwar vor Richtern, die vom apostolischen Stuhl dazu beauftragt wurden. Es waren der Dekan und der Kantor des Straßburger St.-Thomas-Stifts sowie der Verwalter des dortigen St.-Peter-Stifts. Nach zahlreichen Auseinandersetzungen verständigte man sich schließlich einvernehmlich auf einige erfahrene und umsichtige Männer als Schiedsleute. Sie brachten durch bestimmte Änderungen einen Vergleich zustande, den wir wörtlich in diese Urkunde aufnehmen konnten.

Von der Schidelinsmatt bis zum Fessenbach; dem Bach entlang aufwärts bis zur Allmende; von der Allmende, soweit sie sich erstreckt, bis zu dem Ort namens Zell; von Zell bis zum Weierbach; den Bach entlang abwärts bis zum Haus des Konrad im Ried; von diesem Haus aus bis zum Birnbaum diesseits des Dorfes Rammersweier; von diesem Baum ab direkt auf dem Graseten Weg bis zu dem Baum bei dem Galgen; von diesem Baum ab bis zur Linde beim Hof des Müselin im Dorf Bühl; von der Linde bis zu dem Sumpfgebiet namens Bohlsbachpfuhl und von dort geradeaus zur Kinzig.

(1) Diese Grenzpunkte haben die erwähnten Schiedsleute festgelegt mit dem Ziel, daß die Offenburger Kirche innerhalb dieses Grenzverlaufs den gesamten Zehnt in voller Höhe erhält. Davon ausgenommen sind aber die Äcker und Güter, die damals zum Gengenbacher Klosterhof in Kinzigdorf gehörten, ob sie nun vom Kloster selbst oder durch Hintersassen bewirtschaftet wurden; von diesen braucht das Kloster grundsätzlich keine Zehnten zu leisten.

(2) Die gesamten Zehnten von den Reben - ob bewirtschaftet oder nicht - innerhalb der Pfarrgrenzen Offenburgs empfangen beide, Pfarrei und Kloster, gemeinsam. Davon ausgenommen sind die Reben, die das Gengenbacher Kloster damals im Freudental und im Weierbach ausbaute. Von Birnen, Äpfeln und andern Früchten, die in den Reben (des gesamten Pfarrsprengels) wachsen, empfangen sie ebenfalls gemeinsam den Zehnten, wobei wiederum die dem Kloster vorbehaltenen Reben ausgenommen sind.

(3) Weil aber das Kloster an den folgenden Orten besondere Schwierigkeiten hatte, fügten die Schiedsleute noch hinzu, daß das Kloster die Zehntabgaben in Elgersweier, Dattenweiler (= Ortenberg) und Griesheim, die zuvor der Offenburger Pfarrkirche zustanden, in Zukunft selbst erhalten und für alle Zeiten friedlich beanspruchen soll.

Fessenbach - nach Zell-Weierbach
Fessenbach - Richtung Zell-Weierbach
(4)von den Neubrüchen innerhalb des Offenburger Pfarrsprengels, ob sie nun auf Allmende oder auf Klostergut bereits durchgeführt wurden oder noch folgen werden, soll das Kloster selbst in Zukunft ungehindert den Getreide- und Fruchtzehnten erhalten, nicht aber den Weinzehnten, an dem sich der Streit ursprünglich entzündete.

(5) Die Etterzehnten in den Dörfern Elgersweier und Dattenweiler behält das Kloster Gengenbach. Das gilt nicht nur für den jetzigen Etterbereich, sondern auch für künftige Erweiterungen. Davon ausgenommen ist der Tierzehnt, den die Häuser fortan der Kirche von Offenburg zu entrichten haben. Auch das gilt sowohl für die bereits bestehenden als auch für später noch hinzukommende Häuser.

(6) Weil einige Besitzungen, die früher zum Wirtschaftshof des Klosters gehörten, innerhalb der vorhin festgelegten Grenzmarkierungen liegen, und damit sich wegen dieser Gemengelage kein Konflikt entwickelt, sollen hinfort dem Kloster Gengenbach die Güter eines gewissen Halbsester in Rammersweier, vier Juchart von den dortigen Maiergütern und die Helozeshube in Schanbach mit allen Rechten zustehen. Dagegen soll die Offenburger Kirche von einigen Äckern eines gewissen Lotterpfose, die bei Rammersweier liegen, die Zehntabgaben erhalten.

(7) Falls unter Umständen in der genannten Pfarrei ein Platz gefunden würde, an dem Silber zu schürfen ist, dann sollen beide Kirchen davon die Zehnten empfangen und gleichmäßig unter sich aufteilen.

Wir halten den beschriebenen Schiedsspruch für vernünftig und stimmen ihm uneingeschränkt zu. Mit unseren Siegeln bestätigen wir, daß die vorliegende Urkunde den Sachverhalt wahrheitsgemäß widergibt.

Das geschah im Jahre des Herrn 1242, am 3. April, in Gegenwart folgender Personen: des Dekans von Zunsweier, des Kämmerers von Gengenbach, des Herrn Bruno, Pfarrers von Villingen, des Kanonikers Berthold von Bischofszell, des Magisters Rüdiger, des Klerikers Albert von Freiburg, des Laien Walter von Gengenbach und vieler anderer.

Zur Bekräftigung sind auch die Siegel von Abt und Konvent des Klosters Gengenbach sowie des Herrn Archidiakon Konrad von Wolfach, des Rektors der Kirche zu Offenburg, angehängt.

Die Bacchusanlage in Fessenbach

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