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Steinach - Kinzigtal / Ortenau
Steinach liegt im Tal der badischen Kinzig im mittleren Schwarzwald zwischen 200 und 600 Meter Höhe. Die Gemeinde grenzt im Norden an Biberach und die Stadt Zell am Harmersbach, im Osten an die Stadt Haslach, im Süden an Hofstetten und im Westen an Schuttertal. |
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Lage im Ortenaukreis - Symbol anklicken:  |
Freizeit in Steinach
Pfarrkirche "Heilig Kreuz"
Steinachs Pfarrkirche "Heilig Kreuz" ist eine der schönsten Barockkirchen und die einzige im Kinzigtal mit Zwiebelturm. Die Fundamente gehen in die Zeit um 1150 zurück. Als Überbleibsel aus der Gotik stammt der Tabernakel im Untergeschoss aus dem Jahre 1480. In der heutigen Form stammt die Pfarrkirche aus dem Jahre 1750. Wundervolle Plastiken des Bildhauers Joseph Kaltenbach sind zu sehen. In vollem Glanz erstrahlt die Kirche seit der letzten Renovierung, bei der auch die einfachen Beleuchtungskörper stilgerecht gegen prunkvolle Kronleuchter getauscht wurden.
Geburtshaus Georg Schöner
Die Geschichte von Steinach und Welschensteinach
- 12.000 v.Chr. Steinzeitmenschen leben als Jäger und Sammler auf den Schwarzwaldhöhen. Das zeigt der Fund einer steinzeitlichen Messerklinge in Welschensteinach.
- 70 n.Chr. Römer haben das Gebiet besetzt. Unter Kaiser Vespasian wird eine strategische Straße durch Steinach von Straßburg nach Rottweil angelegt
- 1139 Papst Innozenz II bestätigt Steinach als Besitz des Klosters Gengenbach. Das ist die urkundliche Erwähnung der Gemeinde.
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In der auf der rechten Seite abgedruckten Papsturkunde vom 28.02.1139 wurde Steinach als "Steinaha" erstmals urkundlich erwähnt. Das Original befindet sich im Bayerischen Staatsarchiv in München.
Papsturkunde vom 28.02.1139
Übersetzung:
Papst Innocenz, Knecht der Knechte Gottes, seinem geliebten Sohn, dem Abt Gotfrid des Gengenbacher Klosters, welches im Gau (M)Ortenau liegt neben dem Kinzigfluß, und seinen nach der Ordnung einzusetzenden Nachfolgern fortdauernd. Es muß die Forderung des frommen Willens mit nachfolgender Wirkung erfüllt werden, damit die Lauterkeit der Schenkung rühmlich hervorleuchtet und der geforderte Nutzen die Kräfte unzweifelhaft anspannt. Deshalb, geliebter im Herrn, Sohn Gotfrid, Abt, glaubten wir, deinen vernünftigen Forderungen huldvoll Gewährung nicken zu dürfen. Das Gengenbacher Kloster, dem du auf Veranlassung des Herrn vorstehst, nehmen wir unter den doppelten Schutz und Schirm 1) (unseres) Thronsitzes auf und bestätigen die Seite des vorliegenden Schreibens. Mit dem Beschluß, daß alle Besitzungen und Güter, die immer eben dieses Kloster gegenwärtig rechtmäßig und gesetzlich besitzt oder in Zukunft durch Überlassung der Päpste, durch Schenkung der Könige oder Fürsten, durch Opfer der Gläubigen oder auf irgendeine andere gerechte Art mit Hilfe des Herrn erlangen kann, dir und deinen Nachfolgern für dauernd fest und unverletzt bleiben sollen. Darunter glauben wir folgendes mit Eigennamen anführen zu müssen: In der (M)Ortenau Gengenbach, Cella (Zell), Steinaha, Hademarsbach, Richenbach und den vierten Teil der Burg Geroldseck, Norderaha (Nordrach) mit seinen Wäldern und Gewässern und allen seinen dazugehörigen Anhängseln....²) .....in Schwaben .....Villingen.
Wenn du aber als Abt dieses Ortes stirbst oder irgendeiner deiner Nachfolger, dann soll hier keiner durch irgendeine List der Erschleichung oder durch Gewaltsamkeit an die Spitze gestellt werden, außer wen die Brüder in gemeinsamer Übereinstimmung oder irgendein Teil (mit) gesünderer Einsicht gemäß der Furcht vor Gott und der Regel des seligen Benedikt wählen.
Damit ihr aber ruhiger dem allmächtigen Herrn zu dienen vermögt, bestätigen wir die von den Kaisern eurem Kloster verliehene Freiheit mit vorliegendem Schriftstück: daß nämlich kein Richter oder richterliche Gewalt oder irgendeine bedeutende oder unbedeutende Persönlichkeit es wagen soll, euch oder euren Brüdern oder dem Kloster, sei es mit den Kirchen oder Städten, die zu ihm gehören, oder den Menschen sowohl den hochgeborenen wie den Unfreien, die das Grundstück des Klosters selbst betreten, irgendwelche schlimmen Verhältnisse aufzuerlegen oder sie selbst durch irgendwelche Machenschaften oder ungerechte Urteile zu quälen.
Wir beschließen, daß es überhaupt keinem Menschen erlaubt sein soll, das obengenannte Kloster unbesonnen zu stören oder dessen Besitz wegzuschleppen oder den weggeschleppten Besitz zurückzuhalten, zu vermindern oder durch irgendwelche Plagen es zu quälen.
Sondern alles soll denjenigen unversehrt erhalten werden, für deren Leitung und Stütze es bewilligt wurde, in Zukunft nutzbringend für alle Bedürfnisse. Unbeschadet bleibe nach den Satzungen das Recht des bischöflichen Vertreters und seine Hoheit. Wenn also in Zukunft irgendeine kirchliche oder weltliche Persönlichkeit, die diese Seite unserer Verfügung kennt, versuchen sollte, gegen sie unbesonnen zu kommen (anzugehen) und nach zwei- und dreimaliger Ermahnung nicht vollständig Genugtuung leistet, dann soll sie die Würde der Macht und ihrer Ehre entbehren (verlieren) und erkennen, daß sie nach göttlichem Urteil als schuldig dastehe an der begangenen Ungerechtigkeit, und sie soll vom allerheiligsten Leib und Blut Gottes und des Erlösers, unseres Herrn Jesu Christi, fern sein und beim letzten Gericht unter ein strenges Strafgericht gestellt werden.Allen denen aber, die diesem Platz seine Rechte bewahren, wird der Friede unseres Herrn Jesu Christi zuteil. Deshalb sollen sie sowohl hier die Früchte ihrer guten Tat empfangen, als auch beim strengen Richter den Lohn des ewigen Friedens finden.
Amen - Amen - Amen
Lebet wohl
Ich Innocenz, Papst der katholischen Kirche
im Jahre 1139 unter dem Pontifikat des Papstes Innocenz
- 1280 Hermann von Geroldseck wird Herr von Steinach.
- 1331 Steinach wird Freihof durch König Ludwig der Bayer.
- 1380 Die Vogtei Steinach wechselt in den Besitz des Klosters Gengenbach.
- 1423 Die Fürstenberger werden Gerichtsherren.
- 1579 Die Fürstenberger übernehmen den ganzen Besitz.
- 1618 - 1648 Steinach und Welschensteinach leiden mehrfach schrecklich unter durchziehenden Truppen im dreißigjährigen Krieg.
- 1704 Steinach wird durch französische Truppen fast vollständig niedergebrannt.
- 1806 Steinach und Welschensteinach fallen in den Besitz des neugeschaffenen Großherzogtums Baden.
- 1848 Die badische Revolution . Aus dem Kinzigtal sind viele Menschen beteiligt. Nach der Niederschlagung folgt eine Auswanderungswelle nach Nordamerika.
- 1939 Der zweite Weltkrieg . Wieder sterben viele Menschen aus der Region. Juden werden vertrieben. Zwangsarbeiter arbeiten in der Landwirtschaft. Im benachbarten Haslach gibt es ein Arbeitslager für die Rüstungsproduktion unter Tage. Steinacher Häuser nahe der strategisch wichtigen Bahnlinie werden von Bomben getroffen.
- 1972 Durch die Gemeindereform werden Steinach und Welschensteinach eine Gemeinde.
- 1976 Das lothringische Lay-Saint-Christophe wird Partnergemeinde von Steinach.
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